EU-Staaten: Mauern, Zäune und Überwachung gegen Zuwanderung

Der Migrationspakt umfasst mehrere Legislativvorschläge, die eine neue Regelung für die Migrationssteuerung in der EU vorsehen, sofern bis zum Ende dieses Mandats eine Einigung erzielt wird. [EPA-EFE/Marcin Obara]

Die EU-Staaten wollen Mauern, Zäune und Stacheldraht in Drittländern finanzieren. Damit soll die Einreise von Migranten nach Europa verhindert werden. Zudem soll die Überwachung der EU-Grenzen verstärkt werden, so das Ergebnis von Verhandlungen der Mitgliedsstaaten am Dienstag (19. Dezember).

In den ersten Gesprächen ging es um die mögliche Einführung eines Solidaritätsmechanismus. Dieser könnte zum Beispiel die Umsiedlung von Migranten oder andere Formen der Solidarität wie finanzielle Unterstützung für Länder in Not oder die Bereitstellung von Ausrüstung vorsehen.

Dieser Solidaritätsmechanismus könnte jedoch durch ein zusätzliches Maßnahmenpaket, mit dem die Grenzen der EU undurchlässiger werden sollen, grundlegend verändert werden.

Der Migrationspakt umfasst mehrere Gesetzesvorschläge, die eine neue Regelung für die Migrationssteuerung in der EU vorsehen, sofern bis zum Ende dieses Mandats eine Einigung erzielt wird.

Während die Verhandlungen noch andauern, ist die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (RAMM) das umstrittenste Dossier des Migrationspaktes.

Mit der RAMM-Verordnung werden „Solidaritätsregeln“ für den Fall eingeführt, dass ein oder mehrere Länder Schwierigkeiten bei der Bewältigung großer Migrationsströme haben. Gemäß den Vorschlägen der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments soll zudem ein sogenannter „Solidaritätspool“ geschaffen werden, der Informationen darüber sammelt, wie „beitragszahlende Länder“ Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten helfen können.

Derzeit wollen die Europäische Kommission und die EU-Minister, die Entscheidungen über die Solidarität (wer die Beiträge leistet und wie) als Verschlusssache behandeln, wobei ein hochrangiger Kommissionsbeamter erklärte, dass die Offenlegung solcher Informationen ein „Pull-Faktor“ für Migration sein könnte.

Ein weiterer Verhandlungspunkt ist die Umsiedlung wegen Familienzusammenführung. Nach den jüngsten Verhandlungen wollen die EU-Staaten Geschwister nicht als Begünstigte der Familienzusammenführung anerkennen.

„Die europäischen Staats- und Regierungschefs versuchen, den Zugang zur Familienzusammenführung einzuschränken, indem sie Familien, die sich ohne internationalen Schutz legal in der EU aufhalten, ausschließen“, sagte Federica Toscano von Save the Children gegenüber Euractiv.

„Dieser Pakt gefährdet Familien und verletzt eindeutig die Rechte von Kindern. Er schreibt nicht nur die systematische Inhaftierung von Familien vor, die gemeinsam in Europa ankommen, sondern trennt auch Kinder von ihren Eltern und reißt Geschwister auseinander“, so Toscano weiter.

Krisenmanagement

Ein weiterer Gesetzesentwurf innerhalb des Migrationspakts, das diskutiert wird, ist die Verordnung über das Krisenmanagement. Sie würde einen Mechanismus einführen, der eine Reihe von Regeln für den Fall einer „Krisensituation“ festlegt.

Bislang sind drei Szenarien vorgesehen: eine Krise, die durch einen „massiven Zustrom“ von Menschen an den EU-Grenzen ausgelöst wird. „Eine Situation höherer Gewalt“ (massive Zuwanderung aufgrund von Kriegen, Klimabedingungen oder anderen humanitären Notsituationen) und „Instrumentalisierung“, bei der ein Staat oder ein nichtstaatlicher Akteur die Durchreise von Migranten erleichtert.

Die Europäische Kommission, aber vor allem die EU-Mitgliedstaaten, werden wahrscheinlich wichtige Entscheidungsbefugnisse bei der Steuerung des Krisenmanagements haben, insbesondere bei der Frage, wann die „Krise“ ausgerufen wird.

Die Dauer der Krise wird wahrscheinlich auf maximal zwölf Monate begrenzt sein. Mitgliedstaaten werden nach eigenem Ermessen entscheiden können, wie sie Ländern, die auf ihrem Staatsgebiet von der Krise betroffen sind, helfen können.

In der Krisensituation werden Notverfahren an den Grenzen angewandt. Zivilgesellschaftliche Organisationen weisen darauf hin, dass die Notverfahren für Asylbewerber nachteilig werden würden, da die Garantien für Schutzsuchende reduziert werden.

