Gaz de France ereilt EU-Kartellverfahren [DE]

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Die EU-Regulierungsbehörde leitete am Donnerstag (22. Mai 2008) eine offizielle Untersuchung von GdF ein, obwohl sich Brüssel und Paris gerade in intensiven Verhandlungen über die Liberalisierung der Energiemärkte befinden.

In einer Stellungnahme gab die Wettbewerbsabteilung der Europäischen Kommission an, sie verdächtige den staatlichen Gaskonzern, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen, indem es den Zugang zum nachgelagerten Gasmarkt in Frankreich behindere.

Der Fall, dessen Ende offen sei, sei infolge einer Untersuchung eingeleitet worden, die 2006 auf dem Gelände von GdF durchgeführt worden war, gab die Kommission an (EURACTIV vom 29. Juni 2006).

Im Zentrum der Untersuchung steht insbesondere eine Kombination aus einer langfristigen Reservierung der Transportkapazitäten und einer Reihe von Importabkommen – die Kommission ist der Meinung, dass dies den Wettbewerb behindere.

Die EU-Regulierungsbehörde vermutet, dass GdF zu wenig in die Infrastruktur zur Einfuhr von Gas investiere, um so den heimischen Markt zu dominieren und neuen Wettbewerbern den Marktzugang zu verwehren.

Die Untersuchung der Kommission findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem Brüssel und Paris einen intensiven Streit über Energieliberalisierung führen. Frankreich lehnt den Vorschlag der Kommission vom September vergangenen Jahres ab, da dieser Gas- und Stromkonzerne wie GdF zwingen würde, ihre Energieversorgungs- und Übertragungsaktivitäten von einander los zu lösen. Dieser Prozess ist als ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’ bekannt.

Der Streit hatte sich Anfang der Woche auf den Gassektor verlagert, als der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) einen Vorschlag für den Gassektor prüfte.

Überraschenderweise lehnten die Europaabgeordneten die Entflechtungspläne der Kommission ab und zeigten mehr Interesse an einen Alternativtext, der wenige Tage zuvor von der Kommission vorgelegt worden war und die französischen und deutschen Bedenken beschwichtigen sollte.

Die Debatte wird am 6. Juni 2008 in eine entscheidende Phase eintreten, wenn die Energieminister aller 27 EU-Mitgliedstaaten versuchen werden, einen „gemeinsamen Ansatz“ zur Frage zu erarbeiten. Frankreich und Deutschland bilden mit sechs weiteren Ländern eine Sperrminorität und machten deutlich, dass sie nicht zögern würden, dass Paket scheitern zu lassen, falls ihnen keine Alternative zur Entflechtung angeboten würde.

Gaz de France dementiert jegliches Fehlverhalten. In einer Stellungnahme sagte das Unternehmen, dass die 44 Gaslieferanten, die gegenwärtig den französischen Markt bedienten, unter „transparenten und nicht benachteiligenden“ Bedingungen Zugang zu Gasspeicheranlagen und Pipelines genießen würden.

Zudem fügte das Unternehmen hinzu, sollten Wettbewerber sich um die Zugangsbedingungen sorgen, hätten sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der französischen Regulierungsbehörde einzureichen. Gegenwärtig lägen keine Beschwerden aufgrund wettbewerbsfeindlichen Verhaltens vor, betonte GdF.

Das Unternehmen lehnte auch Vorwürfe der Unterinvestition ab, indem es angab, man habe im Jahre 2007 eine Gesamtsumme von 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Infrastruktur investiert. 

Unterdessen gestand die Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva ein, dass die Kartellverfahren der EU im Energiesektor weitreichendere politische Ziele in diesem Bereich unterstützen sollten. Verbraucher- und Wettbewerbspolitik stärkten sich gegenseitig, sagte Kuneva auf einer Veranstaltung, die von der slowenischen Ratspräsidentschaft organisiert worden war und sich den Rechten der Stromverbraucher widmete.

Frankreich, Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten führen die Opposition gegen einen Kommissionsvorschlag an, der mehr Wettbewerb auf die Energiemärkte der EU bringen will, indem Energieanlagen aufgebrochen werden.

Der Prozess – bekannt als „eigentumsrechtliche Entflechtung“ – würde bedeuten, dass Unternehmen wie GdF ihre Gasversorgungs- und Übertragungsaktivitäten voneinander trennen müssten.

Frankreich setzt sich stark für eine Alternative zur Entflechtung ein. Gemeinsam mit Deutschland hat es einen Alternativvorschlag vorgelegt – den so genannten „dritten Weg“. Die beiden Länder sagen, dies würde ähnliche Ergebnisse hervorbringen, die Energiekonzerne jedoch nicht dazu zwingen, ihre Anlagen zu entflechten (EURACTIV vom 1. Februar 2008).

  • 6. Juni 2008: Der Energierat soll eine politische Einigung über das Liberalisierungspaket erzielen.

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