Kommission empfiehlt die Öffnung der Arbeitsmärkte [DE]

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Der Kommission zufolge hatte die Mobilität der Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsländern „überwiegend positive“ Auswirkungen auf den europäischen Arbeitsmarkt.  Die Freizügigkeit von Arbeitskräften sei „wirtschaftlich vernünftig“, sagte der zuständige Kommissar.  Einige Mitgliedstaaten scheinen jedoch anderer Meinung zu sein.

Der Bericht der Kommission vom 8. Februar enthält keine spezifischen  Empfehlungen. Stattdessen sagte der Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Vladimir Špidla, es sei eine „strenge  und umsichtige Analyse der Tatsachen“ hinsichtlich  der Arbeitnehmermobilität  innerhalb der Union.  Anhand einer Fülle statistischer Daten  überprüft der Bericht die ersten zwei Jahre der bis zu sieben Jahre langen  Übergangsphase.  Angeführt werden unter anderem wirtschaftliche Argumente gegen die zwei Jahre alten Beschränkungen für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten. .  Dieser Bericht ist im Beitrittsvertrag von 2003 vorgeschrieben, welcher die Basis der Beitrittsrunde von 2004 bildete.  

In ihrer Bewertung betont die Kommission, dass „Einwanderung aus nicht-EU-Staaten ein viel wichtigeres Phänomen“ sei, als die Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb der EU.

Die Mitgliedstaaten können frei entscheiden, ob sie die Übergangsregelungen für ihr Land so belassen, ändern oder aufheben wollen.  Sie haben bis Ende April 2006 Zeit, ihre Entscheidung bekannt zu geben.  Bis jetzt haben Finnland, Griechenland, Portugal und Spanien angedeutet, dass sie die Übergangsregelungen aufheben wollen.  Derweil haben Deutschland und Österreich gesagt, dass sie ihre Politik nicht ändern würden.  Wenn ein Mitgliedstaat die Frist  nicht einhält, wird automatisch das Gemeinschaftsrecht in Kraft gesetzt (was bedeutet, das keine Übergangsregelungen bezüglich der Freizügigkeit von Arbeitnehmer mehr angewendet werden dürfen ).

Der Streit um  die Übergangsregelungen ist eng mit der Dienstleistungsrichtlinie verknüpft, welche teilweise den Zufluss von Arbeitskräften innerhalb der EU steuert.  Gegner dieser Richtlinie befürchten, dass relativ Billiglohnarbeiter aus dem Osten die Sozial- und Arbeitsmarktsvorschriften ihres Herkunftslandes anwenden können und auf diese Weise  westeuropäische Lohn- und Sozialniveaus untergraben.

Die Kommission fordert  die alten Mitgliedsstaaten auf, ihre Arbeitsmärkte für Arbeiter aus den EU-8 Staaten zu öffnen.  Der häufig vorausgesagte Zustrom  von Arbeitskräften aus dem Osten hat sich nicht bewahrheitet und Großbritannien, Irland und Schweden, wo keine Übergangsreglungen gelten,  haben „positive“ Erfahrungen gemacht.  Alles in allem beschreibt der Bericht der Kommission die Migrationsströme zwischen den alten und neuen Mitgliedsstaaten als sehr begrenzt .  Die Arbeitermobilität blieb sehr gering und habe insgesamt nicht die Arbeitsmärkte der Union beeinflusst.  Die Osteuropäer, welche auf andere Arbeitsmärkte der EU abgewandert seien, hätten geholfen Qualifikationsknappheiten zu verringern, heißt es im  Bericht der Kommission.  Laut der Kommission sei das System der Arbeitsgenehmigungen eine Ursache  für Schwarzarbeit.  In offenen Systemen neigten die Arbeitnehmer hingegen zu ehrlicher Arbeit, heißt es in dem Bericht.

Der Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, setzt sich ebenfalls für eine Aufhebung oder Vereinfachung der Übergangsregeln eingesetzt.  Er hat die Mitgliedsstaaten dazu gedrängt „nicht nur auf die statistischen Belege einzugehen, sondern auch den Bürgern die positive Mitteilung bezüglich der Aussichten der Freizügigkeit von Arbeitskräften innerhalb Europas zu vermitteln.“

Handelskommissar Peter Mandelson hat ebenfalls die Mitgliedsstaaten gedrängt die Übergangsregelungen aufzuheben. In einer vor kurzem in Tschechien gehaltenen Rede sagte Mandelson „habt Mut – legt eure Ängste bei Seite. Feiert die Möglichkeiten, die alle Europäer aufgrund der Erweiterung jetzt haben.“  Er warnte vor allem vor dem Populismus, indem er sagte, er habe keinen Zweifel, dass die Referenden über den EU Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden aufgrund des akuten Anstiegs des Populismus bei den Rechten und Linken, verloren gegangen seien.  Er sagte weiter, dass insbesondere die Angst vor Einwanderung und Globalisierung, sowie vor „fremdem“ Wettbewerb – symbolisiert durch die Angst einiger Mitgliedsstaaten vor dem Phänomen des polnischen Klempners Ursachen seien.

