Der deutsche Notfallplan, mit dem der Gebäude- und Verkehrssektor auf den Weg zur Klimaneutralität gebracht werden sollte, hat laut dem von Expert:innen geleiteten Klimarat des Landes seine Ziele verfehlt.
Im Jahr 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein unzureichender Klimaschutz gegen die verfassungsmäßigen Rechte der jüngeren Generationen verstößt. Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, hat die Regierung die Emissionen des Landes in mehrere Sektoren aufgeteilt. Die Bereiche, in denen die jährlichen Ziele verfehlt werden, müssen Notfallpläne vorlegen.
Im Juli stellte die Regierung Pläne für die Sektoren Gebäude und Verkehr vor, die anschließend von dem eingesetzten Expertenrat geprüft wurden. Dieser befand sie allerdings für unzureichend.
„Nach Angaben des Verkehrsministeriums spart das Sofortprogramm für den Verkehrssektor nur 14 Megatonnen Treibhausgasemissionen ein“, erklärte Brigitte Knopf, Generalsekretärin der Denkfabrik MCC und stellvertretende Leiterin des Expertenrats, am Donnerstag (25. August).
„Rein rechnerisch besteht bis 2030 noch eine Lücke von 261 Megatonnen“, fügte sie hinzu.
Die Expert:innen stellten fest, dass der Klimaplan von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zwar „emissionsmindernde Wirkungen“ habe, aber die Anforderungen des deutschen Klimaschutzgesetzes nicht erfülle.
Sie wiesen „ausdrücklich“ darauf hin, dass das 2030-Ziel des Klimaschutzgesetzes bei weitem nicht erreicht wird. Daher prüft der Klimarat den Notfallplan nicht einmal im Detail.
Der Notfallplan des Verkehrsministeriums konzentrierte sich auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur und die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs.
Dieser Plan versprach CO₂-Einsparungen in Höhe von 13 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten.
Das Verkehrsministerium hofft außerdem, dass der systemübergreifende Ansatz der Regierung in Sachen Klimaschutzgesetz die Defizite ausgleichen könne.
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) griff dies auf.
„Wir sind in der Pflicht, das Sofortprogramm Klimaschutz bis Ende September zu verabschieden. Alle Sektoren müssen ihren Beitrag leisten, sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen“, erklärte er am Donnerstag.
Auch Aktivist:innen sind nicht amüsiert. Der „Bundesverkehrsminister blamiert sich“, kommentierte die Umweltorganisation NABU.
„Das Urteil ist zu Recht vernichtend: Die von Verkehrsminister Wissing vorgeschlagenen Klimamaßnahmen werden von der Expertenkommission gar nicht weiter geprüft, weil sie völlig unzureichend sind“, sagte NABU-Geschäftsführer Leif Miller.
Gebäudesektor steht etwas besser da
Der Plan der Berliner Regierung, die Defizite im Gebäudesektor zu beheben, wurde im Vergleich dazu positiver aufgenommen, auch wenn es weiterhin große Vorbehalte gibt.
„Rein rechnerisch würde der Gebäudesektor sein Emissionsziel bis 2030 erreichen, wenn die von den Ministerien genannten Treibhausgaseinsparungen in vollem Umfang erreicht würden“, sagt Hans-Martin Henning, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und Vorsitzender des Klimabeirats.
„Ob die Einsparungen tatsächlich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung jedoch fraglich“, fügte er hinzu.
Der Notfallplan für den Gebäudesektor sieht eine Zielverfehlung bis zum Jahr 2028 vor. Danach sollte der Sektor durch erhebliche Reduzierungen in der Lage sein, sein Ziel für 2030 zu erreichen.
Ein solcher Ansatz berge ein „erhöhtes Risiko, das Ziel zu verfehlen“, da die Verschiebung der Emissionsminderung auf das Ende des Jahrzehnts bedeute, dass das deutsche Klimagesetz verletzt werde, wenn die vom Bau- und Klimaministerium versprochenen signifikanten Reduktionen nicht erreicht werden.
„Insgesamt wird daher die Einhaltung klimaschutzrechtlichen Anforderungen durch das Sofortprogramm nicht sichergestellt“, so das Fazit des Sachverständigenrates.
Konkret kritisieren die Expert:innen, dass die Regierung auf die Umsetzung sogenannter „Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz“ setzt, die die Europäische Kommission im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) für 2021 vorgeschlagen hat.
Die EPBD befindet sich derzeit mitten im Brüsseler Gesetzgebungsverfahren. Soll es zügig abgeschlossen werden, müssen die nationalen Hauptstädte die Norm zunächst umsetzen, wobei sich die Bundesregierung verpflichtet hat, dies so schnell wie möglich zu tun.
„Die Regelungen sollen nach Beschluss der EU-Gebäuderichtlinie noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werden“, so die Regierung.
Die Expert:innen betonten, dass „aufgrund der laufenden Verhandlungen die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme [EPBD] noch unklar ist.“
[Bearbeitet von Alice Taylor]


