Die Europäische Umweltagentur (EUA) und die EU-Kommission haben am gestrigen Dienstag (1. Juni) ihre Bewertung der europäischen Badegewässer für das Jahr 2020 vorgestellt. Die Ergebnisse wirken auf den ersten Blick sehr gut; allerdings gibt es Kritik an den Bewertungskriterien. EURACTIV Frankreich berichtet.
Wenige Wochen vor den Sommerferien fällt die Bilanz des Badegewässerqualitätsberichts 2020 positiv aus: In 93 Prozent der geprüften europäischen Gewässer wurden die Mindestanforderungen an die Wasserqualität erfüllt.
Zypern, Österreich, Griechenland, Malta und Kroatien führen die Liste an: In diesen Ländern wurden mindestens 95 Prozent der Badegewässer als „ausgezeichnet“ bewertet.
Am anderen Ende der Skala werden „nur“ noch 1,3 Prozent aller Badegebiete im Europäischen Wirtschaftsraum als qualitativ mangelhaft eingestuft. Dieser Wert müsse angegangen werden, so Hans Bruyninckx, Exekutivdirektor der EUA. Er betonte aber: „Die Qualität der europäischen Badegewässer ist infolge der vier Jahrzehnte währenden Anstrengungen zur Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung unvermindert hoch.“
Der jährliche Bericht dient der Überwachung der Qualität der Küsten- und Binnengewässer, in denen gebadet wird.
Der für Umwelt, Fischerei und Ozeane zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius zeigte sich mit den Ergebnissen des jüngsten Berichts ebenfalls zufrieden: „Die Qualität der Badegewässer in Europa ist weiterhin hoch. Das sind gute Nachrichten für die Europäerinnen und Europäer, die diesen Sommer Erholung an Stränden und anderen Badeorten suchen werden.“
Neue Kriterien benötigt
Aus Sicht der Stiftung Surfrider Europe sind die Ergebnisse jedoch zumindest teilweise zu relativieren. „Keine Frage: Auch in diesem Jahr sind die Ergebnisse zur Qualität der Badegewässer in Europa hervorragend. Damit dies aber wirklich ein Grund zur Zufriedenheit ist, sollten die Ergebnisse auch die übrigen Gewässer einschließen und somit die wahre Realität unserer Gewässerqualität abbilden. Denn die ist Lichtjahre von diesen Ergebnissen entfernt,“ so Antidia Citores, Sprecherin der Stiftung.
In der Tat gelten die Kriterien des Europäischen Wirtschaftsraums nur für Wasserflächen, die als Badegebiete ausgewiesen sind. Bereiche, in denen anderer Wassersport betrieben wird (wie beispielsweise Kanufahren), werden hingegen nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Streitpunkt ist, dass die EWR-Parameter bestimmte Schadstoffe, die in den Meeren, Seen und Flüssen zu finden sind, nicht berücksichtigen. „Unsere Gewässer sind durch Chemikalien, Plastik und Algen belastet und verschmutzt. Wir müssen entsprechend neue Parameter in unsere Überwachung aufnehmen,“ fordert Citores daher.
Seitens der EUA wird indes darauf verwiesen, dass die Kommission kürzlich eine Überprüfung der Badegewässerrichtlinie eingeleitet habe. „Ziel ist es zu bewerten, ob die geltenden Vorschriften noch zweckmäßig sind, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Wasserqualität zu verbessern, oder ob der bestehende Rahmen verbessert werden muss, insbesondere durch die Einbeziehung neuer Parameter,“ so die EUA.
Hinzu komme der „Null-Schadstoff-Aktionsplan“, der im Mai als Teil des Green Deals von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde. Dieser werde dazu beitragen, „dass die Gewässer auch weiterhin gesund und sicher sind und dass unsere Meere und Flüsse sauber bleiben,“ versprach Kommissar Sinkevičius.
Zu den Zielen der EU-Maßnahmen gehören die Reduzierung des Plastikmülls im Meer um 50 Prozent sowie die Verringerung des in die Umwelt abgegebenen Mikroplastiks um 30 Prozent.
[Bearbeitet von Tim Steins]






