Die EU-Unterhändler wollen eine „uneingeschränkte Garantie“, dass personenbezogene Daten, die aus der EU an die USA übermittelt werden, nicht der „Massenüberwachung“ dort unterliegen. Dies sei Teil der laufenden Gespräche über einen neuen EU-US-Datentransfermechanismus, so die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová.
Im Rahmen einer EURACTIV-Veranstaltung am Mittwoch erläuterte Jourová, was sie sich von einer Überarbeitung des sogenannten Privacy Shield-Abkommens zwischen der Union und den USA erhoffe.
Das umstrittene Abkommen war im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Im Urteil des höchsten EU-Gerichts wurde damals festgestellt, dass der Umfang und die rechtliche Reichweite der US-Überwachungsgesetze keinen ausreichenden Schutz für EU-Daten gewährleisten. Dadurch bestehe das Risiko, dass die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankerten Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger verletzt würden.
Es dürfe keine „massenhafte Sammlung von Daten ohne triftigen Grund“ geben, merkte Jourová am Mittwoch an und fügte hinzu, dass dies ein in der Europäischen Union ohnehin geltendes Prinzip sei. Es solle auch auf EU-Daten angewendet werden, wenn diese in Drittstaaten übertragen werden.
Die Kommissarin merkte auch an, dass die Verhandlungen über ein neues Privacy-Shield-Abkommen sich auf eine Rechtslage hinbewegen sollten, in der es die „uneingeschränkte, absolute Garantie gibt, dass es keine Massenüberwachung geben wird, [und] dass die privaten Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht missbraucht werden.“
Sie zeigte sich hoffnungsvoll, dass derartige Zusagen aus Washington erreicht werden können: „Als gleichgesinnte Partner sollten wir in der Lage sein, angemessene Lösungen zu finden. Wir sprechen Prinzipien an, die auf beiden Seiten des Atlantiks geschätzt werden: Zugang zu Recht und Gerichten, durchsetzbare individuelle Rechte und Einschränkungen gegen unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre.“
Christopher Hoff, der die Gespräche im Namen des US-Handelsministeriums leitet, bekräftigte seinerseits, dass die Suche nach einer gemeinsamen Basis in den Gesprächen auch für die Regierung von Joe Biden ganz oben auf der Prioritätenliste stehe.
In Bezug auf die Entscheidung des obersten EU-Gerichts vom vergangenen Jahr merkte er allerdings an, dass sich das Urteil lediglich auf eine „begrenzte Anzahl von Fragen“ konzentriere, die mit der nationalen Sicherheit zu tun hatten, sowie auf die Ernennung eines Ombudsmannes, der Datenschutzbeschwerden von EU-Bürgerinnen und -Bürgern bei US-Behörden beaufsichtigen solle. Dementsprechend dürfte das EuGH-Urteil nicht unbedingt Auswirkungen auf das Bundesdatenschutzgesetz in den USA haben.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]