Standpunkt von Burkhart SellinAngesichts der stetig wachsenden Zahl von Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen Osten ist eine öffentlichkeitswirksame Debatte über die europaweite Asylpolitik längst überfällig. Ein Standpunkt von Burkhart Sellin, Bildungs- und Berufsbildungsexperte sowie Mitglied der Europa-Union Berlin.
Der Autor
Burkhart Sellin, Bildungs- und Berufsbildungsexperte, Mitglied der Europa–Union Berlin und Vorstandsmitglied der AG-Staatliche Europaschule Berlin, pensionierter Beamter des Europäischen Zentrums für Berufsbildung, der EU-Agentur zur Unterstützung der EU und der Mitgliedsstaaten bei Fragen der Berufsbildung (Cedefop) mit Sitz in Thessaloniki.
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Eine öffentlichkeitswirksame Debatte über die europaweite Asylpolitik und die stetig wachsende Zahl an Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen bzw. Mittleren Osten scheint mir längst überfällig zu sein.
Auf der Ebene einiger Mitgliedsstaaten ist diese Debatte in vollem Gange, nicht jedoch auf der europäischen bzw. EU-Ebene. Dabei scheinen mir die damit zusammenhängenden Fragen und Probleme allein auf dieser Ebene dauerhaft lösbar zu sein: Was ist ein Flüchtling? Wann sollten die Mitgliedsstaaten Asylbewerber anerkennen? Und falls Flüchtlinge an den Grenzen der EU bzw. der Schengenstaaten aufgegriffen werden, sollte Ihnen dann nicht zumindest eine menschenwürdige Behandlung offenstehen: wie lange sollten sie in Lagern festgehalten dürfen werden und wann – wenn überhaupt – dürfen sie zurückgewiesen bzw. unter welchen Bedingungen dürfen sie abgeschoben werden? Gibt es ein Bleiberecht für Härtefälle, auch wenn das Asylersuchen abgelehnt wurde und wenn ja sollten die Erwachsenen unter ihnen nicht so bald wie möglich eine Arbeitserlaubnis erhalten, um Schwarzarbeit, Drogendealerei und/oder Prostitution und anderen Ausbeutungssituationen vorzubeugen?
Größte Problemgruppe unter den Flüchtlingen
Die ‚Sans Papiers‘ repräsentieren die größte Problemgruppe unter den Flüchtlingen, d.h. diejenigen, die in einen der Mitgliedsstaaten der EU gelangt sind, aber dort keinerlei Rechte geltend machen, sich andererseits aber auch allen Pflichten entziehen können. Ihre Familien und Kinder benötigen währenddessen unabhängig von deren Eltern eine besondere soziale Betreuung und gute schulische Versorgung. Es fehlt an Regelungen über die Laufzeit von Duldungen sowie deren Umwandlung in ein Bleiberecht auch ohne förmliches Asyl.
Derzeit bemühen sich die EU und eine Reihe von Mitgliedsstaaten vor allem anderen, dem Zustrom von Flüchtlingen Barrieren entgegenzusetzen und sie überlang in überfüllten Lagern zu kasernieren. Unter menschenunwürdigen Verhältnissen werden sie häufig festgehalten, ohne dass sie sich frei bewegen können und ohne Aussicht auf Integration in das Aufnahmeland bzw. in andere Mitgliedsstaaten. Manchmal wird deren Bewegungsfreiheit gar auf Landkreise oder Kommunen eingeschränkt, in die sie ohne deren Zutun eingewiesen werden, ohne dass sie Verwandte oder Freunde in anderen Regionen oder Ländern besuchen können.
In diesem Feld gibt es allerdings je nach Land oder Region höchst unterschiedliche Regelungen und Verhaltensweisen. Besonders beklagenswert ist die Lage seit Jahr und Tag in den Mittelmeeranrainerstaaten Spanien, Italien, Malta und nicht zuletzt in Griechenland. Bootsflüchtlinge sind schon zu Hunderten umgekommen; an den Grenzen werden immer wieder Mauern oder Zäune errichtet, aber die Flüchtlinge finden in ihrer Not immer wieder neue Wege und Transitländer, über die sie einreisen. Mit den Staaten, die an die EU grenzen wird seit einiger Zeit über Abkommen und finanzielle Vergünstigungen verhandelt, um sie zu einem Abblocken der Grenzgänger schon vor der Außengrenze der EU zu veranlassen. Der jüngste Versuch betrifft die Türkei, mit der z. Zt. Verhandlungen stattfinden, aber nur deswegen nicht zum Erfolg führten, weil die Türkei mit der zyprischen EU-Präsidentschaft des letzten Halbjahrs nicht hat verhandeln wollen.
