In den vergangen zwei Jahren wurden den Mitgliedstaaten ihre Hilfsleistungen an die Ukraine von der EU rückerstattet. Über die Art und Weise der Auszahlung wird derzeit in der EU allerdings gestritten. Insbesondere Frankreich und Deutschland drücken hierbei auf die Bremse.
Am Mittwoch (21. Februar) gelang es den EU-Botschaftern nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und eine Einigung über die Regeln und die Aufstockung der Europäischen Friedensfazilität (EFF) herbeizuführen. Die EFF diente in den vergangen zwei Jahre lang dazu, den Mitgliedstaaten ihre Hilfsleistungen für Ukraine rückzuerstatten.
Die Diskussion stößt auf deutsch-französischen Widerstand, da beide Staaten lieber neue Regeln für den Fonds aufstellen wollen, als die derzeitigen Modalitäten der EFF beizubehalten.
Beide Staaten hatten ihre Zweifel geäußert, nachdem der diplomatische Dienst der EU (EAD) im Juli vorgeschlagen hatte, einen Fonds nur für die Ukraine einzurichten. Dieser Fonds soll den Namen Future Ukraine Assistance Fund (UAF) tragen und mit 20 Milliarden Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestattet werden.
Ein Argument für die Verzögerung ist, dass die Militärhilfe für die Ukraine hauptsächlich nicht mehr aus den Beständen der EU-Mitgliedstaaten stammt, sondern aus Anschaffungen. Daher müsse sich die Logik der Rückzahlung ändern.
Der neue Fonds „zielt darauf ab, eine nachhaltige und vorhersehbare militärische Unterstützung für die Ukraine zu gewährleisten“, heißt es in einem internen EU-Vermerk an die Mitgliedstaaten, den Euractiv einsehen konnte. Es wird darin auf eine rasche Beschlussfassung gedrängt.
„Niemand ist zu hundert Prozent mit dem Textentwurf zufrieden“, teilte ein EU-Diplomat mit.
Aber „alle Mitgliedstaaten waren sich einig, dass wir im März, vor dem Europäischen Rat, eine Einigung erzielen sollten“, sagte ein zweiter Diplomat über den Zeitplan, der auf dem EU-Gipfel im Januar festgelegt wurde.
Deutsch-französische Bremse
Berlin und Paris treten auf die Bremse und lassen nicht von ihren Forderungen ab, heißt es aus dem Umfeld der Gespräche.
Deutschland, das nach Angaben des Kieler Instituts der größte Geber bilateraler Hilfen für die Ukraine ist, war der größte Beitragszahler zum EU-Fonds. Die Beiträge werden auf der Grundlage des nationalen Einkommens berechnet und Deutschland will Zugeständnisse bei ihrer Berechnung.
Frankreich besteht unterdessen auf einer „Buy European“-Klausel für den Kauf von Verteidigungsgütern. Damit soll sichergestellt werden, dass alle mit EU-Geldern gekauften Ausrüstungsgegenstände auch innerhalb der EU hergestellt werden.
Bislang hat der diplomatische Dienst der EU diesen Forderungen nicht nachgegeben, wie aus einer Reihe von vier Non-Papers hervorgeht, die Euractiv vorliegen.
Das Ziel der UAF ist es, „mehr und bessere operative Unterstützung für die Ukraine zu leisten und die bilateralen Bemühungen zu ergänzen.“ Dies soll durch die „gemeinsame Beschaffung durch die europäische Industrie“ und die „Ausbildung und Ausrüstung“ durch EUMAM Ukraine geschehen, heißt es im letzten erläuternden Vermerk.
In dem Dokument heißt es, dass die Ukraine Anfang 2024 am dringendsten Luftverteidigung, Artilleriesysteme, Munition, Drohnen, Mittel zur elektronischen Kriegsführung, F-16-Kampfjets, Küstenschutz und Kommunikationssysteme benötigt.
