EU-Waffenfonds für Ukraine: Strengere Erstattungsregeln und neuer Veto-Umgang

Es wird erwartet, dass die EU-Staats- und Regierungschefs das Dokument am Donnerstag (1. Februar) bei ihrem Sondergipfel zur Unterstützung der Ukraine formell unterzeichnen werden. [EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]

Strengere Erstattungsregeln für die gemeinsame Beschaffung von europäischen Verteidigungsgütern und eine Möglichkeit, Vetos zu umgehen, würden die Lieferungen an die Ukraine schneller und langfristiger machen. Dies geht aus einem internen Vermerk hervor, der Euractiv vorliegt.

Der Entwurf des Vermerks knüpft an ein früheres Non-Paper über einen reformierten EU-Waffenfonds für die Ukraine an, über das Euractiv letzte Woche berichtete.

Es wird erwartet, dass es am Mittwoch (31. Januar) von den Botschaftern der EU diskutiert wird.

„Die militärische Unterstützung der Ukraine auf EU-Ebene im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität wird sich weiterhin an den sich entwickelnden Bedürfnissen der ukrainischen Streitkräfte orientieren“, erklärte der diplomatische Dienst der EU (Europäischer Auswärtiger Dienst, EAD) in einem internen Vermerk, der am Freitag (26. Januar) an die Mitgliedstaaten der Union verteilt wurde.

Es wird erwartet, dass die EU-Staats- und Regierungschefs das Dokument am Donnerstag (1. Februar) bei ihrem Sondergipfel zur Unterstützung der Ukraine formell unterzeichnen werden.

„Es zielt darauf ab, den Mehrwert der EU in Bezug auf die Bereitstellung von mehr und besserer operativer Unterstützung für die Ukraine zu maximieren und die bilateralen Bemühungen zu ergänzen“, so das Memo.

Das Papier folgt auf ein zusätzliches Ersuchen Deutschlands an den diplomatischen Dienst der EU um weitere Informationen. Zuvor hatten sich die Außenminister der EU in der vergangenen Woche über den künftigen Ukraine-Waffenfonds, einen Sonderfonds der Europäischen Friedensfazilität (EFF), beraten.

EU: Reformvorschlag für Ukraine-Waffenfonds, deutsche Vorschläge abgelehnt

Ein Vorschlag, den EU-Waffenfonds für die Ukraine zu reformieren, soll Anreize für gemeinsame europäische Beschaffungen schaffen. Jedoch werden auch strengere Erstattungsregeln für nationalen bilateralen Spenden für das vom Krieg zerrüttete Land angedacht.

Der dreiseitige Nachtrag scheint jedoch den Wunsch Berlins zurückzuweisen, den Wert ihrer nationalen Direktspenden an die Ukraine mit dem Beitrag zu dem Fonds gegenzurechnen, obwohl ein ähnlicher Gedanke bereits im ersten Entwurf enthalten war.

Nach dem vorgeschlagenen Schema würde der neue Waffenfonds die gemeinsam beschafften europäischen Verteidigungsgüter, eine französische Forderung, sowie das Programm zur Ausbildung und Ausrüstung der ukrainischen Streitkräfte im Rahmen der EU-Ausbildungsmission für die Ukraine (EUMAM) finanzieren.

Im vergangenen Jahr hat der diplomatische Dienst der EU eine Aufstockung der Europäischen Friedensfazilität (EFF) um 20 Milliarden Euro vorgeschlagen.

Deutschland und Frankreich zögern mit ihrer Zustimmung jedoch noch. Sie wollen vorher die Art und Weise ändern, wie die EFF eingesetzt wird. Anstelle eines anreizbasierten Ansatzes, bei dem die nationalen Bestände aufgebraucht werden, solle ein beschaffungsbasierter Ansatz verfolgt werden.

