Angesichts möglicher Gasknappheit infolge sinkender Lieferungen aus Russland hat sich die deutsche Regierung auf einen Gassparplan geeinigt, mit dem der Gasverbrauch um etwa 2 Prozent gesenkt werden soll.
Dafür soll die Beheizung öffentlicher Gebäude reduziert und das Licht nachts ausgeschaltet werden.
Obwohl die deutschen Gasspeicher zu etwa 80 Prozent gefüllt sind, deuten besorgniserregende Anzeichen, wie die bevorstehende dreitägige Abschaltung der Ostseepipeline Nord Stream 1, darauf hin, dass Deutschland seinen Gasbedarf erheblich reduzieren muss, um den Winter ohne Gasmangel zu überstehen.
„Es kommt aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten“, sagte Robert Habeck, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, am Mittwoch (24. August).
„Dafür leisten die heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen einen wichtigen Beitrag“, fügte er hinzu. Die deutsche Regierungskoalition hat eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen beschlossen.
Gegenüber Reporter:innen erklärte Habeck, dass sich die Maßnahmen auf etwa 2 bis 2,5 Prozent Gaseinsparung belaufen würden.
Deutschland ist gemäß den EU-Vorschriften verpflichtet, etwa 15 Prozent einzusparen, obwohl die Regierung schätzt, dass 20 Prozent des Gasverbrauchs reduziert werden müssen, um den kommenden Winter ohne Gasmangel zu überstehen.
Die kurzfristigen Maßnahmen sollen am 1. September in Kraft treten und sechs Monate lang gelten, während die zweijährigen, mittelfristigen Maßnahmen die Zustimmung des Bundesrats erfordern und für den 1. Oktober geplant sind.
Kaltes Wasser für Beamt:innen
Diese Maßnahmen werden sich bemerkbar machen. Die Wasserhähne in öffentlichen Gebäuden werden künftig nur noch kaltes Wasser führen. Öffentliche Büros dürfen nur noch auf 19 Grad Celsius statt der üblichen 20 Grad Celsius beheizt werden, während Flure und Foyers überhaupt nicht mehr temperiert werden.
Für private Büros gilt ebenfalls eine Mindesttemperatur von 19 Grad Celsius, wobei es den Unternehmen überlassen bleibt, wie sie mit der gelockerten Regelung umgehen.
Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler wird abgeschaltet und auch die Leuchtreklamen privater Unternehmen bleiben von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens dunkel. Die deutschen Städte werden in diesem Herbst eher düster sein. Im Winter müssen die Geschäfte ihre Türen geschlossen halten, damit die warme Luft nicht entweicht.
Mieter:innen müssen sich im Winter nicht mehr an vertraglich festgelegte Mindesttemperaturen in der Wohnung halten und haben damit einen gewissen Spielraum, so die Bundesregierung.
Private Schwimmbäder sollen nicht mehr beheizt werden dürfen, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass diese Vorschrift aktiv durchgesetzt oder überhaupt kontrolliert werden wird.
Gasgroßhändler und Eigentümer:innen größerer Wohngebäude sollen verpflichtet werden, ihre Kund:innen und Mieter:innen bis zum Beginn der kommenden Heizperiode über den zu erwartenden Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und mögliche Einsparpotenziale zu informieren.
Wirtschaftsverbände begrüßten die Maßnahmen.
„Der DMB hält die Verordnungen und die damit einhergehenden Maßnahmen für KMU und auch für alle anderen Gesellschaftsbereiche prinzipiell für richtig“, sagte Marc Tenbieg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Mittelstandsbund.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]