Die Tschechische Republik wird Polen wegen illegaler Bergbauaktivitäten im Bergwerk Túrow vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, bestätigte Außenminister Tomáš Petříček (S&D).
Dies wird, wie das Europäische Umweltbüro betonte, der erste Rechtsfall in der Geschichte der EU sein, in dem ein Mitgliedsstaat einen anderen aus Umweltschutzgründen verklagt.
Der Braunkohletagebau Túrow an der polnischen Grenze zu Tschechien und Deutschland hat in den vergangenen Jahren negative Auswirkungen auf das Leben der Menschen vor Ort gezeigt. Insbesondere die Wasserqualität hat in den grenznahen tschechischen Dörfern abgenommen.
Erst im März 2020 hatte die polnische Regierung die Verlängerung der Bergbauaktivitäten für die kommenden sechs Jahre genehmigt und ignorierte dabei die Kritik der tschechischen Behörden.
„Ich habe lange versucht, diesen Streit ohne Auseinandersetzungen vor Gericht zu lösen“, erklärte Petříček. Der Vorschlag des tschechischen Außenministers, Polen zu verklagen, wurde am Montag von der tschechischen Regierung genehmigt und von lokalen Behörden und Umwelt-NGOs begrüßt.
Laut den tschechischen Behörden hat Polen gegen EU-Recht verstoßen. Im Dezember 2020 schloss sich die Europäische Kommission dem Vorwurf Tschechiens an.
Schon damals war auch die Exekutive der Meinung, dass Polen gegen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Richtlinie über den Zugang zu Informationen, die eine grenzüberschreitende Konsultation erfordert, und das im EU-Vertrag verankerte Prinzip der loyalen Zusammenarbeit verstößt.
„Leider haben die Verhandlungen, die vor zehn Tagen in Warschau stattfanden, unsere Erwartungen nicht erfüllt. Daher werden wir eine Klage einreichen. Gleichzeitig werden wir eine Schutzmaßnahme vorschlagen“, betonte Petříček.
Wenn das Gericht dem Vorschlag der Tschechen zustimmt, muss der Bergbau in Turów bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts sofort stillgelegt werden.