Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 9. Oktober, ein umfassendes Paket zum Klimaschutz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde verabschiedete ein neues Klimaschutzgesetz und ein detailliertes Klimaprogramm. Darin schreibt die Regierung ihre konkreten Ziele im Kampf gegen den Klimawandel bis zum Jahr 2030 fest. Bis 2050 sieht das Klimapaket Treibhausgasneutralität vor. Maßnahmen sind unter in den Bereichen Energie, Verkehr, Gebäudesanierung und der Landwirtschaft vorgesehen.
Über das Klimaschutzgesetz, das auch Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Ziele enthält, hatte es innerhalb der Bundesregierung offenbar bis zuletzt Differenzen gegeben. Deshalb war bis zum Mittwochmorgen unklar, ob es die Ministerrunde beraten wird.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze verteidigte die Neuregelung gegen Kritik. „Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss“, erklärte sie in Berlin. „Damit lernen wir aus den Fehlern der Vergangenheit.“ Es dürfe sich nicht wiederholen, dass Deutschland sein Klimaziel verfehlt.
Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal gesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030.
Zugleich wird jedes Jahr überwacht, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt – und zwar vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat. Wenn ein Bereich sein Ziel verfehlt, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen.
Damit werde erreicht, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 – eine CO2-Reduzierung um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 – verlässlich erreicht wird, sagte Schulze.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich fest. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion.
Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.
Das Bundeskabinett beschloss außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Es beruht auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September beschlossen hatte, ist allerdings ausführlicher. Es enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Die Klimaschutzwirkung des Programms soll von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen.