Der EuGH hat heute entschieden, dass es sich beim deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht um staatliche Beihilfen handelt. Damit spricht das Gericht Deutschland in seiner Auseinandersetzung mit der EU-Kommission das Recht zu.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Disput zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland ein Urteil zum das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesprochen. Demnach umfasst das aus dem Jahr 2012 stammende Gesetz, das in Deutschland den Ausbau grüner Energien entschieden voranbrachte, keine staatlichen Beihilfen. Die EU-Kommission hatte diesen Standpunkt vertreten und beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen Deutschland erhoben. Ihr wurde 2016 stattgegeben.
Mit seinem heutigen Urteil hat der EuGH das damalige Urteil für nichtig erklärt. Die Luxemburger Richter kamen heute zu dem Schluss, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder im vorherigen Urteil zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen worden waren. Daher fehle eine Voraussetzung dafür, die mit dem EEG eingeführten Vorteile als Beihilfen einzustufen.
Die EEG-Umlage könne einer Abgabe nicht gleichgestellt werden, da das EEG von 2012 die Versorger nicht dazu verpflichte, die gezahlten Beträge auf die Verbraucher abzuwälzen. Es könne auch nicht der Schluss gezogen werden, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder selbst unter staatlicher Kontrolle stünden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2012 sah eine Förderung von Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Finanziert wurde dies über die EEG-Umlage, die in der Praxis letztlich von Stromverbrauchern gezahlt wurde. Bestimmte energieintensive Unternehmen, etwa der chemischen sowie der Stahl- und Aluminiumindustrie, waren von der Umlage befreit.
Entsprechend positiv bewertete der Verband der Chemischen Industrie (VCI) das Urteil. „Mit seinem heutigen Urteil unterstreicht der EuGH endgültig, dass frühere Entlastungen für Energieintensive Unternehmen nach der „Besonderen Ausgleichsregelung“ rechtmäßig waren und sind. Das ist eine gute Nachricht für alle energieintensiven Unternehmen, die mit dieser Regelung ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten können“, so VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann.
Auch der der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heißt das Urteil willkommen: Der EuGH habe dem Gesetzgeber mit seiner Entscheidung „größere Spielräume für die Förderung erneuerbarer Energien“ eingeräumt. Diese müssten jetzt allerdings auch genutzt werden, so VKU- Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.
Seitens der Verbände für regenerative Energien zeigte man sich heute ebenfalls erleichtert. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, verkündete nach dem Urteil, dass das EEG die Wind- und Solarenergie in Deutschland erst wettbewerbsfähig gemacht habe.“ Der Pfad, der eingeschlagen wurde, ist der richtige. Diese positive Entwicklung darf nicht in Frage gestellt werden.“