Der Europa-Ausschuss des französischen Parlaments hat sich dafür ausgesprochen, dass die EU die verstaubte Reform der REACH-Verordnung über gefährliche Chemikalien noch vor der Wahl abschließt.
Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch stellte Nicolas Thierry, ein grüner Politiker, einen Antrag für eine europäische Entschließung zur REACH-Verordnung vor, der vom Ausschuss für europäische Angelegenheiten der Nationalversammlung sofort angenommen wurde.
Die REACH-Verordnung („Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“) zielt darauf ab, die Vermarktung gefährlicher Chemikalien, die in alltäglichen Konsumgütern enthalten sind, zu kontrollieren.
Die Überarbeitung der Verordnung, deren aktuelle Fassung aus dem Jahr 2007 stammt, wurde wiederholt verschoben und scheint nun endgültig begraben zu sein. REACH steht nicht mehr auf der am 17. Oktober veröffentlichten Agenda 2024 der Europäischen Kommission.
Thierry betonte, dass sich der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse seit 2007 erheblich weiterentwickelt habe und die Verordnung demnach veraltet sei.
Nach Angaben der Europäischen Kommission enthält nur ein Drittel der von den Herstellern bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichten Registrierungsdossiers alle in der Verordnung geforderten Informationen.
„Dieser Standpunkt der Nationalversammlung, für den heute Abgeordnete aller Fraktionen des Parlaments gestimmt haben, ist ein starkes politisches Signal für Europa“, sagte Thierry.
„REACH ist ein hervorragender Mechanismus zur Regulierung der Verbreitung chemischer Stoffe und zur Bekämpfung der Kultivierung giftiger Substanzen“, fügte er hinzu.
Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EUA) werden in der EU jedes Jahr rund 300 Millionen Tonnen chemischer Stoffe hergestellt, von denen 74 Prozent als „gesundheits- oder umweltgefährdend“ eingestuft werden.
Thierry appelliert nun an die französische Regierung, „ihre ganze politische Macht“ bei der Europäischen Kommission einzusetzen, damit die REACH-Verordnung noch vor den EU-Wahlen im Juni verabschiedet wird.
„Die Europäische Kommission muss auf der Grundlage der öffentlichen Gesundheit und des Lebens handeln, nicht auf der Grundlage von Wettbewerbsfähigkeit und Profit“, schloss er.
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[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]


