Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat vergangenen Donnerstag über Ergänzungen zur Düngemittelverordnung abgestimmt und vorgeschlagen, die Verordnung weiter zu fassen, um den europäischen Markt für innovative Produkte wie Kompost- und Bio-Dünger zu öffnen.
Im Zuge des geplanten Übergangs zur Kreislaufwirtschaft in der EU hatte die Europäische Kommission im März 2016 Ergänzungen zur Düngemittelverordnung von 2003 vorgeschlagen. Um Abfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden zu reduzieren, erklärte die Kommission es zum Ziel, innovative Düngemittel zu fördern.
Bisher bezieht sich die Verordnung lediglich auf mineralische Dünger – hauptsächlich Phosphate – die aus Drittstaaten importiert werden. Damit werden viele neuartige Düngemittel, die auf Biostoffen und Abfällen basieren, ausgelassen. Sie haben somit keinen Zugang zu einem EU-Binnenmarkt.
Laut Schätzungen der Kommission könnten sich durch die Gesetzesänderungen die Phosphatimporte um ein Drittel verringern; von derzeit sechs Millionen Tonnen auf vier Millionen pro Jahr.
Innovativer Fortschritt
Unter den Vorschlägen, die der IMCO-Ausschuss am Donnerstag vorlegte, ist eine Vereinfachung des Marktzugangs für innovative Bio-Dünger, eine stärkere Fokussierung auf wiederverwendetes Material zur Düngemittelproduktion und die Schaffung von CE-zertifizierten Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards. Dadurch könnten solche Düngemittel im gesamten EU-Binnenmarkt vertrieben und genutzt werden.
Der Ausschuss stellte auch fest, dass „vielversprechender technischer Fortschritt“ in der Wiederverwertung von Abfällen gemacht wurde. Daher sollten das Recycling von Phosphaten aus Klärschlamm (ein Nebenprodukt in Wasseraufbereitungsanlagen), die Düngerproduktion aus tierischen Abfallprodukten wie Biokohle sowie durch Phosphorrückgewinnung nach Verbrennungsvorgängen in die geänderte Verordnung aufgenommen werden.
„Produkte, die aus solchen Materialien bestehen, sollten vereinfachten und schnellen Zugang zum Binnenmarkt erhalten, sobald die Herstellungsverfahren wissenschaftlich analysiert worden sind und Produktionsanforderungen auf EU-Ebene eingeführt worden sind“, so der Ausschuss.
Bertrand Vallet von EurEau, der europäischen Vereinigung der Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsunternehmen, begrüßte die Vorschläge des IMCO. Wasserbetriebe hätten nun die Möglichkeit, „im Sinne der Kreislaufwirtschaft voranzuschreiten, da beispielsweise Produkte aus Klärschlamm Teil der Verordnung werden.”
Nitratrichtlinie soll unabhängig bleiben
Einer der kontroversesten Punkte in den Verhandlungen innerhalb des IMCO war eine mögliche Überarbeitung der Nitratrichtlinie, mit der bestimmte Produkte von den Beschränkungen in der Richtlinie ausgenommen werden würden.
Hauptziel der Richtlinie ist es, dass Nitrate aus der Landwirtschaft das Grundwasser sowie andere Gewässer nicht verschmutzen und somit die Wasserqualität gesichert werden kann. So gibt es in manchen Gebieten mit verschmutzten Gewässern bestimmte Grenzwerte für den Düngemittelgebrauch. Dazu zählt auch ein Limit von 170 kg Stickoxiden aus Viehdung pro Hektar im Jahr. Dieser Grenzwert sei notwendig, um die menschliche Gesundheit und saubere Wasser-Ökosysteme sowie angemessene Preise für die Trinkwasserversorgung zu sichern.
„Wir freuen uns auch, dass sich das Parlament entschlossen hat, die Nitratrichtlinie nicht zu erweitern. Es ist eins unserer Ziele, die Wasserressourcen zu schützen – und die Nitratrichtlinie ist ein Hauptinstrument dafür“, erklärte Vallet. „Die Nitratrichtlinie und die Düngemittelverordnung sollten unabhängig voneinander bleiben.”
Biostimulatoren
Auch die Biostimulatorindustrie begrüßte die Vorschläge des IMCO-Ausschusses: Es gebe nun endlich eine klare Definition für Biostimulatoren und eine Abgrenzung gegenüber Pflanzenschutzprodukten.
Biostimulatoren können aus erneuerbaren Rohstoffen und aus Industrieabfällen wie Pflanzen- und Seetangextrakten, Aminosäuren und Huminsäuren hergestellt werden. Sie können auch Boden-Mikroorganismen enthalten.
Biostimulation ist ein ergänzender Prozess zum Pflanzenschutz, der die Widerrstandskraft der jeweiligen Pflanzen erhöht, aber keinerlei direkte Einflüsse auf Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten hat. Biostimulatoren können beispielsweise das Wurzelwachstum von Pflanzen unterstützen, indem Nährstoffe und Wasser von der Pflanze effizienter genutzt werden.
Im Gegensatz zu anderen Düngerprodukten gibt es für die Biostimulatorenindustrie keine EU-weiten Regeln für den Marktzugang und die Produktzulassung. Mit der Einführung von einheitlichen Standards, insbesondere für Mikroorganismen, werde der Biostimulatorenmarkt mehr zum grenzübergreifenden Binnenmarkt.
Giuseppe Natale, Präsident der Vereinigung der Europäischen Biostimulatorenindustrie (EBIC) kommentierte: „Der Binnenmarktausschuss hat heute sehr positive Schritte für Innovation und die Schaffung eines Binnenmarktes für die Biostimulatorenindustrie vorgeschlagen. Damit ist unsere Arbeit aber noch lange nicht abgeschlossen.”