„Friedrich betreibt Panikmache“

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) fordert die Wiedereinführung der Visapflicht für die Bürger Serbiens und Mazedoniens. Foto: dpa

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich fordert zusammen mit fünf Kollegen schärfere Regeln für Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien und abgesenkte Barleistungen. Bundestags- und Europaabgeordnete reagieren mit Empörung. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sieht einen Angriff Friedrichs auf das Bundesverfassungsgericht.

Auf Einladung des Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union hatte Hans-Peter Friedrich am Mittwoch über die Migrationspolitik der Bundesregierung Auskunft gegeben. An Serbien und Mazedonien gerichtet erklärte Friedrich, ein "klares Signal" aussenden zu wollen.

Der Bundesinnenminister spiele mit "rassistischen Stereotypen", sagt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Linke). "Sinti und Roma ‚Asylmissbrauch‘ vorzuwerfen, während nebenan ein ihnen gewidmetes Mahnmal für eine halbe Million im Nationalsozialismus Getötete eröffnet wird, ist ein Schlag ins Gesicht für die Opfergruppen. Die Hetze des Bundesinnenministers ist auf den beginnenden Bundestagswahlkampf gerichtet. Friedrich nimmt sich ein Beispiel am früheren französischen Präsidenten Sarkozy: Zusammen mit dessen Innenminister Claude Guéant hatte Friedrich bei der Europäischen Union mehrere Vorstöße zur Einschränkung der Reisefreiheit im Schengen-Raum eingebracht."

Frankreich und Deutschland haben die Migration aus Serbien und Mazedonien am Donnerstag auf die Tagesordnung des Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg gesetzt. Analog der Änderung des Schengen-Regelwerks wollen sie "Gegenmaßnahmen" aller EU-Mitgliedsstaaten erzwingen. Nach "Aufenthaltsbeendigungen" durch Ausländerbehörden sollen Betroffene schneller abgeschoben werden. Ein Schnellverfahren binnen 48 Stunden wie in der Schweiz sei zwar aufgrund der Rechtsmittelfristen "wohl nicht möglich. Aber Abwicklung innerhalb kürzest möglicher Zeit bleibt das Ziel", sagte der Bundesinnenminister der "Welt". Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat komme, solle zudem künftig "eine abgesenkte Barleistung erhalten".

Nachdem die EU 2009 die Visumspflicht für den Westbalkan aufgehoben hat, wurde in einigen Mitgliedsstaaten eine steigende Anzahl an Personen verzeichnet, die visumsfrei in die EU einreisen und einen Asylantrag stellen. Nach Angaben des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die Zahl der Asylerstanträge aus Mazedonien im September 2012 von 620 auf 1.040 angestiegen. Mit 1.395 Antragstellern aus Serbien verzeichnete das Bundesamt fast eine Verdreifachung der Antragszahlen im Vergleich zum Vormonat.

Visumschutzklausel

Um den Missbrauch der Visafreiheit für andere Zwecke als die vorgesehenen Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen von bis zu 90 Tage im Schengenraum zu verhindern, hat die EU-Kommission, insbesondere auf Drängen der Bundesregierung, eine Änderung der Visumsverordnung vorgeschlagen. Diese sieht die Einführung einer Visumschutzklausel zur vorübergehenden Wiedereinführung der Visumpflicht in bestimmten Fällen vor (u.a. wenn ein deutlicher Anstieg von Asylantragstellern nach Aufhebung der Visumpflicht für einen Drittstaat eintritt).

Angesichts der "insgesamt sehr niedrigen" Zahlen von Asylanträgen sei die "Panikmache", die Friedrich wegen der Anträge aus Serbien und Mazedonien betreibe, "völlig inakzeptabel", sagt Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten. "Besonders Deutschland ist weit von den hohen Zahlen der 1990er Jahre entfernt." Bislang beantragten in diesem Jahr rund 49.000 Menschen Asyl in Deutschland – dies entspricht elf Prozent der Anträge von 1992. Die Innenpolitische Sprecherin der Linken im EU-Parlament, Cornelia Ernst, erklärte: "Mit etwa 30.000 Asylanträgen europaweit im Jahr sind wir von einem ‚massenhaften Zustrom‘ meilenweit entfernt."

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sieht einen Angriff Friedrichs auf das Bundesverfassungsgericht, dessen Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz die Regierungskoalition bei der anstehenden Neufassung offenbar unterlaufen wolle. Das Gericht hatte am 18. Juli 2012 in seiner Urteilsbegründung zum Asylbewerberleistungsgesetz hervorgehoben: "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." Die gewährten Sozialleistungen sichern das unterste Existenzminimum, das ein Leben in Würde ermöglicht. Der Vorstoß des Bundesinnenministers sei eine klare Diskriminierung von Roma aus Serbien und Mazedonien, die vor dem Hintergrund des Urteils als verfassungswidrig betrachtet werden müsse.

Von Diskriminierung geprägte Lebenswirklichkeit

Pro Asyl weist zudem darauf hin, dass Roma in Balkanstaaten massiver rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind, sodass ihnen ein menschenwürdiges Leben kaum möglich ist. Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Vertreibung, keine Registrierung als Staatsbürger, keine Gesundheitsversorgung, Ausgrenzung von Kindern aus dem Schulsystem – dies sei die von Diskriminierung geprägte Lebenswirklichkeit vieler Roma in Serbien und Mazedonien.

Sippel fordert die Herkunftsländer auf, die Lage der Roma durch Integrationsmaßnahmen und Armutsbekämpfungsstrategien zu verbessern. "Kommission und Ministerrat sollten klären, inwieweit hier Unterstützung notwendig ist, anstatt die Reisefreiheit zu beschränken und die Menschen zu verunsichern. Hilfreich könnten auch gezielte Informationskampagnen in den Herkunftsländern sein, die die Menschen über Möglichkeiten zur legalen Ausreise aufklären."

dto

Links

Rat der Europäischen Union: Verbesserung der Normen für die Aufnahme von Asylbewerbern (25. Oktober 2012)

Zum Thema auf EURACTIV.de

Berlin droht mit Ende der Visafreiheit für Westbalkan (17. Oktober 2012)

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren