Die EU-Minister haben ihren Standpunkt zu einem neuen Krisenmanagementgesetz festgelegt und sich darauf geeinigt, „nichtstaatliche Akteure“ wie NGOs als Verursacher von Migration mit Russland und Weißrussland gleichzusetzen.
Der am Mittwoch (4. Oktober) von den Ministern angenommene Text über die Verordnung zum Krisenmanagement setzt „nichtstaatliche Akteure“ und Drittländer wie Russland und Weißrussland als potenzielle Verursacher des Anstiegs an Migration gleich. Dabei würden Nicht-EU-Staaten die Migration fördern, um „die Union und die Mitgliedsstaaten zu destabilisieren“, wie es in dem von Euractiv eingesehenen Text heißt.
Nur Ungarn und Polen stimmten gegen den Text, während die Tschechische Republik, die Slowakei und Österreich sich der Stimme enthielten, erfuhr Euractiv von einer diplomatischen Quelle.
Die Verordnung über das Krisenmanagement ist eines der Schlüsseldossiers des Migrations- und Asylpakts. Sie zielt darauf ab, auf Situationen zu reagieren, in denen eine große Anzahl an Migranten in kurzer Zeit an der EU-Grenze ankommt.
In der vergangenen Woche haben die Minister in der Krisenmanagementverordnung den Begriff „Instrumentalisierung“ zusammen mit Situationen des „Massenzustroms“ und Massenwanderungen, die durch Ereignisse wie Krieg, Klima oder humanitäre Notlagen ausgelöst werden, in die Liste der „Krisenfälle“ aufgenommen.
Als Instrumentalisierung werden Fälle bezeichnet, in denen Nicht-EU-Länder wie Russland und Weißrussland die Ankunft großer Menschenmengen an den EU-Grenzen in kurzer Zeit fördern und erleichtern. Diese Methode wurde im Jahr 2022 von Weißrussland und Marokko angewendet.
Am 28. September blockierte die italienische Regierung die Verhandlungen, indem sie forderte, dass auch NGOs als ein Element der „Instrumentalisierung“ aufgenommen werden sollten und verwies dabei auf NGOs, die Rettungsaktionen im Mittelmeer durchführen.
Diese Forderung wurde schließlich nicht in den angenommenen Text aufgenommen. Die Minister strichen jedoch auch den Abschnitt, in dem es hieß, dass „humanitäre Hilfsmaßnahmen nach europäischen Standards nicht als Instrumentalisierung von Migranten betrachtet werden, wenn das Ziel nicht darin besteht, die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren“.
Darüber hinaus werden „nichtstaatliche“ Akteure in die Definition von Fällen der Instrumentalisierung aufgenommen.
„Ein Drittland oder ein nichtstaatlicher Akteur fördert oder erleichtert die Bewegung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen an die Außengrenzen oder in einen Mitgliedstaat, mit dem Ziel, die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren, und diese Bewegungen gefährden dann wesentliche Funktionen eines Mitgliedstaats, einschließlich der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder des Schutzes seiner nationalen Sicherheit“, so die EU-Minister in dem Text.
Harte Verhandlungen
Der Migrations- und Asylpakt besteht aus zehn Rechtsakten, die die EU-Abgeordneten noch vor Ende der Legislaturperiode verabschieden wollen. Gemäß einem Aktionsplan, auf den sich die Institutionen im vergangenen Jahr geeinigt haben, müssen alle Dossiers vor Mitte Februar 2024 angenommen werden.
Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zu dem Dossier im April angenommen und drängte die Minister, eine Abstimmung über die Rechtsvorschriften durchzuführen. Gelingt es den Institutionen nicht, die Dossiers vor den Europawahlen im kommenden Juni zu verabschieden, würde die EU zum zweiten Mal in zehn Jahren daran scheitern, einen EU-Rahmen für den Umgang mit der Migration zu schaffen.
Die EU-Minister wollen dem Ministerrat auch mehr Macht geben, um über die Fragen zu entscheiden, ob eine Situation als „Krise“ bezeichnet werden kann, wie sie zu definieren ist, was ein „fairer“ Ansatz für Solidarität ist und welche Ausnahmeregelungen genehmigt werden müssen, wie Euractiv erfuhr.
Die Abstimmung unter den EU-Ministern fand inmitten eines wachsenden politischen Drucks statt. Am 20. September blockierte das Europäische Parlament die Verhandlungen über zwei Schlüsseldossiers des Migrationspakts – die Änderung von Eurodac und die Screening-Verordnung – bis die Minister ihren Standpunkt zur Verordnung über das Krisenmanagement endgültig festgelegt hatten.
Migration wird eines der wichtigsten Themen für die Europäer im Vorfeld der Europawahlen im kommenden Juni sein.
Die interinstitutionelle Verhandlungen zwischen den Parlamentariern und Ministern über das Krisenmanagement werden in den nächsten Wochen beginnen.
[Bearbeitet von Benjamin Fox]


