Der EU-Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch eine traditionelle französische Vogeljagdpraxis unter Verwendung sogenannter Leimfallen verboten. Das Gericht argumentierte, es sei „wahrscheinlich, dass die mitgefangenen Nicht-Zielarten einen nicht vernachlässigbaren Schaden“ erleiden. EURACTIV Frankreich berichtet.
Der EU-Gerichtshof entschied damit gegen Frankreichs Ministerium für den ökologischen Wandel und den nationalen Jagdverband FNC. Das Gericht berief sich vor allem auf die sogenannte „Vogelschutzrichtlinie“ der EU. Darin heißt es, die Union solle alle „Mittel, Einrichtungen und Methoden für das massive oder wahllose Töten“, das zur lokalen Ausrottung einer Spezies führen kann, verbieten.
Die traditionelle französische Jagdtechnik, die zuletzt noch in fünf Départements (Alpes-de-Haute-Provence, Alpes-Maritimes, Bouches-du-Rhône, Vaucluse und Var) praktiziert wurde, besteht darin, lebende Vögel mit sogenannten Leimfallen zu fangen. Einmal gefangen, locken die Schreie der Tiere andere Vögel an, die ebenfalls auf den Klebestreifen landen.
Dies kann jedoch auch zum „Beifang“ gefährdeter Arten führen, die eigentlich nicht gejagt werden sollen, wie beispielsweise diverse Sperlingsvögel.
Im Urteil wurde vor allem auf diesen „Beifang“ bei der Jagd eingegangen. Nach Ansicht der Richterinnen und Richter ist der reine Verweis auf Tradition nicht ausreichend, um die Praxis weiterhin zu erlauben. In feinstem Juristenjargon heißt es: „Artikel 9 [der EU-Richtlinie] ist so auszulegen, dass der traditionelle Charakter einer Methode des Vogelfangs für sich genommen nicht ausreicht, um festzustellen, dass diese Methode nicht durch eine andere zufriedenstellende Lösung im Sinne dieser Bestimmung ersetzt werden kann.“
Das luxemburgische Gericht führte weiter aus, dass der besagte Artikel „einer nationalen Regelung entgegensteht“, die abweichend von der EU-Richtlinie diese Fangmethode zulässt und dabei zu Beifängen führt. Auch wenn diese Beifänge „mengenmäßig gering und zeitlich begrenzt sind, sind sie geeignet, der gefangenen Nicht-Zielart einen nicht vernachlässigbaren Schaden zuzufügen.“
Das Urteil wurde von Naturschutzverbänden begrüßt. „Diese Entscheidung ist buchstäblich die Rettung für Vögel und für die Artenvielfalt. Sie markiert das Ende eines Kampfes, der viel zu viele Jahre gedauert hat,“ sagte der Chef von BirdLife Europe, Ariel Brunner. Das Urteil sende auch „eine starke Botschaft“ an andere EU-Länder: „Ob Tradition oder nicht – wenn die Vogelschutzrichtlinie es nicht erlaubt, ist es nicht erlaubt,“ fügte er hinzu.
„Dies ist ein großer Sieg. Glücklicherweise haben wir die EU, um Frankreich zur Ordnung zu rufen,“ betonte auch Yves Verhilac, Direktor der Liga für Vogelschutz (LPO), einer Vereinigung, die diese Praxis seit zehn Jahren verurteilt und sich zum Ziel gesetzt hat, ähnliche „grausame traditionelle Praktiken“ verbieten zu lassen. „Die Artenvielfalt kollabiert sonst,“ warnte Verhilac gegenüber EURACTIV Frankreich.
Alternativen
Die nun vom EU-Gerichtshof verbotene Praxis war von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron für die Jagdsaison 2020 ohnehin bereits ausgesetzt worden. Man wollte die Entscheidung des EuGH abwarten, die auf eine Vorlage des französischen Staatsrats zurückgeht.
Frankreich war das letzte Land in Europa, das die Leimfallen-Praxis noch erlaubte.
Mit ihrer gestrigen Entscheidung stellten sich die Richterinnen und Richter auch gegen die vorherige Argumentation der EU-Generalanwältin Juliane Kokott.
Kokott hatte im vergangenen November eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die Auffassung vertrat, dass die Praxis mit der Vogelschutzrichtlinie vereinbar sein und daher genehmigt werden könnte, wenn „eine solche Jagd von kultureller Bedeutung ist“. Auch sie hatte allerdings betont, dass die Jagd mit Leimfallen „auf eine kleine Anzahl der betroffenen Arten beschränkt sein muss.“
Auf Seiten der Jägervereinigung FNC sagte Thierry Coste gestern, er sei „extrem enttäuscht“ von der Entscheidung – vor allem, da die vorherigen Schlussfolgerungen der Generalanwältin ihm „Hoffnung auf eine positivere Entscheidung“ gegeben hatten.
Die Jäger müssten nun andere Fangmethoden in Erwägung ziehen, sagte er, darunter beispielsweise die Zucht von Lockvögeln.
[Bearbeitet von Frédéric Simon und Tim Steins]