Recht auf Reparatur: Breite Mehrheit im EU-Parlament stärkt Konsumenten

„Ich war in der Tat sehr überrascht über die breite Mehrheit, die sich im Plenum für diesen Bericht fand“, sagte René Repasi (Bild), der SPD-Europaabgeordnete, der das Dossier federführend bearbeitet hat. [Fred Marvaux / European Union / EP]

Das Europäische Parlament hat am Dienstag (21. November) mit großer Mehrheit ein verschärftes Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ befürwortet. Mit dieser Position zieht das Parlament nun in die Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten.

Auf der Plenarsitzung des Parlaments in Straßburg wurde das Recht auf Reparatur mit 590 Ja-Stimmen angenommen.

Der Gesetzesvorschlag, der erstmals im März von der EU-Kommission vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die europäischen Green-Deal-Ziele zu unterstützen, indem Anreize für eine Kreislaufwirtschaft geschaffen werden, etwa indem die Reparatur für die Verbraucher attraktiver gemacht wird als der Austausch.

Die interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Rat sollen nun am 7. Dezember beginnen.

„Ich war in der Tat sehr überrascht über die breite Mehrheit, die sich im Plenum für diesen Bericht fand“, sagte René Repasi, der SPD-Europaabgeordnete, der das Dossier federführend bearbeitet hat.

Im Oktober nahm der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) seinen Standpunkt zur Richtlinie über das Recht auf Reparatur an.

Neben der Gewährleistung günstiger Bedingungen für einen unabhängigen Reparaturmarkt und der Unterbindung von Bemühungen der Hersteller, die Reparatur als attraktive Option zu untergraben, wurde in dem IMCO-Standpunkt die Produktkategorie für das Recht auf Reparatur auf Fahrräder ausgeweitet.

„Wir brauchen dieses Recht auf Reparatur. Was wir derzeit tun, ist einfach nicht nachhaltig. Wir leben in einer Marktwirtschaft, in der Produkte nach zwei Jahren ersetzt werden müssen, und wir müssen Europa in dieser Hinsicht zu einem Paradigmenwechsel führen“, sagte Repasi.

Sunčana Glavak (EVP), die Berichterstatterin für die Stellungnahme des ENVI-Ausschusses (Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit), fügte hinzu, es sei „notwendig, die Reparaturkultur durch Sensibilisierungskampagnen zu stärken, vor allem auf nationaler Ebene.“

„Mit diesem Vorschlag möchte ich zum Ausdruck bringen, dass wir [ENVI] die Rechte der Verbraucher sowie der kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen und zur Entwicklung des Reparaturmarktes beitragen“, so Glavak.

Standpunkt des Parlaments

Um einen Anreiz für die Entscheidung für eine Reparatur zu schaffen, habe das Parlament eine zusätzliche Garantiezeit von einem Jahr auf die reparierten Waren eingeführt, „sobald die Mindestgarantiezeit abgelaufen ist“, erklärte Repasi. Außerdem bestehe die Möglichkeit, während der Reparatur ein Ersatzprodukt zu erhalten, wenn die Reparatur zu lange dauert.

Darüber hinaus will das Parlament eine Regelung schaffen, wonach die Marktbehörden eingreifen können, um die Preise für Ersatzteile auf ein realistisches Niveau zu senken.

„Die Hersteller müssen auch verpflichtet werden, Ersatzteile und Reparaturinformationen zu fairen Preisen anzubieten. Das hat das Europäische Parlament richtig erkannt“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Er mahnte, dass Kundenansprüche gegenüber Händlern und Herstellern nicht dazu führen dürfen, dass Handwerker für Fremdreparaturen haftbar gemacht werden.

Um sicherzustellen, dass die Betriebssysteme von Smartphones nach der Reparatur durch eine unabhängige Werkstatt weiterhin funktionieren, will das Parlament die Praxis der Handyhersteller verbieten, ein geschlossenes System zu betreiben, das den Zugang zu alternativen Reparaturdiensten einschränkt.

„Diese Öffnung des Marktes bedeutet das Ende der unangefochtenen Macht von Großkonzernen wie Apple“, kommentierte die grüne IMCO-Vorsitzende und Schattenberichterstatterin Anna Cavazzini.

Um eine Stellungnahme gebeten, verwies Apple auf sein Dokument ‚Erweiterter Zugang zu Service und Reparaturen für Apple Geräte‘ in dem betont wird, dass Kunden Zugang zu sicherem und zuverlässigem Service und Reparaturen haben sollten, die ihre Sicherheit, ihre Privatsphäre oder die Funktionalität ihres Geräts nicht beeinträchtigen.

Das Dokument spiegelt auch den Gedanken wider, dass eine Reparatur mit größerer Wahrscheinlichkeit korrekt ausgeführt wird, wenn sie von qualifizierten, geschulten Fachkräften unter Verwendung von Apple-Originalteilen, die auf Qualität und Sicherheit ausgelegt sind, und von Werkzeugen, die für die Reparatur entwickelt wurden, durchgeführt wird.

Um den Verbrauchern eine echte Wahl zu bieten und sicherzustellen, dass die Reparatur erschwinglich ist, will das Parlament die Mitgliedstaaten verpflichten, finanzielle Anreize für die Bürger einzuführen, damit sie sich für eine Reparatur entscheiden.

EU-Kommission legt "Recht auf Reparatur" vor

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (22. März) den letzten Teil einer Reihe von Vorschlägen zur Reduzierung von Produktabfällen vorgelegt. Dabei sollen mehr Anreize für Verbraucher geschaffen werden, ihre Produkte reparieren zu lassen.

Verhandlungen mit dem Rat

Während der Rat seine allgemeine Position noch nicht festgelegt hat, sagte Repasi voraus, dass der Artikel über die Hierarchie der Rechtsbehelfe innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit in den Verhandlungen mit dem Rat strittig sein wird.

„Wenn der Rat tatsächlich die Streichung der Hierarchie durchsetzt, müssen wir die Liste der Anreize für Reparaturen erheblich erweitern“, so Repasi weiter.

Ein weiterer Streitpunkt könnte das „Konzept der erheblichen Unannehmlichkeiten“ sein. Es erlaubt einem Verbraucher, sich für ein neues Ersatzprodukt zu entscheiden, wenn eine Reparatur zwar billiger ist, aber länger dauert.

Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission sieht der Standpunkt des Parlaments außerdem vor, das obligatorische Reparaturformular zu einem freiwilligen Formular zu machen.

„Kleinere Reparaturen könnten dann dazu führen, dass Werkstätten wegen des bürokratischen Aufwands im Zusammenhang mit dem Formular gar keine Reparaturen mehr durchführen wollen“, erklärte Repasi.

„Wenn es keine gesetzliche Verpflichtung für die Verbraucher gibt, ihr Verhalten zu ändern, dann müssen wir vernünftige Anreize schaffen“, fügte er hinzu.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]

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