Die EU-Kommission hat am Dienstag (9. April) die angekündigten Regeln zu neuen Gen-Pflanzen gegen die kritischen Äußerungen der französischen Lebensmittelbehörde Anses verteidigt. Bei einer Anhörung vor dem Umweltausschuss des EU-Parlaments bekräftigte sie die wissenschaftliche Grundlage der Gesetzgebung.
Die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz hatte jeweils im November 2023 und im März 2024 Stellungnahmen veröffentlicht. Darin hat sie die wichtigsten Elemente des Gesetzesentwurfs der Kommission von 2023 über Pflanzen, die mit den neuesten Techniken zur Veränderung der DNA, auch bekannt als neue genomische Techniken (NGT), behandelt wurden, offen in Frage gestellt.
Bei der Anhörung verteidigte die Kommission ihren Vorschlag.
Klaus Berend von der Generaldirektion Gesundheit der Kommission betonte, dass sich der Gesetzesentwurf auf wissenschaftliche Untersuchungen stütze, die „seit 2012“ von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verfügung gestellt worden seien, sowie auf Analysen der Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf die Umwelt und auf die wirtschaftlichen und sozialen Risiken.
Er erinnerte auch an ein von Nobelpreisträgern unterzeichnetes Schreiben, in dem die Sicherheit von NGT verteidigt wird.
Die Kommission hat zwei Kategorien von NGT vorgeschlagen: Bei geringfügigen gentechnischen Veränderungen (Kategorie 1) werden die Pflanzen nach den Regeln der konventionellen Pflanzenzüchtung reguliert, bei größeren Veränderungen (Kategorie 2) gelten die strengeren Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
In ihren Stellungnahmen kritisierte die Anses die Kriterien für die Einstufung der NGT und schlug einen Ansatz vor, der auf einer Risikobewertung von Fall zu Fall beruht.
Berend entgegnete, dass „keine Risikostudie erforderlich ist.“ Er verwies auf die Arbeit der EFSA und forderte die Anwendung von „Logik.“ „Wenn es die gleiche Modifikation mit konventionellen Techniken oder mit NGT gibt, können NGT keine höheren Risiken haben“, betonte er.
Kurs halten
Anses beharrte auf ihrem Standpunkt. „Anses ist nicht gegen den Mechanismus zur Einstufung von NGT-Produkten, aber sie befürwortet ein solides, angewandtes System mit Bewertungsstufen, das nicht im Widerspruch zu anderen Ländern steht“, erklärte Matthieu Schuler, der Generaldirektor der Behörde.
In Bezug auf das Kriterium der „Gleichwertigkeit“ der NGT mit konventionell gezüchteten Pflanzen bekräftigte Schuler die Notwendigkeit „präziser Definitionen“, einschließlich der Definition einer konventionellen Pflanze und von Techniken, die mit der Kategorie 1 vereinbar sind.
Der Anses-Chef forderte auch ein ständiges Überwachungsnetzwerk, um mögliche unerwünschte Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Pflanzen oder Wildtiere zu ermitteln.
„Wir erwarten eine verstärkte Nutzung und damit eine erhöhte Exposition gegenüber NGT-Produkten“, weshalb die Experten eine effektive Überwachung nach dem Inverkehrbringen empfehlen, so Schuler weiter.
Anses zählt darauf, dass andere Behörden, insbesondere die EFSA, dafür sorgen, dass sich der rechtliche Rahmen und die Auswahlverfahren in einer „kohärenten Weise“ weiterentwickeln. Laut Schuler hat diese Zusammenarbeit „bereits begonnen.“
Er schlug vor, ein „GVO-Netzwerk“ einzurichten, das in Zukunft an diesen Leitlinien arbeiten soll.
Es wird erwartet, dass die EFSA auf Ersuchen des Europäischen Parlaments am 22. Februar eine eigene Stellungnahme zur ersten Stellungnahme von Anses abgeben wird.
Die Debatte
Das Europäische Parlament billigte den eigenen Standpunkt zu dem Gesetzesentwurf in der Plenarsitzung am 7. Februar. Im Rat konnte jedoch kein Konsens erzielt werden, so dass eine mögliche endgültige Fassung auf die nächste Legislaturperiode, nach den Europawahlen im Juni, verschoben wurde.
Als Anses am 6. März seine zweite Stellungnahme veröffentlichte, beschuldigte Le Monde die französische Regierung, die Veröffentlichung der Studie vom 22. Januar verzögert zu haben, um die europäischen Verhandlungen über die neuen NGT-Regeln nicht zu beeinflussen.
Schuler erklärte, dass Anses „den Bericht acht Wochen nach der Unterzeichnung und Übermittlung an das Ministerium veröffentlicht hat, dies ist eine übliche Frist nach französischem Recht.“
Während des Meinungsaustauschs verteidigte die parlamentarische Berichterstatterin Jessica Polfjärd (EVP) den europäischen Text. Sie verwies auf die Stellungnahmen deutscher, niederländischer und belgischer Agenturen, die dem Vorschlag der Europäischen Kommission gegenüber milder eingestellt seien.
„Die Anses verteidigt eher eine Minderheitenposition“, sagte der niederländische Abgeordnete Alexandr Vondra von der nationalkonservativen EKR.
Der französische sozialdemokratische Europaabgeordnete Christophe Clergeau unterstützte die Anses. Er sagte: „Im Moment ist die einzige Wissenschaft, die auf dem Tisch liegt, die Auffassung der Anses, und die sollte ernst genommen werden.“
„Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß“, fügte er hinzu und verwies auf die Äquivalenzkriterien, die „derzeit von den Wissenschaftlern diskutiert werden.“
Der deutsche Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling äußerte sich in dieselbe Richtung. Er stünde hinter der Kritik von Anses und forderte „weitere Untersuchungen“ und eine neue „Risikobewertung“ des Gesetzesvorschlags.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]



