Der Minimalbeitrag der einzelnen Mitgliedstaaten für die Ziele der EU im Bereich erneuerbare Energien könnte auf der Basis des BIPs errechnet werden. Dies geht aus jüngsten Kommentaren der Kommission hervor, die derzeit eine neue Gesetzgebung für erneuerbare Energien vorbereitet.
Im März 2007 legten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf ein EU-weites Ziel fest, bis zum Jahr 2020 20% der Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Dies führte zu einer hitzigen Debatte über die Frage, wie die Beiträge auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden sollten.
Zur Zeit stammen 8,5% des Energieverbrauchs der EU von erneuerbaren Energien, was bedeutet, dass der Anteil in den nächsten zwölf Jahren um 11,5% erhöht werden müsste, um das 20%-Ziel zu erreichen.
Tom Howes, ein Kommissionsbeamter der Generaldirektion Energie und Verkehr, sagte am 22. November 2007, dass man das BIP als Bezugsgröße heranziehen könnte, um die notwendige Erhöhung des Prozentsatzes für jeden Mitgliedstaat zu ermitteln.
Laut Howes würde das System in zwei Phasen unterteilt werden. In der ersten müsste jeder Mitgliedstaat seine Verwendung von erneuerbaren Energien um 5,75 % erhöhen, ungeachtet des BIPs. Als zweiter Schritt würde dann die verbleibende 5,57%-Anhebung nach dem BIP ausgerichtet werden. Dies würde bedeuten, dass wohlhabenderen Mitgliedstaaten ein höherer Prozentsatz zugeordnet werden würde als ärmeren Staaten.
Aber trotz der Möglichkeit zu Flexibilität müssten alle Mitgliedstaaten einen bedeutenden Beitrag zu der Zielvorgabe leisten. Niemand könne sich entspannen, wird Howes von Reuters zitiert.
Mitgliedstaaten, die ein geringeres Potential für die Energieerzeugung durch Wind, Solar, Wasser oder durch andere Maßnahmen ohne fossile Brennstoffe haben, könnte es auch erlaubt werden, zertifizierte Guthaben für erneuerbare Energien von anderen Mitgliedstaaten mit höheren Produktionsleistungen zu erwerben, so Howes.
Ein System für den Handel mit Zertifikaten für erneuerbare Energien ist bereits in einer bestehenden Gesetzgebung für erneuerbare Energien enthalten, aber die Kommission wird das System als Teil von Gesetzesvorschlägen, die für den 23. Januar 2008 erwartet werden, eventuell erweitern.
Die Industrie für erneuerbare Energien argumentiert, dass eine Handelsoption zu einem negativen Anreiz für Investitionen führen würde, da die Mitgliedstaaten mit einer niedrigen Leistungsfähigkeit im Bereich erneuerbare Energien oder unterentwickelten Märkten einfach Guthaben von außerhalb bezögen.
Viele der neuen EU-Mitgliedstaaten, sowie kleine Länder wie Luxemburg, geben an, dass sie ohne eine Handelsoption die angestrebten Prozentsätze nicht erreichen könnten und dass die EU als Ganzes weiterhin unter Unterinvestitionen in erneuerbare Energien und andere kohlenstoffarme Technologien leide (siehe EURACTIV vom 23. November 2007).

