Renaturierungsgesetz: Einigung zum Aufbau der europäischen Ökosysteme

„Wir sind mit einer zunehmend dramatischen Realität konfrontiert: Die Natur und die Artenvielfalt in der EU sind in Gefahr und müssen geschützt werden“, sagte Teresa Ribera (Mitte), die spanische Ministerin für den ökologischen Wandel, die die 27 EU-Länder bei den Gesprächen vertrat. [Alain Rolland / European Union 2023 - Source : EP]

Verhandlungsführer der EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich am späten Donnerstag (9. November) auf das Renaturierungsgesetz geeinigt. Hart umkämpft waren die Maßnahmen für landwirtschaftliche Ökosysteme, die letztendlich abgeschwächt wurden.

Es ist das erste europäische Gesetz, das über den Naturschutz hinausgeht und die aktive Wiederherstellung von Ökosystemen vorsieht, um den drastischen Rückgang vieler europäischer Lebensräume aufzuhalten.

„Wir sind mit einer zunehmend dramatischen Realität konfrontiert: Die Natur und die Artenvielfalt in der EU sind in Gefahr und müssen geschützt werden“, sagte Teresa Ribera, die spanische Ministerin für den ökologischen Wandel, die die 27 EU-Länder bei den Gesprächen vertrat.

Das Gesetz ist eine wichtige Säule der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und wird der EU helfen, das internationale Ziel zu erreichen, bis 2030 30 Prozent des Landes und der Meere wiederherzustellen.

„Das weltweit erste Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist so gut wie fertig“, sagte Jutta Paulus, die für die Grünen im Europäischen Parlament verhandelt hat. Dank der Einigung werde die EU zur internationalen Klimakonferenz COP28 mit „einem wichtigen Baustein zur Bekämpfung der Klimakrise und zur Anpassung an den Klimawandel“ gehen, fügte sie hinzu.

„Der Kompromiss zum Renaturierungsgesetz ist eine gute Grundlage, um dem Artensterben in Europa endlich entgegenzuwirken“, sagte Paulus.

Verschlechterung der Situation wird aufgehalten

Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die EU-Staaten nationale Renaturierungspläne aufstellen, in denen Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme bis Juni 2032 beschrieben werden. Anschließend müssen sie ihre Fortschritte überwachen und darüber berichten.

Die Mitgliedsländer sind außerdem verpflichtet, eine erhebliche Verschlechterung in Gebieten zu verhindern, die Gegenstand von Wiederherstellungsmaßnahmen sind, was als ‚Grundsatz der Nichtverschlechterung‘ bekannt ist.

Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen von diesem Grundsatz, unter anderem für Projekte im Bereich erneuerbare Energien, militärische Infrastrukturen oder wenn die Verschlechterung durch die Klimakrise verursacht wurde.

Der Grundsatz wurde jedoch gegenüber dem ursprünglichen Text abgeschwächt, da die Verhandlungsführer ihn eher auf die Anstrengungen als auf das Ergebnis bezogen haben, was bedeutet, dass die EU-Länder keinen Ausgleich leisten müssen, wenn das Ziel nicht erreicht wird.

„Wenn man einen ergebnisorientierten Ansatz verfolgt und die Ziele nicht erreicht, muss man zusätzliche Maßnahmen ergreifen […], während man jetzt sagt: Okay, ich habe es versucht, aber leider ist es nicht so gelaufen, wie ich es wollte“, erklärte Paulus.

Ökosystem-spezifische Maßnahmen

Das Gesetz enthält Maßnahmen und Ziele für bestimmte Ökosysteme – darunter Wälder, landwirtschaftliche Flächen, städtische Ökosysteme sowie Süßwasser- und Meeresökosysteme – sowie zur Verbesserung der Bestäubervielfalt.

In den Wäldern beispielsweise müssen die europäischen Länder Maßnahmen ergreifen, um die biologische Vielfalt zu verbessern und positive Trends zu verstärken, einschließlich bei Vogelpopulationen und der Menge an Totholz.

In städtischen Gebieten soll dafür gesorgt werden, dass bis 2030 kein Nettoverlust an Grünflächen und Baumkronen entsteht, es sei denn, der Anteil der Grünflächen liegt bereits bei 45 Prozent.

Die Vereinbarung verpflichtet die EU-Länder außerdem, vom Menschen geschaffene Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse zu erhalten.

Die Maßnahmen für landwirtschaftliche Ökosysteme waren am umstrittensten und stießen bei der Europäischen Volkspartei (EVP), der größten Fraktion im Parlament, auf großen Widerstand.

Letztendlich wurden die Maßnahmen in diesem Bereich erheblich abgeändert. Zu den Änderungen gehören die Streichung der Anforderung, zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen zu renaturieren, und die Einführung einer Notbremse, mit der die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Flächen eingefroren werden können, für den Fall, dass sie die Ernährungssicherheit oder die Produktion beeinträchtigen, erklärte die EVP.

Zugeständnisse wurden auch bei der Wiedervernässung von Torfgebieten gemacht. Der Text sieht vor, dass bis 2030 30 Prozent, bis 2040 40 Prozent und bis 2050 50 Prozent der entwässerten Torfgebiete unter landwirtschaftlicher Nutzung wiederhergestellt werden sollen. Stark betroffene Länder können jedoch einen niedrigeren Prozentsatz ansetzen, und es wird keine direkte Verpflichtung für die Landwirte geben.

Die EVP-Verhandlungsführerin Christine Schneider (CDU) begrüßte die Einigung und „die Tatsache, dass der endgültige Text dieses Gesetzes wenig mit dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission zu tun hat.“

Die Naturschutzorganisation WWF begrüßte ihrerseits die Pläne für mehr Natur auf landwirtschaftlichen Flächen und die Wiederherstellung von Moorgebieten in dem Gesetz. Sie wies jedoch auch auf „erhebliche Zugeständnisse“ hin.

„Wir freuen uns zwar, dass alle ursprünglich vom Gesetz abgedeckten Ökosysteme weiterhin in dem Abkommen enthalten sind, aber die Artikel wurden im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag und dem Standpunkt des Rates abgeschwächt“, erklärte die NGO.

Die Aktivisten von ClientEarth erklärten unterdessen, dass die „zahlreichen Ausnahmen und der Mangel an rechtlichen Garantien“ einen beängstigenden Präzedenzfall für die EU-Gesetzgebung darstellten, anstatt die Position der EU an der vordersten Front der Biodiversitätsdiskussion zu festigen.

„Wir haben endlich ein dringend benötigtes Gesetz, das die EU theoretisch dazu zwingen würde, konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer maroden Natur zu ergreifen“, sagte Ionnis Agapakis von ClientEarth. „Die Verhandlungsführer haben das Gesetz jedoch so weit ausgehöhlt, dass es in der Praxis zahnlos und anfällig für Missbrauch zu sein droht“, fügte er hinzu.

Das vereinbarte Gesetz muss noch offiziell vom Europäischen Parlament und den 27 EU-Ländern unterzeichnet werden, und es bleibt abzuwarten, ob genügend Mitglieder der EVP das endgültige Abkommen unterstützen, um es zum Gesetz zu machen.

[Bearbeitet von Frédéric Simon/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]

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