Die EU-Kommission hat ihr Regelwerk für die Herstellung von Wasserstoff und ab wann dieser als „erneuerbar“ eingestuft werden soll, vorgelegt. Auf den letzten Metern der Verhandlungen konnte Frankreich darin eine Anerkennung für Atomkraft erwirken.
Im Zuge der Umstellung Europas auf Wasserstoff gibt es Befürchtungen, dass Elektrolyseure, die das Gas produzieren, die Nachfrage nach Strom in die Höhe treiben wird. Das wiederum hat Ängste befeuert, dass die Wasserstoffproduktion den erneuerbaren Strom auffrisst, und somit letztendlich klimaschädlich ist.
Um dies zu verhindern, arbeitete die Europäische Kommission lange an einem Regelwerk, das sicherstellen soll, dass grüner Wasserstoff nur „zusätzliche“ Quellen für erneuerbaren Strom nutzt.
Nach mehr als einem Jahr Verzögerung, auch aufgrund intensiver Lobbyarbeit aus Paris und Berlin, hat die EU-Kommission diese Regeln schließlich am Freitagabend (10. Februar) verabschiedet. Die Dokumente hat EURACTIV in Vorabform eingesehen.
Um sicherzustellen, dass grüner Wasserstoff nur aus „zusätzlichem“ erneuerbarem Strom hergestellt wird, hat die Kommission versucht, seine Produktion zeitlich und räumlich zu koppeln.
Nach diesem Prinzip könnte zum Beispiel ein spanischer Wasserstoffproduzent nicht behaupten, dass der Wasserstoff aus erneuerbaren Energien stammt, wenn der verwendete Strom angeblich aus Schweden kommt.
Wie eng die beiden miteinander verbunden sein müssen – stündlich oder vierteljährlich, im Abstand von 50 Kilometern oder von einem Nachbarland aus – war seitdem Gegenstand heftiger Debatten. Die Industrie drängte auf lockerere Regeln, wobei Klimaschützer ein strengeres Regelwerk bevorzugen.
Nach monatelangem Zögern hat die Kommission schließlich eine Entscheidung getroffen und zwei wichtige Kriterien festgelegt:
- Ab 2030 muss die Wasserstoffproduktion stündlich an die Produktion erneuerbarer Energien angepasst werden. Bis dahin wird die Korrelation auf monatlicher Basis festgelegt.
- Ab 2028 müssen die Wasserstoffproduzenten nachweisen, dass ihre Elektrolyseure an Anlagen für erneuerbare Energien angeschlossen sind, die nicht älter als 36 Monate sind.
Angesichts dieser Kriterien zeigt sich die europäische Wasserstoffindustrie erleichtert.
„Es ist von größter Bedeutung, dass nun endlich Rechtssicherheit geschaffen wird, damit die Investitionen beginnen können“, sagte Jorgo Chatzimarkakis, Geschäftsführer der Lobbygruppe Hydrogen Europe.
Bis jetzt hätten Wasserstoffinvestoren „mit den Füßen gescharrt“ um endgültige Investitionsentscheidungen in Europa zu treffen, sagte er gegenüber EURACTIV.
Hydrogen Europe hatte zuvor vor einem Exodus von Wasserstoffunternehmen über den Atlantik gewarnt, nachdem in den USA der Inflation Reduction Act verabschiedet worden war.
Französischer Sieg
Im Prinzip erwartet die Europäische Kommission, dass die Kriterien der zeitlichen und räumlichen Korrelation irrelevant werden, sobald 90 Prozent der Stromerzeugung in einem bestimmten Land aus erneuerbaren Quellen stammen.
In diesem Punkt hat Frankreich einen großen Sieg errungen.
Monatelang haben französische Politiker in Brüssel darauf gedrängt, dass grüner Wasserstoff nicht nur aus erneuerbaren Energien, sondern auch aus kohlenstoffarmem Atomstrom stammen sollte.
„Es besteht heute die reale Gefahr, dass die Diskussionen in Brüssel dazu führen, dass sehr hohe Ziele für erneuerbaren Wasserstoff für die Industrie auferlegt werden […], ohne den Anteil des Wasserstoffs zu berücksichtigen, der aus Strom nuklearen Ursprungs erzeugt werden kann“, sagte die französische Energieministerin Agnès Pannier-Runacher.
