Die Türkei ist der EU gestern (29. April 2008) ein Stückchen näher gekommen: Die Gesetzgeber nahmen einen Gesetzesentwurf an, der einen umstrittenen Artikel im türkischen Strafgesetzbuch lockert, nach dem Kritik an der türkischen Identität verboten ist. Dieser Schritt war von der EU als eine Grundvoraussetzung für den Beitritt des Landes bestimmt worden. Skeptiker sagen jedoch, die Änderungen seien rein oberflächlicher Natur.
Das Parlament stimmte mit 250 zu 65 Stimmen für die Änderung des Artikels 301, den Kritiker als eine der stärksten Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der Türkei sehen. Die „JA“-Stimmen kamen einzig aus den Reihen der regierenden AKP von Premierminister Tayyip Erdogan. Die AKP dominiert mit 340 von 550 Sitzen das Parlament.
Die Änderung, die noch von Präsident Abdullah Gül gebilligt werden muss, bevor sie in Kraft treten kann, sieht vor, den Geltungsbereich dessen, was als Verbrechen eingestuft wird, zu verringern, indem der Wortlaut von „Verunglimpfung des Türkentums“ durch die Formulierung „Verunglimpfung der türkischen Nation“ ersetzt wird. Die Unterschrift des Präsidenten wird als reine Formsache angesehen.
Zudem würde unter dem Gesetz jegliche strafrechtliche Verfolgung durch den türkischen Justizminister gebilligt werden müssen und das maximale Strafmaß würde von drei auf zwei Jahr herabgesetzt werden.
Der bestehende Artikel 301 war in den vergangenen zwei Jahren in einer Reihe von Fällen gegen Schriftsteller und Journalisten als Grundlage genutzt worden, so auch im Falle des Nobelpreisträgers Orhan Pamuk und des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink, der im vergangenen Jahr wegen seiner Überzeugungen umgebracht wurde.
Führende EU-Beamte fordern seit langem von der Türkei, dieses Gesetz zu reformieren, so auch erst kürzlich Kommissionspräsident José Manuel Barroso während seines Türkeibesuchs Mitte des Monats (EURACTIV vom 11. April 2008). Gegenüber türkischen Parlamentariern sagte Barroso, dass Reformen der beste Garant für ein Voranschreiten der Verhandlungen und vor allem im Interesse der türkischen Bürger seien.
Die Erdogan-Regierung plant jedoch nicht, den Artikel vollständig abzuschaffen, wie dies die EU gehofft hatte. Justizminister Mehmet Ali ?ahin sagte, die Änderungen an Artikel 301 seien im Einklang mit Gesetzgebungen einiger EU-Länder, die ähnlich seien. Damit bezog er sich auf Frankreich, Deutschland und die Niederlande.
Weiter betonte er, dass durch diese Änderungen Strafen für Beleidigungen des Türkentums ebenso wie der türkischen Nation nicht vollständig ausgeschlossen würden.
Der Vizepräsident der oppositionellen Republikanische Volkspartei (CHP) Hakki Süha Okay kritisierte die Änderungen heftig mit dem Vorwurf, sie seien nicht „rational“. Er beschuldigte die Regierung, sie folge blind Anweisungen. Der Vorschlag sei „unvorsichtig vorbereitet“ und würde nichts Neues mit sich bringen.
Diese Änderung sei nur Augenwischerei, nichts weiter, betonte Okay.
Devlet Bahceli, Vorsitzender der oppositionellen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), äußerte sich ähnlich und forderte ein Referendum, um dem Volk die Entscheidung zu überlassen, ob sie – mit seinen Worten – wollten, dass die türkischen Werte und die ehrbare Geschichte der Türkei beleidigt würden.
Nichtsdestotrotz begrüßte die slowenische Ratspräsidentschaft die Änderung als einen „konstruktiven Schritt nach vorne“, um die Meinungsfreiheit in der Türkei sicherzustellen. Sie erwarte die effektive Umsetzung des Gesetzes. Die Kommission äußerte sich ähnlich.