Das Problem in Griechenland
Griechenland ist ganz besonders betroffen, zumal hier die Grenzen bis vor kurzem relativ durchlässig waren. Das Problem ist nicht nur wegen der aktuellen sozialen und ökonomischen Krise besonders krass, sondern auch weil Griechenland keine offenen Grenzen in andere EU-Staaten hat. Die Freizügigkeit des Schengenraums besteht noch nicht mit Bulgarien und Rumänien geschweige denn mit Skopje oder Albanien. Der jüngst – wohl mit indirekter Hilfe der EU – von Griechenland gebaute Zaun am Evros-Fluss hat dazu geführt, dass die Flüchtlinge verstärkt über die griechischen Inseln oder über Moldawien und Bulgarien bzw. Rumänien versuchen in die EU zu gelangen (1).
Zur Definition von Flüchtlingen: Laut der in Kraft befindlichen und von 147 Staaten unterzeichneten Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 handelt es sich um eine Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt…". Die Genfer Flüchtlingskonvention und das New Yorker Protokoll entsprechen währenddessen nicht mehr allen heutigen Herausforderungen; so berücksichtigen sie nicht Verfolgungen wegen des Geschlechts und wegen Klimakatastrophen, die besondere Situation von Frauen und deren Kindern sowie von Minderjährigen.
In den meisten Mitgliedsstaaten ist es in den letzten Jahren trotz immer zahlreicheren kriegerischen Konflikten und Unruhen in den Herkunftsgebieten der Flüchtlinge nicht leichter geworden, einen Asylantrag erfolgversprechend zu stellen. Im Jahr 2012 (von Januar bis November) wurden z.B. in Deutschland über 56.000 Asylanträge entschieden. Davon wurden allerdings nur 1,2 Prozent als Asylberechtigte nach dem – seit 1992/93 durch eine Verfassungsänderung restriktiver gehandhabten – Grundrecht auf Asyl anerkannt. 50,2 Prozent aller bearbeiteten Asylbewerber wurden abgelehnt. Immerhin 26,6 Prozent von den 2012 entschiedenen Asylbewerbungen "durften aufgrund des völkerrechtlichen Verbots der Abschiebung und Zurückweisung von Personen, deren Leib und Leben im Herkunftsland bedroht ist nicht abgeschoben werden" und "genießen" somit Abschiebeschutz (2). Warum dieselben dann kein Asyl erhielten, dürfte eine berechtigte Frage sein.
Die EU tut sich schwer
In vielen anderen Ländern dürften die Asylanträge ebenso restriktiv wenn nicht noch restriktiver behandelt worden sein. Allerdings herrscht eine ganz unterschiedliche Praxis vor. Und ob und inwieweit ein Bleiberecht eingeräumt bzw. ein Abschiebeschutz gewährt wird, wird noch unterschiedlicher gehandhabt. Die EU insgesamt tut sich schwer bei diesen Fragen und handelt stellvertretend für die Mitgliedsstaaten ebenfalls äußerst restriktiv:
So hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. September letzten Jahres festgestellt, dass die Frontex-Patrouillen (3) das Zurückweisungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention beachten müssten. Diese polizeilichen Patrouillen werden seit 2004 durch die EU immer massiver unterstützt: "Betrug deren Budget im Jahre 2005 noch 6,2 Millionen Euro, so verfügte sie im Jahre 2011 bereits über ein jährliches Budget von ca. 88 Millionen Euro" (4).
Diese Politik der EU beim Schutz ihrer Außengrenzen muss ausgiebig diskutiert werden. Sie kommt alles andere als demokratisch zustande, obwohl das Europäische Parlament sich damit befasst bzw. im Rahmen seiner Haushaltsbefugnisse auch Mittel an der Hand hat, diese Politik zu beeinflussen. Eine Einigung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten unter strikter Berücksichtigung der Genfer Flüchtlingskonvention ist seit Jahren überfällig. Was ist ein Flüchtling? Wie können die Asylverfahren gerecht und vor allem zügiger und jedem Einzelfall angemessener durchgeführt werden? Hier sollten Mittel bezüglich notwendigem Personal und Kosten für Anwälte und Richter fließen und nicht vorwiegend in polizeiliche Abwehrmaßnahmen und in die Kasernierung der Betroffenen.