Der interne Vermerk drängt auch auf eine Einigung über eine Aufstockung des Fonds um fünf Milliarden Euro für 2024, um den Bedarf Kyjiws zu finanzieren. Dies wäre ein erster Schritt zu den ursprünglich vorgeschlagenen 20 Milliarden Euro.

Weniger Vetos

Um Vetos zu vermeiden, „wird ein Mitgliedstaat, der sich der Stimme enthält, stattdessen einen entsprechenden finanziellen Beitrag zu einer anderen Hilfsmaßnahme zur Unterstützung anderer Partner leisten“, schlägt der EAD als neue Regel vor.

Auf diese Weise müsste Ungarn, das sich weigert, Gelder für die Unterstützung der Ukraine zu bewilligen, seinen Beitrag stattdessen einem anderen Land zukommen lassen, das Hilfe im Rahmen der EFF erhält.

Diese Regelung gibt es bereits für neutrale Länder, die keine tödliche Hilfe für die Ukraine finanzieren.

„Die geltenden Regeln für die Stimmenthaltung bei Hilfsmaßnahmen, die tödliche Unterstützung leisten, sollten auf Hilfsmaßnahmen ausgedehnt werden, die nicht tödliche Unterstützung für die Ukraine leisten“, heißt es in dem Text.

Dem Vorschlag zufolge würde der Waffenfonds auch mit neuen und verschärften Erstattungsregeln arbeiten. Damit soll vermieden werden, dass die EU-Staaten neue Methoden zur Berechnung des Preises für jede gespendete Ausrüstung entwickeln und in den Verhandlungen mit dem Finger auf andere zeigen.

„Die Governance-Regelungen werden durch die Einigung auf einen festen Erstattungssatz und die Verwendung des Inventarwerts als einzige Bewertungsmethode verbessert“, heißt es in dem EU-Vermerk.

Die Regelung würde es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, nur das an den Fonds zu zahlen, was sie nicht an Erstattungen erhalten haben. Dadurch soll die Buchhaltung erleichtert werden.

Die EU-Mitgliedstaaten könnten „von der Möglichkeit Gebrauch machen, in einem bestimmten Jahr den Wert der Erstattungen, die sie von der Fazilität erhalten, mit ihren fälligen Finanzbeiträgen zu verrechnen“, so der Text.

Es wird also keine Auswirkungen auf das Gesamtbudget der „Fazilität“ geben. Dabei wird nicht spezifiziert, ob es sich um die EFF oder den Ukraine-Hilfsfonds handelt.

„Die Verrechnung mit einem Mitgliedstaat hat keine Auswirkungen auf die Beiträge der anderen Mitgliedstaaten oder die Liquidität der Fazilität“, heißt es in dem Text.

Flexible gemeinsame europäische Beschaffung

Der interne Vermerk baut auch auf der Idee des Munitionsplans auf, der Ukraine eine Million Schuss Munition zu liefern.

„Die Bereitstellung militärischer Unterstützung zur Deckung des ukrainischen Bedarfs wird durch einen strukturierteren, effizienteren und pragmatischeren Ansatz erfolgen, der schrittweise vom Abbau von Lagerbeständen zur gemeinsamen Beschaffung durch die europäische Verteidigungsindustrie (und Norwegen) übergeht“, heißt es in dem Papier.

Norwegen, das in den bisherigen Vorschlägen nicht erwähnt wurde, wird im Rahmen der Munitionsinitiative ebenfalls als „europäisch“ betrachtet.

Trotz der Präferenz der EU und Norwegens für die gemeinsame Beschaffung ist es laut dem Papier unabdingbar, „bei Bedarf Flexibilität in den Lieferketten zu ermöglichen.“

Außerdem müssen „gut funktionierende nationale Beschaffungsstrukturen sowie bestehende Rahmenverträge genutzt werden.“ Dabei sollen sowohl ein Ansatz einer führenden Nation als auch die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) zum Einsatz kommen.

[Bearbeitet von Alexandra Brzozowski/Alice Taylor/Kjeld Neubert]

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