Mindestens sechs Staaten in Europa könnten aufgrund der Coronavirus-Pandemie von den Leitsätzen der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abweichen. Es gibt bereits Kritik, dies sende ein falsches politisches Signal.
Armenien, Estland, Georgien, Lettland, Moldawien und Rumänien haben dem Europarat ihre Absicht mitgeteilt, gemäß Artikel 15 von der Menschenrechtskonvention abzuweichen. Dieser Artikel erlaubt es den unterzeichnenden Staaten, gewisse Teile der Vereinbarung auszusetzen, wenn das „Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand“ gefährdet ist.
Derweil heißt es in Presseberichten aus Sofia, auch Bulgarien wolle eine ähnliche Ausnahmeregelung beantragen.
„Es ist durchaus das uneingeschränkte Recht eines Landes, [diesen Artikel zu nutzen]. Der Europarat hat dann die Pflicht, die anderen Länder über eine solche Mitteilung zu informieren,“ erklärte Daniel Holtgen, Sprecher des Europarates, gegenüber EURACTIV.com.
„Unserer Ansicht nach werden die meisten Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus aber bereits von der Konvention abgedeckt. Daher ermutigen oder verpflichten wir die Mitgliedsstaaten derzeit nicht aktiv, eine solche Benachrichtigung vorzunehmen,“ fügte er hinzu.
Einige Regelungen des Vertrags, wie beispielsweise die Bestimmung zur Versammlungsfreiheit, sehen bereits Ausnahmen vor, um damit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit zu sichern, erinnerte Holtgen: „Daher sind Ausnahmen offensichtlich möglich, ohne dass eine Ausnahmeregelung nach Artikel 15 beantragt werden muss.“ Wenn hingegen Maßnahmen ergriffen werden, „die nicht durch das Übereinkommen abgedeckt sind, müssten wir über diese Maßnahmen ordnungsgemäß benachrichtigt werden“, fügte er hinzu.
Abweichungen vom Verbot der Todesstrafe, der Folter und der Zwangsarbeit sind hingegen in keinem Fall zulässig.
Kritik
Kritikerinnen und Kritiker warnen dennoch, dass die angekündigten Ausnahmeregelungen negative Effekte haben könnten.
„Dies ist ein sehr gefährlicher Präzedenzfall und gleichzeitig ein Signal der politischen Schwäche, wenn man in einer derartigen Situation zuerst daran denkt, von der EMRK abzuweichen,“ kritisierte die rumänische Europaabgeordnete Ramona Strugariu von der liberalen Fraktion Renew Europe. Sie wies darauf hin, dass gerade Länder mit einer „schwachen Menschenrechtsbilanz“, wie beispielsweise die Türkei, „häufige Antragsteller“ für die Ausnahmeregelung sind.
Strugariu verurteilte auch den Mangel an Transparenz und Kommunikation seitens der rumänischen Regierung: „Wir wissen nicht, was der Zweck der Ankündigung ist, weil [die Regierung in Bukarest] keine Erklärung geliefert hat.“ In diesem Zusammenhang betonte sie auch, dass weitere EU-Staaten, die strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie eingeführt haben, wie beispielsweise Frankreich, keine derartige Benachrichtigung eingereicht haben.
Die Abgeordnete warnte abschließend: „Ich befürchte wirklich, dass sehr viele dieser Maßnahmen und Versuche in Wirklichkeit darauf abzielen, die Informationsfreiheit und die Freiheit der Medien einzuschränken – die gerade jetzt unverzichtbar sind.“
Einschränkung der Pressefreiheit?
Einige europäische Staaten erwägen derzeit die Einführung oder Verschärfung von Strafen für die Verbreitung von Falschinformationen oder Fake News während der Pandemie.
Nach einem Gesetzesentwurf, der derzeit vom ungarischen Parlament geprüft wird, könnte die Verbreitung „falscher Nachrichten oder in irgendeiner Weise verzerrter Fakten“, die die Wirksamkeit der Abwehrmaßnahmen gegen das Coronavirus „behindern oder vereiteln“, beispielsweise mit einem bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Am Sonntag hatte der bulgarische Präsident Rumen Radew sein Veto gegen vorgeschlagene Änderungen des Strafgesetzes eingelegt. In der Reform waren hohe Geld- sowie gegebenenfalls Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren für die Verbreitung „falscher Informationen“ über die Epidemie vorgesehen.
Auch Rudew begründete seine Ablehnung mit den befürchteten Konsequenzen für die Meinungsfreiheit in Bulgarien.
Zu den aktuell geplanten Einschränkungen in einigen Staaten Europas meldete sich auch die französische EU-Abgeordenete Nathalie Loiseau (Renew Europe) zu Wort: „Ich kann die Gründe für eine Aussetzung der EMRK in den herausfordernden Zeiten, in denen wir leben, einfach nicht verstehen. Wir kämpfen hier gegen eine Pandemie! Wir sollten uns nicht noch mehr selbst schaden, indem wir das Virus des Autoritarismus sich einschleichen und ausbreiten lassen.“
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]