Die neuen EU-Migrationsvorschriften machen es für EU-Grenzschutzbeamte zur Pflicht, biometrische Daten von irregulären Migranten über sechs Jahren zu erfassen. Dabei ist sogar ein „verhältnismäßiges Maß an Zwang“ erlaubt, wenn sich ein Kind wehrt, so der konsolidierte Gesetzestext.
Das Dossier zu Eurodac – dem groß angelegten IT-System der EU, mit dem Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die in ein europäisches Land eingereist sind, verarbeitet und gespeichert werden – ist eine von fünf Verordnungen, die den Neuen Migrations- und Asylpakt der EU bilden.
Mit dem Pakt, über den die EU-Institutionen im Dezember nach jahrelangen Verhandlungen eine politische Einigung erzielten, sollen harmonisierte Regeln dafür geschaffen werden, wie die EU Anträge auf internationalen Schutz behandelt, angefangen bei der ersten Ankunft und Registrierung über das gesamte Antragsverfahren bis hin zur Abschiebung, wenn der Antrag erfolglos ist.
Ein überarbeitetes biometrisches System
Die neuen Migrationsvorschriften beinhalten eine Überarbeitung von Eurodac, das seit 2003 existiert, um den Anwendungsbereich des Systems zu erweitern.
Dem neuen Gesetz nach werden Fingerabdrücke als Identifizierungsmethode gegenüber Gesichtsbildern bevorzugt werden. Letztere werden als zweite Option bei Grenzverfahren in Betracht gezogen werden, wenn Fingerabdrücke nicht möglich sind.
Derzeit können nur Personen über 14 Jahre ihre Fingerabdrücke abnehmen lassen. Die neuen Vorschriften sehen jedoch vor, dass alle Kinder über sechs Jahren unter die Verordnung fallen, was bedeutet, dass ihre Fingerabdrücke zwingend registriert werden müssen.
Dies soll auch dann der Fall sein, wenn es gegen den Willen des Kindes geht.
„Ein verhältnismäßiges Maß an Zwang kann gegenüber Minderjährigen angewandt werden, um sicherzustellen, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen“, heißt es in einem Teil des Artikels über die Abnahme von Fingerabdrücken bei Minderjährigen.
Eine von Investigate Europe am Dienstag veröffentlichte Untersuchung ergab, dass Frankreich und die Niederlande in den Verhandlungen auf eine Lockerung des Schutzes für Kinder gedrängt haben.
Nächste Schritte
Die EU-Minister müssen noch die Arbeit an einigen Dossiers der im vergangenen Dezember erzielten vorläufigen Vereinbarung abschließen.
Nach der formellen Annahme des gesamten Paktes durch den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) am Mittwoch wird das Europäische Parlament in seiner letzten Plenarsitzung im April über das Paket abstimmen, wie aus dem Entwurf der Plenartagesordnung hervorgeht, den Euractiv einsehen konnte.
Mehr als 80 zivilgesellschaftliche Organisationen haben das Europäische Parlament aufgefordert, den Pakt bei der Abstimmung am Mittwoch (14. Februar) zu blockieren.
„Die Vereinbarung ist die Fortsetzung einer jahrzehntelangen Politik, die zur Ausbreitung von Rechtsverletzungen in Europa geführt hat. Darüber hinaus wird es verheerende Auswirkungen auf das Recht auf internationalen Schutz in der EU haben und dem Missbrauch in ganz Europa grünes Licht geben, einschließlich Racial Profiling, standardmäßige De-facto-Festnahme und Pushbacks“, so die Organisation in dem Schreiben.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]


