EU will Flexibilität beim Austausch erneuerbarer Energien [DE]

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Nach Plänen, die derzeit in der Europäischen Kommission diskutiert werden, könnte es Mitgliedstaaten erlaubt werden, ihre nationalen Ziele für erneuerbare Energien durch den Erwerb umweltfreundlicher Energiezertifikate von einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erreichen. Das System könnte auch auf Länder außerhalb der EU erweitert werden.

Ein Richtlinienentwurf, der derzeit innerhalb der Kommission diskutiert wird, bestätigt, dass der Handel mit umweltfreundlichen Energiezertifikaten ein Element der neuen Richtlinie zu erneuerbaren Energien sein wird.

Der Vorschlag wird am 23. Januar 2008 vorgelegt werden. Im Text heißt es, dass Mitgliedstaaten den Herstellern von Wärme und Strom, wenn diese aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen würden, ‚Ursprungsgarantien’ ausstellen müssten. Die Zertifikate könnten zwischen den EU-Mitgliedstaaten gehandelt werden, sodass dass sie ihre nationalen Ziele für erneuerbare Energien erreichen könnten. Im Entwurf heißt es weiter, der Ansatz sehe vor, dass Mitgliedstaaten beim Erreichen der nationalen Ziele Diskretion bewahrten, was die Kombination dieser Sektoren betreffe.

Nationale Ziele müssen noch bestimmt werden

Über die nationalen Ziele muss jedoch noch entschieden werden. Dies wird Inhalt hitziger Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sein.

Die jüngste Absicht der Kommission ist, in einem ersten Schritt alle Länder zu einer Erhöhung des Verbrauchs erneuerbarer Energien um 5,75% zu verpflichten. Der verbleibende Prozentsatz würde an das Bruttoinlandsprodukt eines jeden Landes angepasst werden, sodass das 20%-Ziel von der EU als Ganze erreicht würde (EURACTIV vom 23. November 2007).

Die nationalen Ziele sollen in nationalen Aktionsplänen festgelegt werden. Sie sollen in einzelne Ziele für Strom, Heizen und Verkehr aufgegliedert werden. Weiterhin sollen die 
nationalen Aktionspläne Maßnahmen bestimmen, mit denen die einzelnen Ziele erreicht werden sollen. ‚Minimale Zwischenziele’ sollen ebenfalls definiert werden. 2005 soll dabei den Beginn bilden, da 2005 das Jahr ist, aus dem die letzten verlässlichen Angaben über den Anteil der erneuerbaren Energien in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehen. 

Dies hat jedoch in den Mitgliedstaaten Bedenken aufkommen lassen, in denen erneuerbare Energien bereits einen hohen Anteil am Energiemix ausmachen. Ein EU-Beamter sagte, bestimmte Mitgliedstaaten seien der Meinung, dass der Anfangspunkt verändert werden sollte. Zu diesen Ländern zählen Österreich und Schweden; dort hatten 2005 erneuerbare Energien bereits einen Anteil von 23% (Österreich) bzw. fast 40% (Schweden) am Endenergieverbrauch.

Deutschland erhält optionales Handelssystem

Eine weitere Sorgen wurde von Deutschland hervorgebracht: Es müsse sichergestellt werden, dass die nationalen Unterstützungssystem, die bereits existierten, von dem neuen EU-Gesetz geschützt würden. In Deutschland sind Energiekonzerne verpflichtet, erneuerbare Energie – die von privaten Erzeugern hergestellt wird – zu einem festen Preis oder einem von der Regierung bestimmten Einspeisetarif zu erwerben. Dieses System hat sich bisher, was die Steigerung des Anteils umweltfreundlicher Energie betrifft, als erfolgreich erwiesen.

Der aktualisierte Richtlinienentwurf geht auf die Bedenken Deutschlands ein: Er legt fest, dass EU-Staaten objektive, transparente und nicht benachteiligende Bedingungen und Grenzen für die Übertragung von Ursprungsgarantien in oder aus einem anderen Mitgliedstaat verhängen können, um das Funktionieren ihrer nationalen Unterstützungssystem sicherzustellen.

