EU sagt Methanemissionen des Energiesektors den Kampf an

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Die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt, dass fast 40 Prozent der weltweiten Methanemissionen aus dem Energiesektor stammen. Ein großer Teil davon ist das Ergebnis von Leckagen oder der absichtlichen Freisetzung des Gases in die Atmosphäre. [curraheeshutter/shutterstock.com]

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (10. April) ein neues Gesetz zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor verabschiedet. Die Öl- und Gasindustrie hat jedoch schnell auf mögliche Probleme bei der Umsetzung hingewiesen.

Der Text wurde bei 530 Ja zu 63 Nein-Stimmen mit großer Mehrheit angenommen. Es ist das erste EU-Gesetz, das auf Methanemissionen im Energiesektor abzielt. Sobald die nationalen Minister den Text absegnen, wird er in EU-Recht umgesetzt.

Methan ist ein starkes Treibhausgas, das für etwa ein Drittel der globalen Nettoerwärmung verantwortlich ist.

Die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt, dass fast 40 Prozent der weltweiten Methanemissionen aus dem Energiesektor stammen. Ein großer Teil davon ist das Ergebnis von dem Austreten oder der absichtlichen Freisetzung des Gases in die Atmosphäre. Die IEA schätzt, dass 70 Prozent der Methanemissionen des Sektors mit bestehenden Technologien reduziert werden können.

„Dieses Gesetz ist ein wesentlicher neuer Baustein in einer umfassenden europäischen Klimastrategie“, sagte der französische liberale Abgeordnete Pascal Canfin, der die Arbeit an dem Dossier mit geleitet hat.

Der Text verpflichtet die Betreiber von Öl- und Gasanlagen, austretendes Methan aufzuspüren und die gefundenen Lecks innerhalb von fünf Tagen nach ihrer Entdeckung zu reparieren. Für Kohlebergwerke und Tagebaubetriebe ist eine fortlaufende Messung und Meldung der Methanemissionen vorgesehen.

Gegen das Abfackeln vorgehen

Das Verbrennen von unerwünschtem Gas aus Öl-, Gas- und Kohlevorkommen, wird ab Januar 2025 und das Ableiten in die Atmosphäre ab 2027 verboten sein.

Der Internationale Verband der Öl- und Gaserzeuger (IOGP) hat sich gegen die neuen Beschränkungen des Abfackelns ausgesprochen und erklärt, dass es unerlässlich sei, das „Abfackeln zu Sicherheitszwecken […] zuzulassen, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.“

Die Verordnung verpflichtet die EU-Länder außerdem, eine Bestandsaufnahme der inaktiven oder stillgelegten Öl- und Gasbohrungen vorzunehmen und Pläne zur Emissionsminderung auszuarbeiten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Kohlebergwerke, die in den letzten 70 Jahren geschlossen oder aufgegeben wurden, und die Emissionen dieser Anlagen müssen gemeldet werden.

Importe Überwachung, aber keine Beschränkungen

Importeure von Öl, Gas und Kohle in die EU müssen nachweisen, dass sie über Methanüberwachungs-, Berichts- und Prüfverfahren verfügen, die den europäischen Anforderungen entsprechen.

Der Text verpflichtet die Importeure jedoch nicht, die Methanemissionen ihrer fossilen Brennstoffprodukte zu reduzieren.

Auf Nachfrage von Euractiv räumte die deutsche Grünen-Europaabgeordnete, Jutta Paulus, die die Verhandlungen über den Text leitete, ein, dass „80 Prozent der Methanemissionen aus dem Verbrauch von Kohle, Öl und Gas auf Importe zurückzuführen sind.“

Doch mit der Ausweitung der Überwachung auf Importe fossiler Brennstoffe „unternimmt die EU wichtige Schritte“, so Paulus, die betonte, dass „die EU den Methanemissionen den Kampf ansagt.“

Nareg Terzian, Leiter der Strategie- und Kommunikationsabteilung des IOGP, warnte jedoch, dass „das Fehlen eines einheitlichen internationalen Standards für die Messung und Quantifizierung […] zu Verstößen führen könnte.“

[Bearbeitet von Donagh Cagney /Zoran Radosavljevic]

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