Polen will Hilfe für ukrainische Flüchtlinge einschränken

Ukrainer:innen, die nach dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts in der Ukraine nach Polen gekommen sind, müssen nun eine nationale Identifikationsnummer (PESEL) beantragen. [EPA-EFE/DUMITRU DORU]

Die polnische Regierung hat laut Medienberichten eine Änderung des Gesetzes über die Hilfe für ukrainische Geflüchtete vorgeschlagen, die eine Verschärfung der Regeln vorsieht, sodass die Ukrainer:innen einen Teil ihrer Kosten selbst tragen müssen.

Ukrainer:innen, die nach Russlands Angriff auf ihr Land nach Polen gekommen sind, müssten demnach bald eine nationale Identifikationsnummer (PESEL) beantragen. Außerdem haben sie nur eingeschränkten Zugang zu Sozialleistungen wie dem monatlichen Kindergeld und müssen sich an der Deckung ihrer Lebenshaltungskosten beteiligen.

„Wir können den Aufenthalt der Flüchtlinge nicht auf unbestimmte Zeit finanzieren“, sagte der stellvertretende Innenminister Paweł Szefernaker Anfang des Monats dem Radiosender RMF FM. „Wir haben immer noch etwa 80.000 Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, wie zum Beispiel auf Märkten, in Feuerhallen oder in Pensionen“, fügte er hinzu.

Nach Angaben des Ministeriums müssen Ukrainer:innen, die länger als 120 Tage in solchen Unterkünften gelebt haben, ab Januar 50 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Idee sei, dass sie letztendlich völlig autark werden, sagte Szefernaker.

Etwa 1.400.000 Ukrainer:innen verfügen über die polnische Identifikationsnummer, aber nicht doch nicht alle in Polen ansässige Ukrainer:innen haben sie beantragt. Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, hätten sie 30 Tage Zeit, die Nummer zu beantragen.

Diese Verpflichtung „wird die Situation [der Ukrainer:innen] regeln und die Hindernisse auf dem Weg zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen abbauen“, meint Grzegorz Kubalski vom Verband der polnischen Landkreise (ZPP).

Andererseits zielen die neuen Regeln für den Zugang zur Sozialhilfe darauf ab, die Zahlungen besser zu kontrollieren und das Risiko zu minimieren, dass Menschen illegal Leistungen beziehen. Nach den derzeitigen Bestimmungen verlieren ausländische Staatsangehörige, die Polen für mehr als einen Monat verlassen, ihr Recht auf legalen Aufenthalt und Kindergeld.

Mit dem neuen Gesetz erhalten die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und die Kommunalverwaltungen außerdem mehr Informationen über alle Ukrainer:innen, die nach Polen ein- oder ausreisen, was nach Angaben des Innenministeriums dazu beitragen soll, Sozialleistungsbetrug zu verhindern.

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