EU plant Aufnahme von CO2-Speicherung in CO2-Handelssystem [DE]

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Die von der Industrie verursachten Treibhausgasemission, die mittels der so genannten Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und –speicherung davon abgehalten werden, in die Atmosphäre einzudringen, sollen unter dem EU-Emissionshandelsystem so behandelt werden, als seien sie nicht ausgestoßen worden. Dies ist die Absicht der Kommissionspläne, die 2008 vorgelegt werden sollen.

Eine Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid, die von der Kommission im Januar 2008 vorgelegt werden soll, konzentriert sich auf die Sicherheitsaspekte der Technologie und den Abbau von regulatorischen Hemmnissen für den weit verbreiteten Gebrauch. 

  • Aufnahme in das EU-Emissionshandelssystem

Das abgeschiedene und gelagerte CO2 werde im Emissionshandelssystem als nicht ausgestoßen verstanden, so ein Entwurf der Richtlinie, in den EURACTIV Einsicht hatte.

Die Entscheidung könnte eine Enttäuschung für Energiekonzerne sein. Eine weitere Option wäre es gewesen, das gespeicherte CO2 als Emission zu werten und ihm Zertifikate zu gewähren, die innerhalb des Systems gehandelt werden könnten, aber dies scheint zum aktuellen Zeitpunkt verworfen worden zu sein.

In einem Gespräch mit EURACTIV im Oktober 2007 hatte Bill Spence, der CO2 Vizepräsident von Royal Dutch Shell, gesagt, er erwarte Gewinne für Investitionen in CCS in Form von Kohlenstoffzertifikaten innerhalb des Emissionshandelssystems. Der Lohn werde nach der Investition in den Zulassungszertifikaten liegen müssen, so Spence weiter. Wenn drei Zertifikate zugesichert würden, werde man das Kapital vorstrecken (siehe EURACTIV vom 24. Oktober 2007).

Die Kommission scheint jedoch ihre Meinung geändert zu haben. Das Januar-Paket werde CCS als legitime Technologie zur Emissionsverringerung bestätigen, die im Emissionshandelssystem voll anerkannt werde, so Ferran Tarradellas, Sprecher der Kommission für Energiefragen. Zusätzliche Leistungsanreize könnten nötig sein, um sich mit den gegenwärtig nachteiligen wirtschaftlichen Aspekten der CCS-Technologie auseinanderzusetzen. 

Arve Thorvik von der norwegischen Öl- und Gasfirma Statoil, die als erste ein CCS-Projekt in Zusammenarbeit mit Shell entwickelt hat, sagte EURACTIV, dies könne in der Form von EU-Fonds oder einer ‚Öffnung’ der Regelungen für staatliche Beihilfe geschehen.

  • Lagerungsgenehmigungen werden von den Mitgliedstaaten erteilt

Der Entwurfsvorschlag skizziert den Rechtsrahmen für die CO2-Speicherung, einschließlich der Aufteilung von Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. 

In dem sie den Grundsatz der Subsidiarität zitiert, scheint die Kommission einen lockereren Ansatz in Bezug auf die Genehmigung der Speicherungsanlagen zu bevorzugen: Die Behörden der Mitgliedstaaten würden Genehmigungen von Speicheranlagen auf der Grundlage einer vorhergehenden  Folgen- und Risikoabschätzung der Anlagen verfassen, die nach den bestehenden EU-Regelungen für die Bewertung der Umweltauswirkungen durchgeführt würden.

Die Kommission würde dann die vorgeschlagenen Genehmigungen innerhalb von sechs Monaten überprüfen. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssten die Meinung der Kommission in Erwägung ziehen und, wenn sie die Genehmigungen zum Abschluss bringen, jegliche Abweichung von der Ansicht der Kommission rechtfertigen.

Im Entwurf gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Stellungnahme der Kommission für die Behörden der Mitgliedstaaten rechtlich bindend sein würde.

  • Regeln für neue Installationen

Regelungen für CO2-Speicherung würden unter die bestehenden Regeln der Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) fallen, welche die Kommission stärken wird. Der Entwurf enthält sieben Änderungen, welche die bestehende Gesetzgebung sowohl für Abscheidung als auch für den Transport von CO2  aktualisieren sollen.

Der Entwurf legt weiterhin fest, dass jede mit fossilen Brennstoffen betriebene Großfeuerungsanlage, die nach Inkrafttreten der Richtlinie gebaut wurde, für die notwendige Ausstattung, um CO2 abzuscheiden und komprimieren zu können, für ausreichend Platz auf dem Gelände sorgen müsse.

