Energieminister einigen sich bei Liberalisierung des Energiesektors [DE]

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Den europäischen Energieminister ist es am Freitag (10. Oktober 2008) gelungen, in einer seit Monaten festgefahrenen Debatte über die Öffnung der Gas- und Elektrizitätsmärkte in der EU weiterzukommen.

Während sich die Minister beim letzten Energierat im Juni auf die groben Umrisse eines Abkommens geeinigt haben, bleiben noch viele Details ungeklärt. Uneinigkeiten bestehen beispielsweise bei der Frage, wie man die Vorherrschaft einer kleinen Anzahl von Energieriesen auf dem EU-Markt verhindern kann. 

Die ursprünglichen Kommissionsvorschläge hatten darauf abgezielt, die Dominanz von großen Energieunternehmen zu verhindern. Dazu sollten integrierte Unternehmen gezwungen werden, ihre Energieübertragungsnetze zu verkaufen, um die Verteilung vollständig von der Produktion zu trennen (die so genannte „Eigentumsentflechtung“). Frankreich und Deutschland haben jedoch erfolgreich eine Gruppe von Ländern angeführt, die die Pläne ablehnten und letztlich die Zusage erreichten, dass ihre ehemaligen Staatsmonopole – wie EDF und GDF in Frankreich und E.ON und RWE in Deutschland – weiterhin ihre Gas- und Stromnetze behalten dürfen, solange sie diese der Kontrolle durch externe Aufsichtsbehörden unterwerfen. 

Auf den Druck von Ländern wie den Niederlanden, Dänemark, Spanien, Portugal und Polen wird das Abkommen Energieproduzenten verbieten, die Fernleitungsgeschäfte von Energieunternehmen aus europäischen Ländern aufzukaufen, wo die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung eingeführt wurde. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise EDF Hochspannungsleitungen in den Niederlanden nicht aufkaufen dürfte. 

Die Minister stimmten auch der so genannten „Gazprom-Klausel“ zu, die darauf abzielt, die Möglichkeit von Energieunternehmen von außerhalb der EU – wie den staatlichen russischen Energieversorger Gazprom – einzuschränken, Verteilungsnetze aufzukaufen. Die baltischen Staaten und Polen zeigten sich allerdings enttäuscht, dass die Klausel im Vergleich mit den ursprünglichen Plänen für eine ‚Gegenseitigkeitsklausel’ abgeschwächt worden sei. Eine solche Klausel hätte der EU ermöglicht, ein Veto bei ausländischen Investitionen einzulegen und Unternehmen aus Drittstaaten wie Russland daran gehindert, Übertragungsnetze in Europa zu erwerben, ohne den EU-Unternehmen die gleiche Rechtssicherheit und die gleichen Marktzugangsrechte wie den in der EU tätigen ausländischen Unternehmen zuzugestehen. Deutschland, dessen Importe zu 40% vom russischen Energiekonzern Gazprom stammen, ist es allerdings gelungen, eine abgeschwächte Klausel durchzusetzen, bei der lediglich eine Einigung auf politischer Ebene erzielt werden muss. Deutschland hatte diesen Schritt unternommen, um seinen wichtigsten Lieferanten nicht zu verärgern. 

Außerdem einigte man sich auf abschließende formelle Details, darunter das Wahlsystem für die neue EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die die Funktionstüchtigkeit der Energiemärkte überwachen soll. Deutschland hatte ursprünglich darauf gedrängt, dass größere Länder mit größeren Energienetzen einen größeren Einfluss  auf die Entscheidungen der ACER erhalten. Im Rahmen des endgültigen Abkommens wird jedoch allen Ländern das gleiche Stimmengewicht zugestanden. 

Kommissionspräsident José Manuel Barroso begrüßte den Kompromiss als „ausgezeichnete Nachricht für Verbraucher und Unternehmen“ und als „einen wichtigen Schritt zur Vollendung des Binnenmarktes“. 

Der Kompromiss muss nun vom Parlament angenommen werden, was sich als schwierig herausstellen könnte. Bei einer ersten Abstimmung hatte das Parlament darauf bestanden, dass die Eigentumsentflechtung die einzige Option zur Liberalisierung des EU-Stromsektors sein sollte (EURACTIV vom 19. Juni 2008). 

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