Während der vom diplomatischen Dienst der EU in den vergangenen Wochen vorgelegte Entwurf eines Beschlusses und der dazugehörige Vermerk die Forderung Frankreichs teilweise berücksichtigen, ist der deutsche Standpunkt in dem Vorschlag nicht enthalten.
43 Prozent Erstattungssatz, nicht 100 Prozent
Deutschland, das teilweise von der Tschechischen Republik unterstützt wird, möchte eine Rückerstattung, die den Gesamtbetrag des Fonds effektiv senken würde.
Die Bundesrepublik schlägt vor, den gesamten Wert (100 Prozent) ihrer direkten Spenden an Kyjiw von ihrem Beitrag zum Fonds abzuziehen. Die Rückerstattungen decken dagegen nur etwa 50 Prozent des Wertes der jeweiligen Ausrüstungsgegenstände ab. Außerdem solle der deutsche Beitrag auf der Grundlage von Zusagen und nicht von tatsächlichen Leistungen berechnet werden.
Aus der EFF werden nur Ausrüstungsgegenstände erstattet, die den von Kyjiw beantragten ukrainischen Bedürfnissen entsprechen. Alle direkten Sachspenden dürfen nicht unter diese Kategorie fallen.
Der diplomatische Dienst der EU hat sich von Anfang an gegen die deutsche Idee ausgesprochen. Diese würde den „solidarischen“ Geist der Fazilität untergraben.
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit der „Verrechnung“, die der diplomatische Dienst der EU vorschlägt und die im Entwurf des Rechtstextes genannt wird. Danach hätten die Mitgliedstaaten das Recht, „den Wert der Rückerstattung, die sie für ihre an die Ukraine geleistete Unterstützung in Form von Sachleistungen im Rahmen der EFF erhalten, mit ihren regulären Finanzbeiträgen zu verrechnen, die im selben Jahr fällig sind. Dies muss gemäß den Durchführungsbestimmungen der Fazilität und dem Grundsatz der soliden Finanzverwaltung erfolgen.“
Darüber hinaus wird die Erstattung auf einen festen Satz von 43 Prozent für Lieferungen aus Vorräten, unilateraler und gemeinsamer Beschaffung (nicht für EUMAM) festgelegt. Es werde keine Ad-hoc-Vereinbarungen und auch keine hundertprozentige Erstattung wie von Deutschland gefordert geben, heißt es in dem zusätzlichen Vermerk.
Nur eine Milliarde Euro für die gemeinsame Beschaffung
Frankreich, das von Griechenland und Zypern unterstützt wird, drängt darauf, den Fonds nur für die Erstattung von in der EU hergestellten, gemeinsam beschafften Ausrüstungsgütern zu verwenden. Dies ist eine seit langem erhobene Forderung Frankreichs zur Stärkung der industriellen Basis der EU.
Dem Vorschlagsentwurf zufolge würde Frankreich jedoch nur eine Milliarde Euro von den fünf Milliarden Euro erhalten. Diese sind für Anreize für neue Lieferungen aus gemeinsamen Beschaffungsverträgen vorgesehen, die 2024 unterzeichnet werden. Das schließt Partnerschaften zwischen der europäischen, norwegischen und ukrainischen Verteidigungsindustrie ein.
Der Rest des Geldes würde einerseits für die „Ausbildung und Ausrüstung“ der ukrainischen Streitkräfte über die EU-Ausbildungsmission EUMAM Ukraine (500 Millionen Euro) bereitgestellt. Andererseits würden 850 Millionen Euro für bestehende Erstattungsanträge bis zur Einrichtung des Ukraine-Fonds zur Verfügung stehen. Außerdem wären 2,65 Milliarden Euro für neue Lieferungen aus Lagerbeständen und unilateralen Anschaffungen im Jahr 2024 während einer noch festzulegenden Übergangszeit vorgesehen.
[Bearbeitet von Alexandra Brzozowski/Alice Taylor]





