Weitere Sanktionen gegen Russland: Öl und Diamanten betroffen

Das neue Sanktionspaket umfasst ein direktes Importverbot für russische nicht-industriell genutzte Diamanten ab dem neuen Jahr sowie ein schrittweises Einfuhrverbot von Diamanten über Drittländern ab März in Übereinstimmung mit den G7-Ländern. [X, formerly Twitter]

Die Staaten der Europäischen Union haben sich auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt, wie der Europäische Rat mitteilte. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar unter anderem ein schrittweises Importverbot für russische Diamanten in Kraft treten wird.

Seit Russlands Invasion in der Ukraine im Februar 2022 hat die EU weitere sektorale und individuelle Sanktionen verhängt, um Moskaus Kriegsmaschinerie von Einnahmen und militärischer Ausrüstung abzuschneiden.

„Der Europäische Rat begrüßt die Verabschiedung des 12. Sanktionspakets“, heißt es in den abschließenden Erklärungen vom Donnerstag (14. Dezember).

Während sich alle EU-Staaten Anfang der Woche auf den Text des Pakets geeinigt hatten, hielt sich Österreich mit seiner endgültigen Zustimmung bis zum späten Donnerstag (14. Dezember) zurück, so heißt es aus diplomatischen Kreisen. Österreich sagte am Mittwoch, es sei zwar nicht dagegen, brauche aber Zeit, um die Rechtstexte zu prüfen.

Aus Insiderkreisen war jedoch zu vernehmen, dass das Land versucht hatte, die Raiffeisen Bank International, die größte westliche Bank in Russland, von der schwarzen Liste der Ukraine zu streichen. Im Gegenzug würde es die neuen Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland unterzeichnen.

Raiffeisen steht jedoch auch nach dem Beschluss der Sanktionen noch auf der Liste der Ukraine.

Das neue Sanktionspaket umfasst ein direktes Importverbot für russische nicht-industriell genutzte Diamanten ab dem neuen Jahr sowie ein schrittweises Einfuhrverbot von Diamanten über Drittländern ab März in Übereinstimmung mit den G7-Ländern.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Verschärfung des Nachweises, den Unternehmen erbringen müssen, wenn sie erklären, sich an die Ölpreisobergrenze der G7-Länder für russisches Öl zu halten.

Das Paket sieht außerdem Maßnahmen vor, um zu verhindern, dass Russland Güter mit doppeltem Verwendungszweck erwirbt. So müssen EU-Unternehmen von ihren Vertragspartnern für bestimmte Produkte Verträge unterzeichnen, die einen Weiterverkauf nach Russland verbieten.

Ferner wurde ein Mitteilungsverfahren für russische Bürger oder Einrichtungen in Russland eingeführt, die mehr als 100.000 Euro aus der EU transferieren wollen.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]

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