Was ist vordringlich zu tun?
1. Es sollte eine in etwa gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber über alle Mitgliedsstaaten hinweg dringend thematisiert werden, um die Anrainerstaaten zu entlasten und deren Lasten gleichmäßiger zu verteilen. Grenzzäune und Mauern sind das letzte Mittel angesichts der körperlichen und moralischen Verletzungen aber auch materiellen Belastungen aller Seiten, die unweigerlich mit einer solchen Politik der Abschottung einhergehen. Auf Dauer schadet diese mehr als dass sie nützt. Insbesondere schadet sie der Glaubwürdigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten in Hinblick auf die Menschenrechte und was den moralischen Zeigefinger betrifft, den sie häufig gegenüber den Staaten Afrikas und des Mittleren Ostens erhebt.
2. Das Europaparlament und alle Abgeordneten sollten in Hinblick auf die Wahlen 2014 sich des Themas prioritär annehmen, denn die Lage der Flüchtlinge spitzt sich unweigerlich zu. Die Bestellung eines Grundrechtsbeauftragten bei der Frontex–Agentur (Vgl. novellierte Verordnung bzgl. der Grenzschutzagentur vom letzten Jahr) lässt darauf schließen, dass die Grundrechte und Menschenrechte bis dato nicht wirklich gewährleistet waren. Aber auch wenn ein Beauftragter zur Prüfung, ob im Rahmen der Frontex-Aktivitäten die Grundrechtcharta der EU Geltung hat und entsprechende Menschenrechte gewahrt werden, bestellt wird, sind diese alles andere als sichergestellt. Dieser Beauftragte der Mitgliedsstaaten dürfte bestenfalls eine Alibifunktion haben.
3. Die Europäische Kommission sollte einen Vorschlag machen, wie die Frontex-Mittel umzuwidmen sind und vor allem den Flüchtlingen unmittelbar zugute kommen und nicht den Grenzpolizisten und den Flüchtlings-Bewahranstalten in den Grenzregionen. Viele der o.g. Frontexmillionen dürften ebenfalls in der Bürokratie der Mitgliedsstaaten auf den verschiedenen Verwaltungs-Ebenen versickern und den Betroffenen nicht nur nicht zugute kommen, sondern nur dazu dienen, sie nur wegzusperren.
4. Die Asylverfahren sind zu beschleunigen, den Flüchtlingen ist eine wirksame Rechtsberatung anzubieten und ihre Kasernierung – wenn denn erforderlich – auf wenige Monate zu begrenzen.
Auf Initiative von griechischen und deutschen Einrichtungen wird Anfang März dieses Jahres eine Tagung in Thessaloniki veranstaltet, die diese Fragen vertiefen wird (5). EURACTIV werden wir über die Ergebnisse der Tagung gerne informieren, die den zuständigen Stellen und vor allem den engagierten Nichtregierungsorganisationen vor Ort Hilfestellung geben sollen, wie künftig besser auf die Flüchtlings- und Asylproblematik in Griechenland und darüber hinaus eingegangen werden kann und zwar unter Berücksichtigung deutscher und europäischer Erfahrungen und Regelungen.
Fußnoten
(1) In diesen Tagen sind 3 Flüchtlinge tot an der Insel Chios angeschwemmt worden (vgl. Griechenlandzeitung Nr. 365 vom 16.1.2013)
(2) Die Zahlen stammen aus der Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Diese und die zitierten Stellen wurden einem Leserbrief von Frau Professor Gudrun Hentges, veröffentlicht im Tagesspiegel des 13. Januar 2013 S. 14, entnommen.
(3) Frontex: Europäische Agentur für den Schutz der Außengrenzen, vgl. Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26.10.2004
(4) Hentges, op.cit
(5) Die Organisation wird zu gleichen Teilen von griechischen und deutschen Stellen gewährleistet unter Beteiligung von Flüchtlingen vor Ort, u.a. vom Goethe-Institut Thessaloniki, der Heinrich-Boell-Stiftung, die kürzlich ein Büro dort eröffnete, dem griechischen Flüchtlingsrat und der Evangelischen Gemeinde deutscher Sprache in Thessaloniki und Nordgriechenland. Der Autor ist an der Vorbereitung der Tagung beteiligt.