  • Umweltrisiken sind ‚niedrig’

Ähnlich wie die CO2-Abscheidung würde der Transport des CO2 unter die bestehenden Regeln fallen. Dies geschehe auf der Grundlage, dass es keinen Risikounterschied zwischen der CO2-Abscheidung und dem CO2-Transport sowie ähnlichen Aktivitäten (z.B. Erdgas-Pipelines), die bereits reguliert seien, gebe, so der Entwurf.

Kriterien für die Überprüfung der Sicherheit einer Speicherungsanlage, einschließlich der möglichen Risiken, die mit Lecks oder anderen ‚wesentlichen Umwelt- und Gesundheitsaspekten’ in Zusammenhang stehen, werden in einem Anhang dargelegt. Dieser enthält weiterhin Leitlinien für die Bewertungen der geologischen Charakteristika, für die Errichtung von computergesteuerten Speicherungssimulationen und für die Beurteilung der möglichen Risiken.

Betreiber von Speicherungsanlagen würden dafür verantwortlich sein, sicherzustellen, dass der CO2-Strom, der in ihre Anlage gelange, ‚überwiegend aus Kohlenstoffdioxid’ bestehe, da andere ‚zufällig zugehörige Substanzen des Quell-, Abscheidungs- und Einspeisungsprozesses den Speicherungsanlagen schaden oder diese verunreinigen könnte. Betreiber von Anlagen müssten weiterhin die CO2-Level beobachten und Schäden an der Speicherungsanlage erkennen. Leitlinien für die Überwachung der Anlagen sind in einem Anhang des Entwurfs enthalten.

Die Begründung zum Gesetzesentwurf erwähnt, dass die Universität der Wissenschaft und Technologie in Krakau in einem Brief an die Kommission Sicherheitsbedenken geäußert hat. Im Entwurf heißt es jedoch, es gebe keinen ‚Konsens über das Bestehen solcher Risiken’. Es wird auf einen speziellen Bericht über CO2-Abscheidung und –speicherung des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPPCC) verwiesen, der erklärt, es gebe einen ‚breiten wissenschaftlichen Konsens’ in dieser Frage. Im Entwurf heißt es, ‚das Risiko an Lecks und a fortiori oder unumkehrbaren Konsequenzen’ sei tatsächlich niedrig.

  • Derzeit noch keine verpflichtende Anpassung

Zur Enttäuschung einiger Umwelt-NGOs hat die Kommission nicht entschieden, die CCS-Technologie für kohle- oder gasbefeuerte Kraftwerke ab einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtend zu machen. Sie erklärt, die Technologie sei nicht ausreichend entwickelt, um verbindlich zu werden. Im Bericht heißt es, die Kommission setze sich in der Folgenabschätzung mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen verpflichtender CCS-Technologien auseinander und habe geschlussfolgert, dass zum aktuellen Zeitpunkt verpflichtende Bestimmungen nicht vorgeschrieben werden sollten.

Ein hoher Kommissionsbeamter, der das Dossier kennt, hat jüngst eingestanden, dass die Kommission vielleicht etwas zu optimistisch gewesen sei, was die CCS anbelange. Die Technologie umsetzbar zu machen, werde kostspieliger und komplizierter sein, als man zuvor angenommen hatte.

Die Kohlenstoffabscheidung und –speicherung (CCS) ist eine Methode, wobei CO2, das während der Energieproduktion mit fossilen Brennstoffen ausgestoßen wird, erfasst, transportiert und in geologischen Formationen abgelagert wird. CCS gilt als Schlüsselmaßnahme der EU, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Aber die Technologie ist teuer und die Öffentlichkeit begegnet ihr mit Skepsis, was die Sicherheit der unterirdischen Langzeitlagerung von CO2 angeht. Es bleibt ungewiss, ob CCS mit der Zeit wirtschaftlich umsetzbar wird, um bedeutend zum Engagement der EU, die CO2-Emissionen bis 2020 um 20% zu kürzen, beizutragen.

Die Kommission entwirft zur Zeit in Rücksprache mit den Mitgliedstaaten und Stakeholdern mehrere Mitteilungen über CCS, einschließlich des derzeitigen Vorschlagsentwurfs.

  • 22. November 2007: Die Kommission wird den Europäischen Strategieplan für Energietechnologie vorlegen.
  • 23. Januar 2008: Die Kommission wird folgendes vorlegen:
    • einen Vorschlag für eine Richtlinie (derzeitiger Entwurf), die den Rechtsrahmen für CCS darlegt (vorbereitet von der GD Umwelt);
    • eine Mitteilung über Demonstrationsprojekte für CCS (vorbereitet von der GD Verkehr und Energie);
    • einen Vorschlag zum EU-Emissionshandelssystem für die Handelsperiode nach 2013.

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