Mit einer Gesetzesnovelle will Österreich künftig Wahlkampf-Auftritte ausländischer Politiker im Land verhindern. Das Parlament soll die Neuerung in wenigen Tagen beschließen.
Die österreichische Regierung hat sich überraschend schnell auf eine Maßnahme geeinigt, mit der verhindert werden soll, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan seinen Wahlkampf dorthin trägt. Künftig soll daher die Regierung ausländische Wahlkampfauftritte untersagen dürfen, türkische Staatsbürger könnten dann nicht mher durch AKP-Politiker für eine Stimmabgabe mobilisiert werden. Die Novelle soll bereits nächste Woche im Nationalrat beschlossen werden.
Vor allem etwaige Auftritte von türkischen Regierungspolitikern vor dem Referendum am 16. April will Wien damit verhindern. Inzwischen hat allerdings einer der größten türkischen Vereine in Österreich, der der AKP sehr nahe steht, bereits angekündigt, keine Wahlveranstaltungen mehr organisieren zu wollen. Ob sich diesem Entschluss auch andere türkische Organisationen anschließen, ist aber noch offen.
Trotzdem will die Regierung auf Nummer Sicher gehen und diesen Fall so schnell wie möglich zum Abschluss bringen. Nach dem Beschluss im Ministerrat wird daher bereits, so Innenminister Wolfgang Sobotka, an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet.
Um nicht den Eindruck einer bloßen Anlassgesetzgebung zu erwecken, soll die Bundesregierung künftig generell ausländische Politikveranstaltungen untersagen können, erklärte Sobotka. Angedacht ist aber, dass man ins Gesetz konkrete Gründe aufnimmt, aufgrund derer eine Untersagung möglich ist. Etwa, wenn es dafür außenpolitische oder völkerrechtliche Gründe gibt, oder wenn die Inhalte einer Versammlung im Widerspruch zu den Zielen der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen.
Schon bisher konnten Veranstaltungen untersagt werden, wenn diese die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdeten. Man solle sich aber nicht hinter fehlenden Brandmeldern oder Feuerlöschern verstecken, heißt es dazu von Seiten des Kanzleramtsministers Thomas Drozda.
Bischofskonferenz gegen übertriebenes Burkaverbot
Eine klare Festlegung gab es auch noch auf einem anderen Gebiet. Im Rahmen eines Treffens mit allen anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich hat sich Bundeskanzler Christian Kern gegen eine Verbannung religiöser Symbole aus öffentlichen Gebäuden, so auch aus den Gerichtssälen ausgesprochen.
Zuletzt hatte sich die Richtervereinigung für eine vollständige Verbannung religiöser oder weltanschaulicher Symbole aus dem Gerichtssaal ausgesprochen. Kern ist gegen eine solche Maßnahme, denn er sieht darin eine Einschränkung der Würde und Freiheit der Frauen.
Gleichzeitig aber hat auch er sich für das im neuen Integrationsgesetz vorgesehene Verbot der Vollverschleierung ausgesprochen. In dieser Frage äußerte interessanterweise Kardinal Christoph Schönborn einen Widerspruch. Demnach würde die katholische Bischofskonferenz wenig von einem „übertriebenen Burkaverbot“ halten. Sie liegt damit auf einer Linie mit der Tourismuswirtschaft, die um das Ausbleiben potenter Gäste aus der islamischen Welt fürchtet.