Ihrer Meinung nach bedeutet dies, dass ein Land wie Frankreich Gefahr läuft, daran gehindert zu werden, seinen kohlenstofffreien Strom zur Erzeugung von Wasserstoff zu nutzen.
„Es macht offensichtlich keinen Sinn, es ist absurd und es steht vor allem im Widerspruch zu unseren europäischen Dekarbonisierungszielen“, betonte sie letzte Woche vor einer kleinen Gruppe von Journalisten.
Diese Gefahr scheint nun gebannt zu sein. Nach den am Freitag verabschiedeten Regeln werden Länder mit einem kohlenstoffarmen Strommix von der Zusätzlichkeitsregelung ausgenommen, sofern sie in neue Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien investieren, und zwar in einem Umfang, der „mindestens der Strommenge entspricht, die als vollständig erneuerbar angegeben wird“.
Um dies nachzuweisen, müssen die Wasserstoffproduzenten sogenannte Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) vorlegen, die es den Käufern ermöglichen, erneuerbare Energie zu einem vorhersehbaren Preis zu erwerben. Gleichzeitig helfen sie den Stromerzeugern, die Finanzierung ihrer Projekte zu sichern.
Die Ausnahmeregelung gilt, wenn die durchschnittliche Kohlenstoffintensität des für die Wasserstoffproduktion verwendeten Stroms „in einer Gebotszone liegt, in der die Emissionsintensität von Strom weniger als 18 gCO2eq/MJ beträgt“, so der Vorschlag der Kommission.
Das bedeutet, dass die Ausnahme gilt, solange die Stromerzeugung eines Landes weniger als 65 Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde ausstoßen, laut EURACTIV.
Und von allen 27 Mitgliedstaaten der EU erfüllen nur Frankreich und Schweden dieses Kriterium. Im Jahr 2021, als die französische Kernkraftflotte fast vollständig in Betrieb war, lagen die französischen Stromemissionen bei 56 g CO2e pro kWh. Schweden wiederum liegt bei durchschnittlich 28gCO2e/kWh.
Darüber hinaus werden alle grünen Kriterien, die europäischen Herstellern auferlegt werden, auch für aus dem Ausland importierten Wasserstoff gelten. Dies ist ein weiterer Sieg für Frankreich, das sich gegen den Druck aus Berlin gewehrt hat, lockere Kriterien für importierten Wasserstoff einzuführen.
„Insgesamt geht dies in die Richtung der Länder, die die Kernenergie befürworten, aber auch derjenigen, die Importe ablehnen“, bestätigt Mikaa Mered, Dozent für Wasserstoffmärkte, Diplomatie und Geopolitik an der Sciences Po in Paris.
Industrie erleichtert
Nach Ansicht von Hydrogen Europe ist es auch der Verdienst des Europäischen Parlaments, die Regeln für die EU-Produzenten flexibler gestaltet zu haben.
Zuletzt haben die Abgeordneten des Parlaments Anfang dieser Woche eine geplante Gesprächsrunde über die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien abgesagt und dies mit dem Fehlen der Regeln für die „Zusätzlichkeit“ von Wasserstoff begründet. Dadurch wurde der Druck auf die Kommission erhöht, den Vorschlag voranzutreiben.
Josche Muth, Leiter der Abteilung für regulatorische und öffentliche Angelegenheiten P2X beim dänischen Stromkonzern Ørsted, gehörte zu denjenigen, die sich zufrieden mit dem neuen Regelwerk der EU zeigten.
„Es ist großartig, dass es endlich verabschiedet wurde, denn bisher haben weniger als 10 Prozent der Projekte eine endgültige Investitionsentscheidung getroffen“, sagte Muth gegenüber EURACTIV. Die Industrie sei „sehr daran interessiert“, dass der „Wasserstoffmarkt schneller Gestalt annimmt“, fügte er hinzu.
mc-additionality_DA_v8> Das Hauptdokument, das im EU-Jargon „delegierter Rechtsakt“ genannt wird, ist unten verfügbar und kann auch hier heruntergeladen werden. Zwei weitere Dokumente sind ebenfalls verfügbar: eine „delegierte Verordnung“ (hier) und ein Anhang (hier).
[Bearbeitung und zusätzliche Berichterstattung durch Frédéric Simon]