„Die laufenden Diskussionen über die Krisen- und Instrumentalisierungsvorschläge sind äußerst alarmierend. Die Vorschläge, die es den Staaten erlauben, die Asylstandards in einer Reihe von Situationen zu missachten, wären ein schwerer Angriff auf die Asylpolitik in Europa“, sagte Olivia Sundberg, EU-Sprecherin für Migration bei Amnesty International, gegenüber Euractiv.

Es würde Schutzsuchende einem höhren Risiko aussetzen, einheitliche Reaktionen an den Grenzen untergraben und „Notverfahren zu einer Norm im gesamten EU-Gebiet machen“, fügte sie hinzu.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Garantie, dass NGOs nicht als feindliche nichtstaatliche Akteure identifiziert werden, die für „Instrumentalisierung“ verantwortlich sind. Andernfalls würden sie in die gleiche Kategorie wie Russland, Weißrussland oder Marokko fallen, oder wie Fluggesellschaften, die Flüge organisiert haben, um Migranten an ihre EU-Grenzen zu bringen.

Das Europäische Parlament fordert eine nähere Spezifizierung, um NGOs (insbesondere solche, die in Such- und Rettungsaktionen auf See tätig sind) vor einer solchen Einstufung zu schützen.

EU-Minister nennen "nichtstaatliche Akteure" als Ursache für Migrationsanstieg

Die EU-Minister haben ihren Standpunkt zu einem neuen Krisenmanagementgesetz festgelegt und sich darauf geeinigt, „nichtstaatliche Akteure“ wie NGOs mit Russland und Weißrussland bei der Verursachung von Migrationsströmen gleichzusetzen.

Asylverfahrensverordnung

Ein weiteres wichtiges Dossier ist die Asylverfahrensverordnung, die die Verfahren an der Grenze für bestimmte Personengruppen auf EU-Ebene regeln würde.

Dieses Verfahren wäre obligatorisch für Antragsteller mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent, für alle Antragsteller, die als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft werden (einschließlich alleinreisender Minderjähriger), und für Antragsteller, die die Behörden „in die Irre führen.“

Es wird wahrscheinlich keinen kostenlosen Rechtsbeistand und keine kostenlose Vertretung in der Verwaltungsphase geben, auch nicht während der Verfahren an der Grenze. Stattdessen wird den Antragstellern wahrscheinlich eine kostenlose Rechtsberatung angeboten werden, die von der EU finanziert wird.

Ein weiteres Thema ist die Frage, ob ein Antrag aufgrund des Herkunftslandes als „unzulässig“ eingestuft werden soll, und ob in bestimmten Fällen die Möglichkeit besteht, Haftanstalten zu nutzen.

„Die laufenden Diskussionen deuten darauf hin, dass die Verfahren an den Grenzen für bestimmte Gruppen ausgeweitet und obligatorisch werden sollen, was eher weniger rechtliche Garantien mit sich bringt, als eine faire und vollständige Prüfung ihrer Asylanträge“, sagte Sundberg von Amnesty.

„Es ist sehr wahrscheinlich, dass Menschen de facto inhaftiert werden und für die Dauer ihres Aufenthalts, der mehrere Monate dauern könnte, als nicht im EU-Gebiet befindlich gelten. Selbst Familien mit Kindern wären davon nicht ausgenommen.“

Die politische Seite des Paktes

Die Parlamentarier und Minister haben den sogenannten Trilog am Montag (18. Dezember) begonnen. Am Dienstag, dem Tag, an dem die Gespräche enden sollten, wurden sie wieder aufgenommen.

Ziel der spanischen EU-Ratspräsidentschaft ist es, das gesamte Paket vor Ablauf ihres Mandats Ende des Jahres zu verabschieden. Es gibt jedoch noch viele offene Punkte, die eine Einigung auf Anfang 2024 und die kommende belgische Ratspräsidentschaft verschieben könnten.

EU-Ratsvorsitz drängt auf Abschluss des Migrationspakts bis Jahresende

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft will die Verhandlungen über das Migrations- und Asylpaket vor Ende des Jahres abschließen. Dies bestätigten mehrere Quellen aus dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament gegenüber Euractiv.

Um eine fristgerechte Einigung zu erzielen, müssen die EU-Gesetzgeber bis März nächsten Jahres eine vorläufige Einigung treffen, bevor die nächsten Europawahlen im Juni stattfinden.

Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, würde die EU zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren daran scheitern, ein umfassendes EU-System zur Steuerung der Migrationsströme einzuführen.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Benjamin Fox]

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