Am Montag (18. März) hat der Rat der EU formell ein neues Gesetz zum Schutz der Energieverbraucher vor Manipulationen auf den Großhandelsmärkten angenommen. Damit soll die Überwachung verstärkt und ein offener und fairer Stromwettbewerb in der EU gewährleistet werden.
Dieser neue Text ist Teil einer umfassenden Reform des Strommarktes in Europa. Damit wird die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) von 2011 abgeändert. Der Rat und das Parlament erzielten erstmals im November 2023 eine Einigung.
Die Kommission schlug die Regeländerungen als Reaktion auf die hohen und schwankungsanfälligen Energiepreise im Jahr 2022 vor, um das Risiko von Marktmanipulationen und Insiderhandel, also die Ausnutzung privilegierter privater Informationen zur Durchführung von Finanzgeschäften, zu verhindern.
Nach der neuen Verordnung erhält die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in der Europäischen Union (ACER) das Recht, grenzüberschreitende Fälle zu untersuchen – vorausgesetzt, es sind mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt –, Inspektionen vor Ort durchzuführen, Auskunftsersuchen zu stellen und Erklärungen einzuholen.
ACER wird die Befugnis haben, Zwangsgelder zu verhängen, um die Einhaltung von Entscheidungen über Inspektionen vor Ort und Auskunftsersuchen zu gewährleisten.
Die Agentur wird jedoch nicht befugt sein, Geldbußen für Verstöße und die Nichteinhaltung von Verboten oder wesentlichen Verpflichtungen zu verhängen. Dies bleibt in der Zuständigkeit der nationalen Behörden.
Die Verordnung sieht auch vor, dass Akteure des EU-Energiegroßhandelsmarkts, die in einem Drittland niedergelassen sind, einen Vertreter in dem Mitgliedstaat benennen, in dem sie tätig sind.
Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
[Bearbeitet von Donagh Cagney/Zoran Radosavljevic]


