Rechtssysteme weltweit – und insbesondere die EU und die USA – sollten „gemeinsame Visionen“ formulieren, wie der Wettbewerb in der Plattformwirtschaft am besten reguliert werden kann, so EU-Digitalkommissarin Margrethe Vestager.
Eine Erklärung Vestagers, die EURACTIV.com einsehen konnte und die dem US-Unterausschuss für Kartellrecht vor einer Anhörung mit großen Tech-Konzernen am Mittwoch übersendet wurde, zeigt auf, dass die Europäische Kommission eine größere Übereinstimmung zwischen den USA und der EU in der Wettbewerbspolitik für digitale Plattformen begrüßen würde.
„Wenn es uns gelingt, weltweit angemessene politische Antworten auf der Grundlage gemeinsamer Erfahrungen und Kenntnisse und, wenn möglich, gemeinsamer Visionen zu formulieren, kann dies meiner Meinung nach sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen nur von Vorteil sein,“ schreibt Vestager.
Sie räumt jedoch ein, dass „jede Gerichtsbarkeit ihren eigenen spezifischen Marktkontext sowie ihren eigenen rechtlichen und politischen Rahmen und ihre eigenen Traditionen hat.“
Am Mittwoch waren die Motive und Strategien der großen Tech-Konzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon („GAFA“) von Mitgliedern des US-Kongresses kritisiert und hinterfragt worden. Die Kongressabgeordneten befragten die CEOs der „Big Four“ zu wettbewerbswidrigen Praktiken, zur Moderation von Inhalten und zu ihrer massenhaften Erfassung von Nutzerdaten.
Im Vorfeld der Kongress-Anhörung hatte EURACTIV.com von EU-Stellen erfahren, die Kommission werde die neuesten Entwicklungen in den USA „genau verfolgen“. Die laufende Untersuchung des Unterausschusses des Repräsentantenhauses werde „zu unseren eigenen Überlegungen darüber beitragen, wie wir die Herausforderungen für die Durchsetzung des Wettbewerbs in digitalen Märkten effektiv und zeitnah angehen können“.
Vestagers Schreiben an den US-Unterausschuss für Kartellrecht lenkt dementsprechend die Aufmerksamkeit auf die aktuellen Bedenken, die die Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik für digitale Plattformen hegt.
Insbesondere scheint man sich mit der „doppelten Rolle“ zu befassen, die solche Plattformen spielen können. Dazu gehört, wie „ein Unternehmen eine Plattform im Upstream-Bereich betreibt und gleichzeitig mit anderen Unternehmen konkurriert, die auf dieser Plattform im Downstream-Bereich tätig sind“.
Sorgen gibt es auch darüber, dass „die Konzentration großer Datenmengen in den Händen einiger weniger Digitalplattformen als starkes Markteintrittshindernis für Neueinsteiger wirken“ könnte.
„Ex-ante“ Regulierung
Im Hinblick auf politische Lösungen teilte Vestager den Mitgliedern des US-Kongresses mit, bestimmte Abhilfemaßnahmen würden von der EU-Kommission bereits in Erwägung gezogen. Dazu gehören die fortlaufende Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts, eine „Ex-ante-Regulierung“ von digitalen Plattformen und ein angedachtes neues „Wettbewerbsinstrument“.
Was die mögliche „Ex-ante-Regulierung“ von digitalen Plattformen betrifft, die als Gatekeeper auftreten können, stellt Vestager eine Reihe von Optionen vor, darunter eine mögliche Regel, die „den Plattformen verbietet, ihre eigenen Downstream-Dienste besser zu positionieren als die der Konkurrenz“.
Hinsichtlich der Regulierung der Nutzung von Daten schlägt Vestager die Einführung einer „Datensilo“-Regel vor, „bei der es einer Plattform verboten ist, bestimmte Datensätze für bestimmte Geschäftszwecke zu verwenden“. Es müsse verhindert werden, dass eine solche Plattform „von einem Markt auf einen anderen übergreift“.
Neues Wettbewerbsinstrument
Im Juni hatte die Kommission angekündigt, sie werde noch vor Ende 2020 ein neues Wettbewerbsinstrument vorstellen. Dieses soll dazu dienen, strukturelle Risiken auf den Märkten abzuschwächen und gegebenenfalls in Situationen eingreifen, in denen Monopolisierung droht.
Vestager sagte damals dazu: „Das Problem ist, dass der Wettbewerb auf digitalen Märkten sehr fragil sein kann, wenn große Unternehmen ihre Macht missbrauchen.“ Solche Situationen könnten zu einem „Scheitern“ der Märkte führen: Schlimmstenfalls bleibe dann nur ein Unternehmen übrig, das mit seiner Monopolstellung hohe Gewinne einfahren und ein wettbewerbsfeindliches Umfeld für andere Firmen schaffen könnte.
Die Kommission will mit ihren neuen Regelungen „strukturelle Abhilfemaßnahmen“ gegen solche Wettbewerbsungleichgewichte auferlegen. Brüssel werde aber nicht über potenzielle Verstöße entscheiden oder Geldbußen verhängen.
Während die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission (DG COMP) das neue Wettbewerbsinstrument als ein „Allzweckinstrument“ (beispielsweise auch im Bereich Internet der Dinge) anpreist, dürfte seine Anwendung tatsächlich am deutlichsten in der Plattformwirtschaft zu beobachten sein – also vornehmlich digitalen Märkten, die Merkmale wie extreme Größenvorteile, starke Netzwerkeffekte und Datenabhängigkeit aufweisen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]