EU-Satelliten: Start aus den USA nur unter strengen Bedingungen

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"Um die Sicherheit der in den Galileo-Satelliten enthaltenen Informationen zu gewährleisten, ist ein rechtsverbindliches Abkommen mit den Vereinigten Staaten notwendig, um die Integrität der Galileo-Satelliten im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten und die Vertraulichkeit von EU-Verschlusssachen zu schützen", heißt es in dem Entwurf des Abkommens. [EPA-EFE/BONNIS CASH / POOL]

Die USA und Brüssel stehen kurz davor, sich über die Startbedingungen europäischer Satelliten vom US-Territorium zu einigen. Nach zwei Jahren Verzögerungen möchte man eine weitere Unterbrechung der Navigationsdienste vermeiden, wie Euractiv erfuhr.

Die Experten der EU-Mitgliedsstaaten werden bereits diesen Freitag (1. März) einen Vorschlag der Europäischen Kommission prüfen, um Galileo-Satelliten in den kommenden Monaten von den USA aus starten zu lassen.

Ziel ist es, ein internationales Abkommen zu unterzeichnen, welches die Sicherheitsanforderungen festlegt.

Auch wenn die USA und die EU kurz vor einer Einigung stehen, hat der Start mit einem neuen Anbieter und den Rahmenbedingungen eines Drittlandes langwierige Verhandlungen erfordert, die bereits im Sommer 2023 anliefen.

Derzeit ist unklar, welche EU-Minister im Rat – Raumfahrt, Telekommunikation oder interinstitutionelle Fragen – das Abkommen absegnen wird, und wann.

Die Verzögerung des Vorhabens ist bereits massiv. Die neuesten GPS-Satelliten der EU sollten ursprünglich im Frühjahr 2022 gestartet werden, um die Kontinuität eines Navigationsdienstes zu gewährleisten, der von Milliarden von Bürgern und dem Militär genutzt wird.

Doch Russlands Antwort auf die Sanktionen durch die EU hat dazu geführt, dass die EU die russischen Sojus-Raketen nicht mehr nutzen kann. Hinzu kommen Produktionsverzögerungen bei der in der EU gebauten Trägerrakete Ariane 6, wodurch europäische Satelliten auf der Strecke bleiben.

Brüssel hatte keine andere Möglichkeit, als einen Start von den USA aus zu organisieren. Man schätzte, dass die derzeitige Satelliten-Konstellation nach Mitte 2024 nicht mehr sicher sein würde, heißt es in dem von Euractiv eingesehenen Text, der von den EU-Sonderbeauftragten diskutiert wurde.

Das Thema verdeutlicht die Anstrengungen der EU, sich einen unabhängigen Zugang zum Weltraum zu sichern. Denn die EU ist bestrebt, eine größere Macht im Weltraum zu werden, in dem sich die großen globalen Akteure und Konkurrenten an keine Regeln halten müssen.

„Um die Sicherheit der in den Galileo-Satelliten enthaltenen Informationen zu gewährleisten, ist ein rechtsverbindliches Abkommen mit den Vereinigten Staaten notwendig, um die Integrität der Galileo-Satelliten im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten und die Vertraulichkeit von EU-Verschlusssachen zu schützen“, heißt es in dem Entwurf des Abkommens.

Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Informationen zu Verschlusssachen, die auf den Satelliten gespeichert sind, und der Ausrüstung selbst regeln sämtliche Aspekte des Transports und der Satellitennutzung, des Schutzes der Startbasis, der vertraulichen europäischen Informationen und der des Satelliten selbst.

Der im Einklang mit dem nicht verbindlichen internationalen Weltraumrecht verfasste Text der USA und der EU soll auch etwaige Streitigkeiten und die Haftung der EU und der USA im Falle eines Unfalls sowie den außerordentlichen Zugang zu vertraulichen EU-Informationen regeln.

Aus dem Textentwurf geht hervor, dass die USA sicherstellen müssen, dass die besten Sicherheitsverfahren angewandt und strenge Anforderungen eingehalten werden, um jegliche Beeinträchtigung der Anlagen der Kommission und der darin enthaltenen vertraulichen Informationen zu vermeiden.

Die USA müssen sich gegenüber der Kommission vergewissern, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, bevor die Satelliten auf der Basis eintreffen, und sie tragen die Verantwortung für die Untersuchung etwaiger Verstöße.

So müssen die amerikanischen Behörden beispielsweise „alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Beschädigungen, Veränderungen und Manipulationen an den Galileo-Satelliten während der Startkampagne zu verhindern, und zwar von der Ankunft der Satelliten auf amerikanischem Hoheitsgebiet bis zu ihrem Abtransport aus amerikanischem Hoheitsgebiet.“

Dazu gehört auch, dass „jede Form des unbefugten Eindringens, des Abhörens oder anderer Formen der Störung der Aktivitäten in den Sicherheitszonen“ unterbunden wird.

Es werden auch Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die USA keinen Zugang zu den von der EU geschützten Anlagen im Zusammenhang mit dem Start auf einer Trägerraketenbasis haben und diese auch nicht inspizieren dürfen – außer wenn die Schutzzonen auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen.

Die EU darf außerdem eigene Sicherheitsvorkehrungen zusätzlich zu den amerikanischen einführen.

Um die Sicherheit der Ausrüstung zu erhöhen, darf sie „rund um die Uhr eine Wache in oder um die Sicherheitszonen postieren und die Sicherheitszonen weiterhin über EU-Videosysteme fernüberwachen“, zusätzlich zu den Maßnahmen, die die USA ergreifen müssen, um die Startbasis „gegen jegliches Eindringen“ und den Satelliten selbst zu schützen.

Um Probleme im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit im Falle von Schäden oder Zwischenfällen (also Tod, Personen- oder Gesundheitsschäden, Verlust oder Beschädigung von Eigentum) zu vermeiden, sieht der Text eindeutig vor, dass die EU haften würde.

Für den Fall, dass der Galileo-Satellit oder ein Teil davon „einen Schaden verursacht, der nach internationalem Recht einen oder mehrere Schadensersatzansprüche gegen die Vereinigten Staaten begründet […], können die USA versuchen, die Europäische Union anstelle der Vereinigten Staaten zu vertreten, unabhängig davon, in welchem Forum ein solcher Anspruch geltend gemacht wird“, heißt es in dem Text.

„Für den Fall, dass eine solche Vertretung nicht erfolgreich ist, erklärt sich die EU bereit, die Vereinigten Staaten schadlos zu halten und sie in Bezug auf alle finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Beilegung oder Entscheidung solcher Ansprüche ergeben, zu entschädigen“, heißt es weiter.

[Bearbeitet von Alexandra Brzozowski/Alice Taylor/Kjeld Neubert]

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