Die Nichtverhandlungen der EU mit der Türkei

Wenn Türken protestieren oder streiken: Ist das EU-konform? Foto: dpa [Foto: dpa]

Die Verhandlungen bzw. Nichtverhandlungen der EU mit der Türkei erweisen sich als Tricks, die das Ansehen und die Seriosität der EU gefährden. Merken die Deutschen und andere gar nicht, dass sie von der Türkei mehr verlangen als von sich selbst? Ein Standpunkt von Petra Erler für EURACTIV.de.

In den Erweiterungsverhandlungen behandelt das Kapitel 19, Sozialpolitik, alle Fragen der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in diesem Bereich, um sicherzustellen, dass künftige Mitgliedsstaaten dem Gemeinschaftsrecht vollständig genügen. Seit einigen Jahren hängt der Gang der Verhandlungen ganz klar davon ab, dass die beitrittswilligen Länder bestimmten Voraussetzungen genügen müssen, die die EU formuliert: sogenannte opening benchmarks.

Wer also die Verhandlungen verzögern oder die Latte extrem hoch halten will, muss sich bei diesen "Opening Benchmarks" etwas einfallen lassen. Wie etwa im Fall der Türkei bei Kapitel 19, denn dieses Kapitel ist nicht – wie andere Kapitel – aus politischen Gründen blockiert. Wenn es also gelänge, dieses Kapitel zu öffnen, wäre das ein starkes Signal für den Willen auf beiden Seiten, den Beitrittsprozess der Türkei voranzutreiben.

Doch genau daran scheint es zu fehlen.

Gewerkschaftliche Rechte

Im besagten Kapitel 19 verlangt die EU von der Türkei, vor Verhandlungsbeginn "EU-Standards" und den Konventionen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu genügen. Gemeint sind wichtige gewerkschaftliche Rechte, die unter anderem auch das gewerkschaftliche Organisationsrecht und das Streikrecht betreffen.

Auf den ersten Blick möchte man deshalb der Kommission und den verhandlungsführenden Mitgliedsstaaten aufrichtig danken, dass sie sich dieser wichtigen Frage annehmen und so auch die Verhältnisse in der Türkei zum Besseren beeinflussen. Schließlich ist dort nur eine Minderheit gewerkschaftlich organisiert.

Aber auf den zweiten Blick beginnt man sich zu fragen, was denn mit EU-Standards gemeint sein könnte. Ein Blick in den Bericht der Europäischen Kommission zur Rechtslage der Türkei (Screening Report) verrät, dass es um die Artikel 5 und 6 der Europäischen Sozialcharta geht, die von der Türkei nicht ratifiziert wurden.

Ernüchternder Vergleich mit EU-Staaten

Wer daraus schließt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ebendiese Artikel 5 und 6 ratifiziert hätten, liegt jedoch falsch. Spanien und Deutschland haben dazu Erklärungen abgegeben. Vier weitere Mitgliedsstaaten haben sich nicht an alle Paragrafen dieser Artikel gebunden.

Dann geht es noch um die revidierte Europäische Sozialcharta, die die Türkei schließlich 2007 ins nationale Recht umsetzte. Diese überarbeitete Charta haben allerdings wiederum zehn EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, zwar längst unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert, geschweige denn umgesetzt. 

Was nun die ILO-Konventionen angeht, so könnte man einwenden, dass ein Staat, der sich zu einer internationalen Verpflichtung bekennt, diese auch vollends einzuhalten hat. Dem muss man zustimmen, und in der Tat rügt die ILO die Türkei für ihre unzureichende Umsetzung der erwähnten Konventionen. 

ILO-Kritik an Streikrecht in Deutschland

Nur: Die ILO hat auch ernsthafte Kritik an der deutschen Auffassung, wer streiken darf und wer nicht. Wie bestimmt sich also, was ein EU-Standard ist? Und wieso wird das im Teil "Übernahme des Gemeinschaftsrechts" behandelt und nicht  ausschließlich unter den politischen Kriterien? Und warum ist die volle Umsetzung dieser wichtigen Rechte der Ausgangspunkt der Verhandlungen und nicht ihr Ergebnis?

Haben die Deutschen und andere gar nicht gemerkt, dass sie von der Türkei mehr verlangen als von sich selber? Oder hat sich gar keiner damit beschäftigt und blind der Kommission vertraut, die wahrscheinlich nur allzu gerne bereit ist, auch die Durchsetzung internationaler Verträge als Gemeinschaftsrecht anzusehen? War das ganze Absicht? Eine Provokation?

Nun, die Türkei hat sich nicht beschwert, sie hat die EU-Auflagen ernst genommen, und die Sozialpartner haben die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Sozialcharta und der ILO-Konventionen kritisch überprüft und 2012 modernisiert. Im Konsens.

Aber schon wieder hört man aus Brüssel: Ungenügend. Fünf.

Ein Lehrstück für jeden, der Verhandlungen führen muss, die er nicht will, oder führt, ohne hinzuschauen. Dass mit solchen Tricks das Ansehen und die Seriosität der EU in Zweifel gezogen werden, scheint niemanden zu kümmern.


Die Autorin

Dr. Petra Erler ist Geschäftsführerin der "The European Experience Company GmbH" in Potsdam und ehemalige Kabinettschefin des damaligen EU-Kommissars Günter Verheugen in Brüssel.

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