Wasserstoffinfrastruktur: EU einigt sich auf neue Investitionsmöglichkeiten

Die Verhandlungen über den ersten Teil des neuen EU-Gesetzesrahmens für die künftige Wasserstoffinfrastruktur sind abgeschlossen. [Shutterstock]

Die Verhandlungen über den ersten Teil der neuen EU-Regeln für den Wasserstoff- und Gasmarkt wurden abgeschlossen. Damit ist der Weg frei für Investitionen in neue Infrastrukturen, bei der die deutschen Stadtwerke mit einer Ausnahmeregelung davon gekommen sind.

Am Montagabend (27. November) haben das EU-Parlament und der Rat der EU den ersten Teil des EU-Wasserstoff- und Gaspakets zum Abschluss gebracht.

Die ursprünglich im Dezember 2021 vorgeschlagenen Regeln legen die Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur fest und bevorzugen „schwer zu reduzierende“ Branchen wie Stahl und Chemie.

„Diese Einigung ist ein großer Erfolg, da sie die Entwicklung des aufstrebenden Wasserstoffsektors und die Umstellung des Gassektors auf erneuerbare Energien vorantreiben wird. Darüber hinaus legt sie Regeln für den Verbraucherschutz fest und stärkt die Versorgungssicherheit“, sagte die spanische Ministerin für den ökologischen Wandel, Teresa Ribera, die die 27 EU-Mitgliedstaaten bei den Gesprächen im Namen der spanischen EU-Ratspräsidentschaft vertrat.

„Die Einigung macht Europa fit für Wasserstoff“, ergänzte Jens Geier, sozialdemokratischer EU-Abgeordneter und Chefunterhändler des Europäischen Parlaments.

Das ausgehandelte Gesetz muss nun vom Parlament und den EU-Staaten gebilligt werden, um in Kraft treten zu können. Dies ist nach einer solchen Einigung in der Regel um eine bloße Formsache. Die formelle Zustimmung wird für März erwartet, kurz bevor das Parlament in die Pause für die Europawahlen im Juni geht.

Lockerere Regeln für den Besitz von Infrastrukturen

Das Gaspaket besteht aus zwei Gesetzen: einer Richtlinie, die Investitionsregeln festlegt, und einer Verordnung zur Festlegung der Marktstruktur. Die Verhandlungen über letztere müssen noch abgeschlossen werden, da es noch Uneinigkeit über die Biogasziele und die gemeinsame EU-Beschaffung von Wasserstoff gibt.

Geier gelang es seinerseits, die Verhandlungen über die Investitionsregeln erfolgreich abzuschließen – trotz eines in letzter Minute ausgetragenen Streits zwischen Deutschland und Frankreich. Hierbei ging es um die Frage, ob das Eigentum an der Wasserstoffinfrastruktur strenger reguliert werden sollte als bei den Gas- und Stromnetzen, wie es die Europäische Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte.

Der deutsche Sozialdemokrat gewann diesen Kampf, unterstützt von Deutschland, das eine Koalition gleichgesinnter Länder anführte, die auf weniger strenge Regeln drängten.

„Investitionshürden im Kommissionsvorschlag, die den Hochlauf von Wasserstoff ausgebremst hätten, wurden gestrichen“, sagte Geier. Er bezog sich dabei auf die vorgeschlagenen Regeln zur „eigentumsrechtlichen Entflechtung“, die Netzbetreiber daran hindern, gleichzeitig Eigentümer von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur zu sein.

Stattdessen beschlossen die EU-Institutionen, „Entflechtungsregeln für Wasserstoffnetzbetreiber […], die der bewährten Praxis auf dem Gas- und Strommarkt entsprechen“, erläuterte er.

Das bedeutet, dass Länder wie Deutschland Gasnetzbetreiber von der Verpflichtung befreien können, über ein separates Unternehmen in Wasserstoffnetze zu investieren – vorausgesetzt, sie haben weniger als 100.000 Kunden.

Dies würde „die Zukunft von Stadtwerken in Deutschland als entscheidenden Teil der kommunalen Daseinsfürsorge zu sichern und ihnen eine Perspektive in der Wasserstoffwirtschaft zu geben“, betonte Geier.

Experten zeigten sich von dem Gesamtergebnis weniger begeistert. „Das Gaspaket passt nicht zu Europas Energieversorgungssicherheit und Klimazielen“, sagte Michaela Holl, leitende Beraterin beim deutschen Think-Tank Agora Energiewende.

Es wird den Steuerzahlern unnötig hohe Kosten auferlegen, den Markteintritt neuer Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff und Ammoniak erschweren und nicht klären, was als „kohlenstoffarmer“ Wasserstoff und Biomethan gilt“, fügte sie hinzu.

EU-Wasserstoffregeln gehen in die Zielgerade: Entflechtung als letztes Hindernis

Während die EU-Abgeordneten die Verhandlungen über das neue EU-Regelwerk für Wasserstoff abschließen, müssen sie noch eine letzte Frage beantworten: Wie sollen die Besitzrechte an der Pipeline- und Speicherinfrastruktur geregelt werden?

Stilllegung des Gasnetzes

Darüber hinaus besteht „der größte Mangel des Kompromisses darin, dass er die grundlegenden Veränderungen für die europäische Wirtschaft, den Energiemarkt und die Infrastruktur ignoriert, die sich aus dem schnell schrumpfenden fossilen Gasmarkt ergeben werden“, so Holl.

Frühere Bestrebungen, einen Plan zur Stilllegung von Gasnetzen in Privathaushalten aufzustellen – die durch die derzeitige Umstellung auf Elektro- und Fernwärme schnell überflüssig werden – fanden keinen Eingang in das finale Gesetz.

Dennoch, so Geier, wird das Gesetz einiges davon berücksichtigen. „Es gibt erstmals eine Netzplanung für Verteilnetze, da durch den Übergang von Erdgas zu Wasserstoff Teile des Netzes redundant werden“, so Geier.

Auch der Ausstieg aus der Gasversorgung soll durch besondere Regelungen zum Schutz der Kunden erleichtert werden. Dies kann zum Beispiel bei der künftigen Stilllegung des Gasnetzes oder dessen Umstellung auf Wasserstoff geschehen. Die Kunden müssen im Voraus informiert werden, und die besonderen Bedürfnisse von anfälligen Haushalten werden berücksichtigt.

„Alle Konsument*innen [erhalten] mehr Rechte und Unterstützung für die Umstellung auf eine Versorgung ohne fossiles Gas“, so Geier.

Vor allem die Anerkennung von „Knotenpunkten“ zur effizienten Integration von erneuerbaren Energien und Wasserstoffproduktion werde der Wasserstoffwirtschaft zu einem Aufschwung verhelfen, so der Sozialdemokrat.

Darüber hinaus fügten die EU-Verhandlungsführer neue Verbraucherschutzbestimmungen in das Gesetz ein, um zu verhindern, dass Haushalten der Strom abgestellt wird, wenn sie ihre Heizungsrechnungen nicht bezahlen können.

„Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um eine Abschaltung zu verhindern“, erklärte Geier.

[Bearbeitet von Frédéric Simon/Alice Taylor/Kjeld Neubert]

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