Tausende Pflegekräfte aus dem EU-Ausland laufen Gefahr, (teils unbewusst) die gesetzliche Verpflichtung, ihren Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich zu registrieren, nicht einzuhalten. Das zeigt ein neuer Bericht, der am gestrigen Montag veröffentlicht wurde. Eine von der Regierung gesetzte Frist läuft am 30. Juni ab.
Jede dritte Pflegekraft hat noch nie etwas vom „EU Settled Status Scheme“ (EUSS) der britischen Regierung gehört. Sogar die Hälfte weiß nichts von der Antragsfrist, so das Ergebnis einer Befragung unter mehr als 290 ausländischen Beschäftigten in britischen Pflegeheimen.
„Wir befinden uns immer noch mitten in einer Pandemie, und die EUSS-Frist für EU-Bürgerinnen und -Bürger läuft dennoch in nicht mal sechs Monaten ab,“ warnt Caitlin Boswell, Autorin des Berichts für das Joint Council for the Welfare of Immigrants.
„Dazu gehören Tausende von Pflegekräften, die unermüdlich gearbeitet und ihr Leben und das ihrer Familien aufs Spiel gesetzt haben, um uns durch diese Krise zu bringen. Es könnte also kaum dringender sein, dass die Regierung die EUSS-Frist aufhebt,“ fordert Boswell.
Der britische Pflegesektor hat in den vergangenen Jahren unter einer Reihe von Mittelkürzungen gelitten und ist zunehmend auf Arbeitskräfte aus dem (EU-) Ausland angewiesen. Letztere standen auch an vorderster Front im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie: Ähnlich wie anderswo gab es besonders hohe Infektions- und Todesraten in Pflegeheimen.
Das EUSS-System wurde ins Leben gerufen, um den rechtlichen Status dieser Menschen nach dem Brexit zu regeln. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern aus dem EU-Ausland sowie ihren Familienmitgliedern, die im Vereinigten Königreich ansässig sind, einen Antrag auf den Status „settled“ oder „pre-settled“ zu stellen. Die Einstufung ist abhängig davon, wie lange die Familien bereits auf den Inseln ansässig sind. Beide Einstufungen ermöglichen es diesen Personen, im Vereinigten Königreich zu bleiben und alle Rechte zu behalten, die sie aktuell besitzen.
Über das Programm sind mittlerweile mehr als 4,9 Millionen Anträge eingegangen, von denen 55 Prozent den „settled status“ (unbefristetes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich) erhielten. 42 Prozent bekamen den „pre-settled status“, der einen fünfjährigen Aufenthalt ermöglicht, bevor eine weitere Antragstellung/Prüfung ansteht.
22.400 – das entspricht 0,6 Prozent aller Anträge – wurden hingegen abgelehnt.
Die britische Regierung betont angesichts dieser Zahlen, das heimische Settlement Scheme sei deutlich großzügiger als das, was viele EU-Mitgliedstaaten britischen Bürgerinnen und Bürgern an Aufenthaltsrechten anbieten.
Untersuchungen wie die jüngste Studie zeigen jedoch, dass offenbar tausende Menschen aus EU-Staaten – vor allem aus wirtschaftlich schwachen Gruppen oder ohne Digitalkenntnisse – entweder nichts von dem Programm wissen oder nicht verstehen, wie sie es nutzen können (und sollten).
Sowohl das JCWI als auch die Bürgerrechtsorganisation New Europeans fordern daher weiterreichende Lösungen. Sie rufen die Regierung auf, künftig nicht nur den digitalen Antrag sondern vor allem einen physischen Statusnachweis für EU-Staatsangehörige auszustellen – eine Maßnahme, die im vergangenen Jahr vom britischen Unterhaus abgelehnt wurde.
Dabei hatten sogar zwei parlamentarische Ausschüsse gewarnt, das EUSS weise durch das Nichtvorhandensein von Papierdokumenten „deutliche Parallelen zu Windrush“ auf – einem Skandal, bei dem dutzende britische Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund unrechtmäßig vom Innenministerium abgeschoben worden waren.
„Es ist klar, dass nicht nur die am prekärsten lebenden und vulnerabelsten EU-Bürger wirklich in Gefahr sind. Auch all jene, die am Arbeitsplatz schlecht informiert worden sind, drohen die Frist zu verpassen,“ warnte derweil Roger Casale, Gründer und Geschäftsführer von New Europeans. „Auch wenn ein EU-Bürger den Status ‚pre-settled‘ oder ’settled‘ hat, verstehen viele Arbeitgeber, Vermieter und in manchen Fällen sogar Regierungsbeamte nicht, dass dieser Status viele der Rechte einschränkt, die dieser Bürger vor dem Brexit hatte.“
Das britische Innenministerium teilte seinerseits lediglich mit, man habe ein „engagiertes Team von mehr als 1.500 Personen“, die an der Bearbeitung der Anträge auf Settlement-Status arbeiten.
[Bearbeitet von Frédéric Simon und Tim Steins]