Die Europäische Kommission will den jüngsten Handelsstreit mit den USA über die französische Digitalsteuer „einvernehmlich“ beilegen. Gleichzeitig warnte Brüssel aber, der europäische Block werde als „Einheit“ reagieren, wenn Washington die angedrohten Sonderzölle gegen Paris tatsächlich erhebt.
Eine Sprecherin der Kommission betonte am Dienstag, die EU wolle „sofortige Gespräche anstreben, um dieses Problem gütlich zu lösen“ und so einen Rechtsstreit vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verhindern.
Wenn die direkten Gespräche mit den USA über die französische Digitalsteuer aber scheitern sollten, müssten die Differenzen zwischen den beiden größten Handelspartnern bei der WTO vorgelegt werden: „Das ist der Ort, an dem ein solcher Handelsstreit beigelegt werden kann,“ so die Sprecherin.
Diese Kommentare kommen in Reaktion auf die Ankündigung der US-Regierung, Frankreich mit 100-prozentigen Zöllen auf Exporte, darunter Luxusgüter und Wein, im Wert von insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar zu belegen. Zuvor hatten US-Behörden kritisiert, die Einführung einer Digitalsteuer in Frankreich sei „diskriminierend“ gegenüber amerikanischen Firmen wie Google, Apple, Facebook oder Amazon.
Die europäische Seite will ihre Stellungnahmen zum aktuellen Zoll-Streit bis zum 6. Januar 2019 vorlegen.
Am darauffolgenden Tag findet im US-Kongress eine Anhörung zu diesem Fall statt.
Frankreichs Digitalsteuer
Im vergangenen Juli hatte Frankreich eine dreiprozentige Steuer eingeführt, die für Digitalunternehmen mit weltweiten Einnahmen von mehr als 750 Millionen Euro pro Jahr gilt, von denen 25 Millionen Euro in französischem Hoheitsgebiet erwirtschaftet werden.
Finanzminister Bruno Le Maire betontet kürzlich in Paris erneut, diese französische Steuer sei „nicht gegen ein Land oder ein bestimmtes Unternehmen gerichtet“. Letztendlich sei das Ziel eine „faire Besteuerung“ digitaler Aktivitäten auf der ganzen Welt. Betroffen seien davon rund 30 Unternehmen – neben den amerikanischen Tech-Riesen auch Firmen aus Europa und China.
Le Maire erinnerte außerdem daran, dass Frankreich bereit wäre, die nationale Steuer sofort aufzuheben, sobald innerhalb der OECD eine Einigung über den Vorschlag für eine Digitalsteuer auf globaler Ebene erzielt wird: „Frankreich ist bereit, [den OECD-Vorschlag] zu akzeptieren, wenn er vorliegt. Wenn die USA dazu ebenfalls bereit sind, ist das das Ende des Problems. Das ist dann das Ende der Schwierigkeiten zwischen Frankreich, den USA und der EU,“ so Le Maire.
Wenn US-Präsident Donald Trump sich aber weigern sollte, eine solche einvernehmliche Lösung zu finden und die Zölle gegen Frankreich tatsächlich erhoben werden, „werden wir keine andere Wahl haben, als gemeinsam auf EU-Ebene zu Vergeltungsmaßnahmen zu greifen“.
Le Maire trifft sich am heutigen Mittwoch mit dem neuen Handelskommissar Phil Hogan, um sich die Unterstützung der europäischen Partner in dieser Angelegenheit zusichern zu lassen.
Von Seiten der EU-Kommission wollte man mögliche Vergeltungsmaßnahmen der europäischen Staaten hingegen noch nicht kommentieren oder gar bestätigen. Man werde zunächst abwarten „ob und wann“ tatsächlich weitere US-Zölle erhoben werden und „dann von dort an weitersehen“, so die Kommissionssprecherin.
EU-Zusammenhalt
Die EU hat jedoch bereits gezeigt, dass sie sich im Zweifelsfall hinter jedes seiner Mitglieder stellen würde, wenn dieses in einem Handelsstreit von Strafsanktionen betroffen wäre.
Im vergangenen August, als die Trump-Administration Paris zum ersten Mal mit Zöllen drohte, betonte der damalige Präsident des EU-Rates Donald Tusk beispielsweise, Europa werde gemeinsam reagieren.
Der dreimonatige „Waffenstillstand“, auf den sich Trump und Macron während des G7-Gipfels im französischen Biarritz im August verständigt hatten, lief vergangene Woche aus. Infolgedessen führten die USA auch sofort eine Untersuchung durch, die zu dem Schluss kam, die französische „Steuer auf digitale Dienstleistungen“ stelle eine Diskriminierung von US-Unternehmen dar.
Weiter wurde festgestellt, dass die französischen Bestimmungen „aufgrund ihrer Rückwirkung, ihrer Anwendung auf Gewinne und nicht auf Einnahmen, ihrer extraterritorialen Anwendung und ihres Zwecks, bestimmte US-Technologieunternehmen zu bestrafen, mit den geltenden Steuergrundsätzen unvereinbar sind“, so die US-Regierung in einer Erklärung.
Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer fügte hinzu, auch die Digitalsteuern in Österreich, Italien und der Türkei könnten Gegenstand ähnlicher Untersuchungen werden.
Mehr Zölle wegen Airbus
Neben den Zöllen auf die französische Digitalsteuer drohte die Trump-Administration auch erneut damit, ihre Strafmaßnahmen für europäische Waren im Wert von 7,5 Milliarden Euro im Rahmen des Airbus-Falls zu erhöhen.
Lighthizer erklärte in dieser Hinsicht, „starke Maßnahmen“ seien erforderlich, um die europäischen Subventionen zu bekämpfen. Zuvor war ein WTO-Konformitätsbericht tatsächlich zu dem Schluss gekommen, dass die EU ihre Finanzhilfe für Airbus nicht vollständig eingestellt hat. Infolgedessen starteten die USA einen Prozess zur Erhöhung der Zölle, die bereits auf eine lange Liste europäischer Waren erhoben werden. Betroffen sind insbesondere Produkte aus Frankreich, Spanien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich – also den Ländern, die das Airbus-Konsortium bilden.
Die EU-Kommissionssprecherin erklärte hingegen, der WTO-Bericht enthalte „eine Reihe schwerwiegender Rechtsfehler bei der Bewertung der EU-Konformität“. Die Kommission erwäge daher, Einspruch zu erheben und eine Korrektur dieser Fehler zu fordern.
Nach den WTO-Regeln dürften derartige Compliance-Berichte außerdem „nicht als Grundlage für zusätzliche Strafmaßnahmen dienen“, fügte die Sprecherin hinzu und warnte, eine Eskalation des Handelsstreits werde nicht dazu beitragen, eine Lösung zu finden.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die WTO der EU Anfang 2020 ebenfalls das Recht einräumt, neue Zölle auf US-Waren einzuführen. Dies wäre in Reaktion auf die Subventionen, die die USA ihrem eigenen Flugzeugbauer Boeing im Laufe der vergangenen Jahre gewährt haben, zulässig.
Die Europäische Kommission hatte daher vorgeschlagen, derartige Strafzölle auf beiden Seiten des Atlantiks zu vermeiden, obwohl sie nach den WTO-Regeln gerechtfertigt werden könnten. Stattdessen müsse man auf dem Verhandlungsweg eine Lösung finden, um die Subventionen im Luftfahrtsektor zu beseitigen.
Die US-Regierung hat bisher allerdings nicht auf den europäischen Vorschlag reagiert.
[Bearbeitet von Sam Morgan und Tim Steins]