Energiepreise: EU will Verbraucher beruhigen [DE]

Eine Initiative der Kommission, die den Weg für eine Charta der Energieverbraucher ebnen soll, gerät in die Kritik von Verbraucherorganisationen. Diese weisen darauf hin, dass der unverbindliche Charakter der Charta nicht ausreichen werde, um grenzwertige Geschäftspraktiken zu stoppen.

Am 1. Juli 2007 wurden die Energiemärkte der EU offiziell geöffnet. Dies geschah trotz Bedenken, dass die Liberalisierung möglicherweise nicht der richtige Weg sei, um niedrigere Verbraucherpreise und gleichzeitig ökologische Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit zu gewährleisten (EURACTIV vom 5. Juli 2007).

Die Kommission gesteht ein, dass „die Marktöffnung als solche noch kein ausreichendes Maß an Wahlmöglichkeiten unter den Lieferanten und an Wettbewerb gewährleisten“ könne; die Marköffnung sollte eigentlich die Preise herabsetzen.

Der Kommissar für Energie Andris Piebalgs ist nichtsdestotrotz überzeugt, das die Liberalisierung den Verbrauchern letztendlich zufrieden stellen werde. „Wir wissen, dass die Märkte die besten Preise und die besten Dienste bringen“, sagte Piebalgs in einem Gespräch mit EURACTIV im Januar 2007.

Aber die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) erklärte, dass die derzeitige Liberalisierung bisher zum Großteil eine verpasste Gelegenheit für Verbraucher sei. Die Organisation führte eine Reihe von Beschwerden der Verbraucher an: Es gebe Schwierigkeiten, den Lieferanten zu wechseln, falsche Rechnungen, Schwierigkeiten, die Betreiber bei Fragen oder Beschwerden zu kontaktieren, überteuerte telefonische Kundendienste und aggressiven Haus-zu-Haus-Verkauf.

Gemäß der französischen Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir wurden 2004, nach der ersten Phase der Marktöffnung, industrielle Stromverbraucher mit einer Preiserhöhung von bis zu 60% konfrontiert. UFC-Que Choisir warnte davor, dass dieses Phänomen sich für Privathaushalte sehr wahrscheinlich wiederholen werde, besonders im Falle einer Preissteigerung für importiertes Gas.

Die Kommission schlägt vor, dass die Charta, die im Dezember 2007 nach einer Befragung der Stakeholder fertig gestellt werden soll, Maßnahmen, die den Verbrauchern mehr Informationen über Energieanbieter und –preise garantiere, sowie weniger Formalitäten und größeren Schutz vor unfairen Verkaufspraktiken enthalte sollte.

Sir John Mogg, der den Vorsitz der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas (European Regulators Group for Electricity and Gas; ERGEG) innehat, sagte, dass die Marktöffnung mit der Integration der nationalen Märkte und einer effektiven Entflechtung einhergehen müsse. Dies alles sei Teil der Debatte in Brüssel.

Eurelectric, der Dachverband der europäischen Elektrizitätswirtschaft, sagte, während einige Aspekte des Verbraucherschutzes Gesetzgebung verlangten, gäbe es andere, die eher einen freiwilligen Ansatz von Seiten der Unternehmen im Dialog mit den Verbrauchern benötigten. Verbraucherschutzrecht resultiere oft in abweichenden nationalen Prozessen, und dies stelle ein Hindernis für ein gemeinsames europäisches Modell für den Einzelhandelsmarkt dar und behindere die Marktintegration. Die Priorität müsse sein, Auswahl durch wettbewerbsfähige Märkte, die Unternehmen erschließen möchten, zu fördern, so der Verband.

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