Die Konservativen im  Europäischen Parlament (EVP-ED) sind der Ansicht,  dass die alten Mitgliedsstaaten dem Beispiel Großbritanniens folgen sollten und den Arbeitnehmern  der neuen Mitgliedstaaten ihre Grenzen öffnen sollten.  MdEP Philip Bushill-Matthews sagte, dass die „Zurückhaltung des ’alten Europas’ seine Arbeitsmärkte für die neuen EU-Staaten zu öffnen ein Symbol für das Versagen ist, sich der globalisierten Welt anzupassen.  Es vermittelt den Eindruck , dass unsere neuen Freunde Bürger zweiter Klasse sind.  Die EU sollte ein Ort der Bewegungsfreiheit sein – von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und auch von Menschen.  Das alte Europa sollte in seiner Einstellung offener werden und die Grenzen öffnen und nicht eine Maginotlinie bauen, welche Veränderungen abblockt“.

Die Fraktion Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) im Europäischen Parlament vertritt die Auffassung , dass die Freizügigkeit von Arbeitskräften, genauso wie die Freizügigkeit von Dienstleistungen, bei welchen die neuen Mitgliedsstaaten an der Spitze liegen, die Grundlage der EU seien und nichts eine weitere Aufschiebung aufgrund falscher Behauptungen rechtfertige.  Laut des Fraktionsführers von ALDE, Graham Watson, „ist das prinzipielle politische Problem der EU, der mangelnde Mut von Europas Politikern.  Diese würden es vorziehen, der Meinung der Bürger zu folgen, welche durch falsche Informationen verängstigt seien, anstatt die EU zu führen, wie man es von echten Führungskräften  erwarten sollte.

Die Parlamentarier der vier Visegrad-Staaten (Tschechien, Ungarn, Polen und die Slowakei) sind der Meinung,  dass die alten Mitgliedstaaten die Übergangsregelungen nur aus politischen Gründen eingeführt hätten, da soziale und wirtschaftliche Begründungen nicht bewiesen seien.

Großbritanniens Einwanderungsminister, Tony McNulty, sagte, dass der Bericht der Kommission den Erfolg der britischen Politik, den Arbeitsmarkt zu öffnen, rechtfertige.  Der Zugang an Arbeiterkräften würde dort weiterhin  zunehmen, wo offene Stellen existieren und würde so helfen Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen.

Österreichs Wirtschaftminister, Martin Bartenstein, hingegen sagte, dass die Erfahrungen der alten Mitgliedstaaten, welche sich für die liberalere Option entschieden hätten – insbesondere Großbritannien – dennoch mit Vorsicht betrachtet werden sollten.  Österreich würde auch weiterhin die Übergangsregelungen anwenden, sagte Bartenstein und fügte hinzu, dass „wenn die Tür einmal geöffnet ist, kann man sie nicht wieder schließen“.

Der deutsche Wirtschaftsminister Michael Glos hat ebenfalls wiederholt, dass sein Land beabsichtige, die Übergangsregelungen zu behalten.  Er sagte, Deutschland könne nicht auf sie verzichten.  

Tony Venables, Direktor des European Citizen Action Service  (ECAS) glaubt, dass „ohne das Recht zu arbeiten, andere Rechte auch abgeschrieben sind“.  ECAS argumentiert, dass die Übergangsregelungen „den neuen europäischen Bürgern gegenüber unfair und kontraproduktiv sind“ und dass ihre Aufrechterhaltung „weit reichende Konsequenzen hätte.  Sie würden ein Gefühl der Ungerechtigkeit erzeugen und die Bevölkerungen als Bürger zweiter Klasse behandeln.  Sie sind ein Virus, der auch auf andere Politiken übergehen könnte […]“.

Die EU-15-Staaten – mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Schwedens – hatten sich dazu entschieden, ihre Türen für Arbeitnehmer aus acht der zehn neuen EU- Mitgliedsländern, welche 2004 der EU beitraten, geschlossen zu halten.  Die Übergangsregelungen, welche Quoten und  eine Arbeitserlaubnispflicht  umfassen , gelten nicht für  Arbeitnehmer aus Zypern und Malta.  Die erste der drei Phasen dieser Regelung läuft am 30. April aus.

Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein Grundrecht  aller EU-Arbeitnehmer  und  eine der vier Grundfreiheiten der EU.

• Am 16. Februar entscheidet das Europäische Parlament, ob die Grenzen für den freien Dienstleistungsverkehr vollständig geöffnet werden sollen
• Der Bericht der Kommission vom 8. Februar wird auf dem Frühjahrsgipfel März den EU-Führer übergeben
• Die Mitgliedsstaaten müssen bis spätestens zum 30. April ihre Position zur Freizügigkeit von Arbeitskräften formulieren
• Der nächste Bericht der Kommission wird 2009 herauskommen

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