Energiesektor: Brüssel legt strenge Bedingungen für „dritten Weg“ fest [DE]

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Die Europäische Kommission hat detaillierte Bedingungen für nationale Energieriesen in Frankreich und Deutschland bestimmt, unter denen sie ihr Eigentum an Energieübertragungsanlagen aufrechterhalten können. Mit diesem Schritt soll ein Kompromiss über ihre umstrittenen Vorschläge zur Öffnung der Gas- und Strommärkte erlangt werden.

Ende April 2008 wurde eine Reihe von Änderungen vorgelegt, in denen die Kommission die Bedingungen bestimmte, unter denen sie den so genannten „dritten Weg“ akzeptieren könnte, auf den acht EU-Länder als eine Alternative zur Trennung von Produktions- und Übertragungsgeschäften großer integrierter Energiekonzerne bestanden hatten.

Der dritte Weg müsse verbessert werden, um akzeptiert werden zu können, sagte EU-Energiekommissar Andris Piebalgs dem französischen Senat in einer Anhörung am 17. April 2008. Er lehnte jedoch ab, den Abgeordneten weitere Einzelheiten zu nennen, da die Kommission eine Abstimmung im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments am 6. Mai 2008 abwarten wolle, bevor sie eine eine endgültige Haltung einnähme.

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen, in die EURACTIV Einsicht hatte, könnten ehemalige Staatsmonopole wie E.ON in Deutschland und EDF in Frankreich das Eigentum an ihren Stromnetzen beibehalten.

Das Management müssten sie jedoch einem unabhängigen Zweigunternehmen – dem Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber – überlassen. Dieser hätte die Macht, unabhängig den jährlichen Investitionsplan anzunehmen und auf dem Kapitalmarkt Geld zu besorgen, insbesondere durch Kreditnahme und Kapitalerhöhung. 

Jedes Jahr müsste der Netzbetreiber der nationalen Energieregulierungsbehörde einen Zehnjahresplan für Investitionen vorlegen, der auf den bestehenden Angebots- und Nachfrageprognosen basiert.

Ein Vetorecht für EU-Mitgliedstaaten?

Der Netzbetreiber würde weiterhin ein Aufsichtsorgan haben, das dafür zuständig sein würde, alle Entscheidungen zu treffen, die einen beträchtlichen Einfluss auf den Wert der Anlagen vertikal integrierter Unternehmen haben könnten.

Die EU-Mitgliedstaaten dürften ein Mitglied des Aufsichtsorgans ernennen. Dieses hätte ein Vetorecht bei Entscheidungen, die nach dessen Meinung den Vermögenswert eines Netzbetreibers beträchtlich senken würden. Die anderen Mitglieder würden von einem unabhängigen Treuhänder ernannt werden, der vor seiner Einsetzung fünf Jahre lang nichts mit der vertikal integrierten Gruppe zu tun haben darf.

Am 17. April 2008 sagte der Energiekommissar der EU, Andris Piebalgs, vor dem französischen Senat, er sei „recht optimistisch“, dass  während des Treffens der EU-Energieminister am 6. Juni 2008 eine politische Einigung erreicht werden könne.

Die beiden Gruppen der Länder, die über das Thema bislang unterschiedlicher Ansicht gewesen seien, würden nun miteinander sprechen und nach einem Kompromiss suchen, der für alle Mitgliedstaaten akzeptabel sei, sagte Piebalgs den französischen Abgeordneten. Es gäbe keine Probleme bezüglich der Ziele der Entflechtung; die Schwierigkeiten bezögen sich einzig auf die Vorgehensweise bei der Durchführung.

Ein britischer Diplomat beschrieb die Änderungen der Kommission als sehr interessante Vorschläge und als einen besseren Ausgangspunkt als es der französische und deutsche Vorschlag zu einem dritten Weg sei. Er fügte hinzu, er wäre „überrascht“, wenn alle acht Länder, die gegen die Entflechtung seien, ihn ablehnen würden.

Eine französische Quelle äußerte sich ausweichender: Alle Änderungen, die den dritten Weg wieder einsetzen würden, erhielten die Unterstützung Frankreichs.

Claude Turmes, ein grüner Europaabgeordneter, der über die Verhandlungen auf dem Laufenden ist, äußerte sich hinsichtlich dem Stand der von der Kommission vorgeschlagenen Änderung vorsichtig/besorgt. Der Text werde ständig geändert und jeder habe ein Interesse daran, falsche Informationen zu verbreiten. 

Turmes brachte erneut seinen Glauben zum Ausdruck, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission zur vollständigen eigentumsrechtlichen Entflechtung breite Unterstützung im Parlament finden würde: Eine Mehrheit werde bei der Abstimmung im Industrieausschuss am 6. Mai 2008 dafür stimmen.

Die Kommission hat am 19. September 2007 ihre Vorschläge zum dritten Energieliberalisierungspaket vorgelegt. In ihren Vorschlägen hatte die Kommission den Mitgliedstaaten zwei Optionen gelassen, um die Öffnung des Energiesektors der EU zu vollenden:

  • Die großen Energiekonzerne könnten gezwungen werden, ihre Stromübertragungsnetze und Gasspeicheranlagen zu verkaufen, um diese Tätigkeiten vollständig von der Energieerzeugung getrennt zu halten (‚eigentumsrechtliche Entflechtung’), oder;  
  • Die großen Energiekonzerne könnten das Eigentum an Übertragungsanlagen behalten, deren Management würde jedoch einem unabhängigen Systembetreiber (ISO; Independent System Operator) überlassen werden, der für Investitions- und Geschäftsentscheidungen zuständig wäre.  

Frankreich und Deutschland haben diese Pläne strikt abgelehnt und mit der Unterstützung von sechs weiteren Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Lettland und der Slowakei) eine Sperrminorität gebildet.

Gemeinsam legten sie einen Alternativvorschlag vor – den so genannten ‚dritten Weg’. Dieser würde ihrer Meinung nach durch die Einführung von Sicherheitsklauseln, um die Unabhängigkeit von Energienetzbetreibern sicher zu stellen, zu ähnlichen Ergebnissen führen (EURACTIV vom 1. Februar 2008).

  • 6. Mai 2008: Der Ausschuss des Parlaments für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (ITRE) wird über den Morgan-Bericht abstimmen (Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt).

  • 19. Mai 2008: ITRE-Ausschuss wird über den La Russa-Bericht abstimmen (Richtlinie für den Erdgasbinnenmarkt).

  • 28. Mai 2008: Der Ausschuss für Industrie wird über folgende Berichte abstimmen: 

    • Vidal-Quadras (Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel).
    • Paparizov (Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen).
    • Brunetta (Verordnung zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden).
  • 6. Juni 2008: Energierat wird sich um eine politische Einigung über das Energieliberalisierungspaket bemühen. 

  • 16. bis 19. Juni 2008: Abstimmung im Plenum des Parlaments über die Berichte von Morgan und La Russa.

  • 19. und 20. Juni 2008: EU-Gipfel in Brüssel stellt die letzte Möglichkeit für eine Einigung dar, wenn das Ratstreffen am 6. Juni ohne Erfolg bleibt.

  • 7. bis 10. Juli 2008:  Abstimmung im Plenum des Parlaments über die Berichte von Vidal-Quadras, Paparizov und Brunetta.

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