Das Vereinigte Königreich könnte bald dem Beispiel Dänemarks folgen: Die Regierung strebt die Einrichtung von „Asylbearbeitungszentren“ außerhalb der eigenen Landesgrenzen an.
Die Bestimmung, dass Asylanträge in Drittländern außerhalb des UK bearbeitet werden können, ist Teil des am Dienstag veröffentlichten Gesetzentwurfs über Staatsangehörigkeit und Grenzen (Nationality and Borders Bill).
Der von Innenministerin Priti Patel vorgestellte Gesetzentwurf sieht außerdem längere Höchststrafen für Personen vor, die ohne rechtlichen Grund ins Vereinigte Königreich einreisen, sowie neue Befugnisse für die britische Grenzpolizei, Boote zu stoppen und umzuleiten, wenn diese im Verdacht stehen, „illegale“ Migranten zu transportieren.
Im vergangenen Monat war ein umstrittenes dänisches Gesetz verabschiedet worden, das es in ähnlicher Weise erlaubt, Menschen zurück in ein Drittland zu schicken und ihre Asylanträge dort zu bearbeiten. Die sozialdemokratisch geführte Regierung in Kopenhagen verhandelt seitdem mit einer Reihe afrikanischer Länder über die Errichtung derartiger Zentren – im Austausch gegen Entwicklungsunterstützung.
Ebenso wie das dänische Gesetz ist auch der britische Vorschlag als potenzieller Verstoß gegen internationales Recht kritisiert worden: Die Law Society of England and Wales warnte, der Vorschlag dürfte wohl gegen die britischen Verpflichtungen unter der UN-Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951 verstoßen.