Unter dem System könnten umweltfreundliche Energiezertifikate entzogen oder für als den Handel untauglich erklärt werden, wenn die Energie bereits eine Art von Unterstützung seitens der Regierung erhalten hat. Das System würde, so der Entwurf, eine Überlagerung mit Unterstützungssystemen verhindern, die bestehenden Industrieanlagen gewährt würden, ebenso wie eine Überkompensierung von Erzeugern erneuerbarer Energien.

Auf dem Weg zu einem weltweiten Handelssystem für umweltfreundliche Energie?

Eine weitere Option, die frühere Dokumente nicht beinhalteten, betrifft den internationalen Handel von Zertifikaten für erneuerbare Energien. Laut des Entwurfs könnte Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen aus Entwicklungsländern hergestellt und in der Union verbraucht werde, beim Erreichen der nationalen Ziele erwogen werden.

Diese Möglichkeit würde jedoch nur gewährt werden, wenn das Land ein nationales Gesamtziel von einer Strenge, die mindestens der der EU entspricht, angenommen hat.

Zertifikate für erneuerbare Energie werden bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika verwendet. In Europa nutzen bereits 13 Länder Ökokennzeichnungen für umweltfreundliche Energie. WWF Spanien und das Öko-Institut in Deutschland haben in einem Bericht von September 2006 einen Überblick über bestehende Energiekennzeichnungssysteme in ganz Europa gegeben.

Die Industrie der erneuerbaren Energien  und Umweltorganisationen sind der Meinung, dass eine Handelsoption von Investitionen abhalten werde, da die Mitgliedstaaten, die ein geringes Potential an erneuerbaren Energien besitzen oder unterentwickelte Märkte haben, einfach Kredite im Ausland erwerben würden.

Esther Bollendorff, Energieaktivistin bei Friends if the Earth in Brüssel, sagte, wenn die Möglichkeit bestehe, billige Zertifikate von einem Land mit einem starken Sektor für erneuerbare Energien zu erwerben, werde die Versuchung sehr groß sein, dies zu tun, statt sie selbst zu entwickeln.

EWEA, die europäische Verband der Wind- und Energieindustrie, äußerte seine Bedenken über den Einfluss des Handels von erneuerbaren Energien. In einem Brief an die Kommission hieß es, die Auswirkungen eines solchen Handels für kleine und mittlere Unternehmen - die in diesem Sektor den Großteil der Unternehmen ausmachen - sowie auf Investitionen in die Netzinfrstruktur müssten noch von der Kommission in Erwägung gezogen werden.

Der Verband habe ebenso große Bedenken über die Absicht der Richtlinie, die Notwendigkeit eines EU-weiten Unterstützungssystems für erneuerbare Energien im Jahr 2012 zu überprüfen. Ein solcher Vorschlag in einem Rechtstext werde einen negativen Einfluss auf die Marktstabilität haben und bei Investoren für Unsicherheit sorgen, warnte EWEA.

Die Kommission schlage zahlreiche und häufige Überprüfungen vor, und möglicherweise Änderungen, der nationalen Unterstützungssysteme für erneuerbare Energien vor, anstatt den Mitgliedstaaten Flexibilität zu gewähren, um erfolgreiche nationale Unterstützungsinstrumente zu entwickeln, die auf die verschiedenen nationalen Umstände abgestimmt seien.

Belgien war das letzte EU-Land, das seine Bedenken über die nationalen Ziele für erneuerbare Energien geäußert hat. In einem Brief an Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso erklärte Premierminister Guy Verhofstadt, dass die derzeitige Berechnung der Lastenteilung Belgien dazu zwänge, seinen Anteil an erneuerbaren Energien auf 12,1% zu erhöhen; ein Zahl, die sich weit über den derzeitigen 2,2% befände. Ein solches Ziel sei unrealistisch, so Verhofstadt in der belgischen Presse.

Im März 2007 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU zu einem EU-weiten Ziel verpflichtet, nachdem bis 2020 20% des gesamten Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden muss. Dies hat zu hitzigen Debatten darüber geführt, wie das Gesamtziel unter den einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden soll.

Laut Kommission werden derzeit nur 8,5% des EU-Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewonnen. Folglich ist eine Erhöhung um 11,5% notwendig, um das Ziel von 2020 zu erreichen.

  • 23. Januar 2008: Kommission wird ihren Vorschlag für eine Richtlinie für erneuerbare Energien vorlegen.

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