Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Landwirtschaft außen vor zu lassen, aber umstrittene Kriterien für Bioenergie und Forstwirtschaft im ersten Reglungspaket für die sogenannte EU-Taxonomie für grüne Finanzen beizubehalten. Diese sollen offiziell am Mittwoch (21. April) vorgestellt werden.
Im Entwurf der über die Bestimmungen, den EURACTIV.com bereits einsehen konnte, werden detaillierte Kriterien festgelegt, die wirtschaftliche Aktivitäten erfüllen müssen, um in der EU als „grüne Investitionen“ bezeichnet zu werden und entsprechend von Förderung profitieren zu können.
Gas und Atomkraft haben sich in der Debatte dabei als die umstrittensten Bereiche erwiesen: Mehrere Länder in Süd- und Osteuropa hatten gedroht, ihr Veto gegen einen früheren Entwurf einzulegen, weil darin Gas nicht als „grüne“ oder „Übergangs“-Investition bezeichnet wurde.
Angesichts der Veto-Drohung machte sich die Europäische Kommission an die Überarbeitung: Die neue Strategie der EU-Exekutive sieht nun einen zweistufigen Ansatz vor. Weniger umstrittene Technologien wie die erneuerbaren Energien sollen in einem ersten „Paket“ von Durchführungsbestimmungen behandelt werden, während Gas und Atomkraft für eine spätere Entscheidung durch das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten zurückgestellt werden.
Bioenergie keine „Übergangstechnologie“ mehr
Und während die Landwirtschaft vorerst ebenfalls ausgeklammert bleibt, umfasst der Regelungsentwurf Bioenergie und Forstwirtschaft. Dies ist ein wichtiges Thema für die nordischen Länder, die für einen großen Teil ihres Energiebedarfs auf Biomasse angewiesen sind.
In beiden Bereichen wurden die Regeln im nun vorliegenden Entwurf erheblich gelockert. In Bezug auf die Forstwirtschaft wurden „Änderungen eingeführt, um die Komplexität und den Aufwand vor allem für kleinere Forstbetriebe“ unter 25 Hektar zu reduzieren, die demnach nicht unter die Anforderungen der Taxonomie fallen werden.
Die Europäische Kommission beschloss außerdem, „den Zeitrahmen für den Nachweis des Klimanutzens der Forstwirtschaft zu verlängern“ und sich „mehr auf die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien unter der neugefassten Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu verlassen“, die Biomasse als von Natur aus „CO2-neutral“ betrachtet.
Darüber hinaus wird „Bioenergie nicht mehr als Übergangstechnologie gekennzeichnet und die Kriterien für Bioenergie wurden enger an die geltende EU-Gesetzgebung angepasst“, heißt es in dem Entwurf.
Kritiker monieren, die Kommission habe die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse gelockert, um die grundsätzliche Unterstützung der nordischen Länder für den Entwurf zu gewinnen. „Ich stehe dem forstwirtschaftlichen Aspekt kritisch gegenüber,“ betonte Pascal Canfin, ein liberaler Abgeordneter aus Frankreich, der den Vorsitz im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments innehat. „Der Druck aus den nordischen Ländern, vor allem aus Schweden und Finnland, war riesig,“ sagte er im Gespräch mit EURACTIV.com.
Canfin kritisiert, die 25-Hektar-Schwelle sei zu niedrig angesetzt, da sie damit zwei Drittel der Forstbetriebe außerhalb der Taxonomie-Kriterien belässt. Ein Minimum sei nun, die Schwelle auf 13 Hektar zu senken, was schließlich der durchschnittlichen Größe von Forstbetrieben in Europa entspreche.
Nach Ansicht des französischen Abgeordneten hat die Kommission dieses Zugeständnis an die nordischen Länder gemacht, um eine breitere Unterstützung für ihren Taxonomievorschlag zu gewinnen, der zeitgleich in den östlichen EU-Ländern wegen seiner strengen Haltung gegenüber Erdgas heftig kritisiert wird. Für Canfin liegt die Schuld daher nicht bei der Kommission, sondern bei den Regierungen Schwedens und Finnlands, die sich massiv dafür eingesetzt hätten, die Biomassekriterien so locker wie möglich zu gestalten.
In Europa ist ohnehin eine Debatte über die Rolle der Biomasse im Kampf gegen den Klimawandel entbrannt. Während Biomasse nach EU-Recht als CO2-neutral gilt, haben Wissenschaftler die Politik gewarnt, dass die Verbrennung von Holz zur Stromerzeugung den Klimawandel verschärfen kann – je nachdem, welche Holzquellen verwendet werden.
Genaue Kriterien folgen später
In ihrem Entwurf der Taxonomie-Regeln argumentiert die Europäische Kommission ihrerseits, dass die Bioenergie-Kriterien aktualisiert werden, sobald die EU ihre Erneuerbare-Energien-Richtlinie überarbeitet. Diese Reform steht im Juni an.
„Zukünftige Entwicklungen bei den Nachhaltigkeitskriterien für die Forstwirtschaft werden bei der Überarbeitung dieser delegierten Verordnung berücksichtigt werden,“ teilte die EU-Exekutive mit.
Sirpa Pietikäinen, eine finnische konservative Europaabgeordnete, erklärte gegenüber EURACTIV.com hingegen, dass jetzt Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Auswirkungen der Forstwirtschaft auf das Klima einzudämmen. Schließlich seien Bäume die einzige Möglichkeit, CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen, „und sie brauchen Zeit, um nachzuwachsen“.
„Was passiert, wenn man die Verordnung nach fünf Jahren verschärft und [Biomasse] dann aus den Nachhaltigkeitskriterien der Taxonomie gestrichen wird?,“ fragte sie. „Wir haben 20 Jahre Zeit, das zu regeln. Und wenn wir jetzt grüne Zertifikate vergeben, um bestehende forstwirtschaftliche Praktiken zu zementieren, frage ich mich wirklich, was das Endergebnis sein wird“, fügte Pietikäinen hinzu.
„Einige Leute werden mir vorwerfen, ich kämpfe nicht für mein Land. Aber man sollte doch so ehrlich sein, anzuerkennen, dass dies hier kein nationalistisches Spiel ist,“ fügte sie hinzu. Vielmehr müsse man feststellen: „Die finnischen Interessen werden von einigen Industrien gekapert, und dann werden deren [Interessen] als nationales Interesse verkauft.“
> Den kompletten Textentwurf (auf Englisch) können Sie hier herunterladen: 1) Chapeau communication; 2) Impact assessment executive summary; 3) Delegated regulation; 4) Annex 1: Climate mitigation criteria; 5) Annex 2: Climate adaptation criteria.
[Bearbeitet von Josie Le Blond und Tim Steins]






