Steuersenkung auf klimaneutrale Energien soll noch vor EU-Wahl kommen

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Als Teil ihres Green-Deals schlug die Europäische Kommission die Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie im Jahr 2021 vor. Ziel ist, sicherzustellen, dass die Mindeststeuersätze für dekarbonisierte Energien niedriger sind als die für fossile Brennstoffe. [Union européenne 2024]

Die EU-Kommission will die Mindeststeuersätze für klimaneutrale Energien deutlich herabsetzen. Die Verhandlungen hierzu stecken allerdings bei den EU-Staaten fest. Die belgische Ratspräsidentschaft will nun einen Kompromiss vorlegen, um das neue Gesetz noch vor den EU-Wahlen zu verabschieden.

Die Europäische Kommission hatte bereits 2021 eine Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Mindeststeuersätze für CO2-neutrale Energien niedriger sind als die für fossile Brennstoffe.

Angesichts des Einstimmigkeitsprinzips in Steuerangelegenheiten und der bevorstehenden Europawahlen im Juni drängt die Zeit, um das Gesetz noch vor der Parlamentspause zu verabschieden.

Die belgische EU-Ratspräsidentschaft versucht nun, die Blockade mit einem Vorschlag zu überwinden, der weitere Ausnahmen von der Richtlinie vorsieht und sich auf Biomasseanlagen konzentriert.

„In Anbetracht der starken Position einer beträchtlichen Anzahl von Delegationen“ schlägt der Ratsvorsitz vor, Holz und Holzkohle aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, heißt es in dem belgischen Kompromisstext, der Euractiv vorliegt.

Einem Vorschlag der spanischen EU-Ratspräsidentschaft vom letzten Jahr folgend, will Belgien auch strengere Vorschriften für Anlagen erlassen, die Torf und Torfstreu als Brennstoff verwenden.

Demzufolge werden im Gegensatz zu den von Spanien vorgeschlagenen zehn Megawatt nur Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 7,5 Megawatt von den Grenzwerten ausgenommen.

Haushaltsabfälle, die als Brennstoff verwendet werden, sind ebenfalls ausgenommen.

„Um den wirtschaftlichen, geopolitischen, geografischen und sozialen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen“, schlägt die belgische Ratspräsidentschaft vollständige oder teilweise Ausnahmen für Energie vor, die für militärische und Sicherheitszwecke sowie für Such- und Rettungseinsätze und die Brandbekämpfung aus der Luft verwendet werde, heißt es in dem von Euractiv erhaltenen Text.

Dasselbe gilt unter bestimmten Bedingungen für Energie für kleine Küstenfischerei und Seeverkehr.

Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien, deren durchschnittliches Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt halb so hoch ist wie das der 27 Mitgliedstaaten zusammen, können ebenfalls Ausnahmen für 20 Jahre gewähren.

Ausnahmefälle

Im Falle eines „unerwarteten und außergewöhnlichen“ Anstiegs des Preises eines Produkts um mindestens 15 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen Einzelhandelspreis in den vorangegangenen zwölf Monaten schlägt die belgische Ratspräsidentschaft eine sechsmonatige Ausnahme vor.

Auf der Grundlage des Vorschlags des spanischen Ratsvorsitzes bekräftigt Belgien schließlich, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollten, Strom aus Anlagen mit einer Gesamtkapazität von weniger als 850 Megawattstunden pro Jahr oder einer installierten Leistung von weniger als 500 Kilowatt von der Richtlinie auszunehmen, solange der erzeugte Strom nicht in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Dasselbe gilt für Biogas ab einer Produktion von 3.000 Gigajoule pro Jahr oder 500 Kilowatt installierter Leistung, das nicht in ein öffentliches Netz eingespeist wird.

Es wird auch darüber diskutiert, ob die Schwellenwerte je nach Art der Stromerzeugung angepasst werden sollten oder nicht.

[Zusätzliche Berichterstattung durch Jonathan Packroff]

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