Ein Kompromiss darüber, wie ein erhöhter Wettbewerb auf den Gas- und Strommärkten der EU forciert werden könnte, nimmt in Brüssel Form an, nachdem die Europäische Kommission einen geänderten Text vorgelegt hat, der den französischen und deutschen Widerstand gegen „eigentumsrechtliche Entflechtung“ beschwichtigen soll.
Ein Vorschlagsentwurf, in den EURACTIV Einsicht hatte, wurde während eines Treffens von Diplomaten (AStV) am 14. Mai 2008 von der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt.
Auch wenn es noch nicht offiziell ist, gaben EU-Quellen an, dass der überarbeitete Text Frankreich und Deutschland ein großes Stück entgegenkommen würde. Die beiden Länder hatten gedroht, den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zu Fall zu bringen, indem sie mit sechs weiteren Mitgliedstaaten eine Sperrminorität im Rat bilden.
Natürlich sei nicht jeder mit jedem Vorschlag glücklich, sagte eine Beamte des EU-Ministerrats, die an dem Treffen teilnahm. Sie fügte jedoch hinzu, dass jede Delegation angegeben hätte, sie sei prinzipiell bereit, auf dieser Grundlage zu arbeiten.
Das Ziel, so die Beamte, sei nun, sich während des nächsten Treffens der EU-Energieminister am 6. Juni 2008 auf einen „allgemeinen Ansatz“ zu einigen, der zu einem späteren Zeitpunkt offiziell angenommen werden könne. Man plane, einen Kompromiss zu finden.
Keine Delegation habe das Ziel angezweifelt, während des Energierats im Juni eine Einigung zu erzielen, bestätigte ein Diplomat.
Ein „unabhängiger” Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)…
Der überarbeitete Text würde es den ehemaligen Staatsmonopolen wie EDF oder GDF in Frankreich und E.ON oder RWE in Deutschland ermöglichen, die Eigentumsrechte ihrer Gas- und Elektrizitätsnetze zu behalten. Dennoch würden sie deren Management einem unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber überlassen müssen, der über „wirksame Entscheidungsbefugnisse“ bei täglichen Geschäften wie Netzbetrieb und Instandhaltung verfügen würde.
…unter strenger Aufsicht
Im Rahmen eines entscheidenden Zugeständnisses an Frankreich und Deutschland jedoch würde der Übertragungsnetzbetreiber selbst einer genauer Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde unterzogen werden, deren Aufgabe es wäre, Entscheidungen zu treffen, die einen bedeutenden Einfluss auf die Vermögenswerte des Mutterkonzerns hätten.
Solche Entscheidungen, fügt der Text hinzu, umfassten insbesondere die Billigung des jährlichen Finanzplans, die Verschuldung des Übertragungsnetzbetreibers und die Menge der Dividenden, die den Aktieninhabern zugeteilt würden.
Entscheidend wäre, dass die Aufsichtsbehörde aus Mitgliedern zusammengesetzt sei, die zum Teil durch das vertikal integrierte Unternehmen, dem das Netz gehört, ernannt würden. Weitere Mitglieder würden durch Aktionäre einer dritten Partei sowie Vertretern des Übertragungsnetzbetreibers ernannt; das Mengenverhältnis von beiden ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht näher angegeben und steht noch zur Diskussion.
Im Rahmen eines früheren Kompromisstextes, der Ende April von der Kommission vorgelegt worden war, wären die Mitglieder der Aufsichtsbehörde größtenteils von einem unabhängigen Treuhänder ernannt worden, der vor seiner Ernennung mindestens fünf Jahre lang nicht in Aktivitäten des Mutterunternehmens involviert gewesen sein dürfte (EURACTIV vom 5. Mai 2008). Dieser Paragraf wurde nun – zur Zufriedenheit Frankreichs und Deutschlands – gestrichen.
Tatsächlich hätte eine solch einschneidende Aufsicht die Entscheidungsbefugnisse der Unternehmen in derart eingeschränkt, dass dies Auswirkungen auf ihre Börsennotierung hätte haben können, so ein Diplomat.
Eine Klausel zur Revision nach fünf Jahren
Dem Text wurde zudem eine Revisionsklausel zugefügt, welche die Kommission dazu auffordert, fünf Jahre, nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist, einen „detaillierten Bericht“ über die Anwendung der Richtlinie zu erstellen. Im Text heißt es, der Bericht würde das Ausmaß festlegen, in dem die Auflagen zur Entflechtung der Richtlinie erfolgreich gewesen seien, um die vollständige und wirksame Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers sicherzustellen. Dennoch legt der Entwurfstext die Anzahl der Jahre noch nicht endgültig fest, womit noch Raum für Diskussionen bleibt.
Positionen
Der überarbeitete Text scheine nun für die Gruppe der acht Länder, die eine „eigentumsrechtliche Entflechtung“ ablehnen, akzeptabler zu sein, sagte ein erfahrener Diplomat, der anonym bleiben möchte. Er sagte, die Haltung der Gruppe sei an drei Bedingungen geknüpft:
- Es gibt keine „Entkonsolidierung“ der Strukturen der Unternehmen im Bereich Entscheidungsfindung, einschließlich der Ernennung von Aufsichtsratmitgliedern und Bedingungen, die für steigendes Kapital auf den Finanzmärkten gelten.
- Die Optionen, auf die man sich einigt, müssen in der Praxis durchführbar sein.
- Es darf keine Benachteiligung geben, wenn die Kommission beurteilt, wie erfolgreich die Länder die Ziele der Richtlinie umsetzen, das heißt sie darf in ihrer Überarbeitung nicht von vornherein für oder gegen diejenigen, die sich für eigentumsrechtliche Entflechtung ausgesprochen haben, sein.
Deutschland und Frankreich seien diesbezüglich – trotz allem, was gesagt wurde – nicht einen Millimeter von ihrer Position abgewichen, erklärte der Diplomat.
Im Gespräch mit EURACTIV bestätgite Ferran Tarradellas, Kommissionssprecher zum Thema Energie, dass das Dokument gemeinsam mit der slowenischen Ratspräsidentschaft vorbereitet worden sei. Er äußerte sich jedoch nicht zu den Einzelheiten des überarbeiteten Entwurfs, da dieser sich „stündlich“ ändern könne.
Tarradellas bestätigt dennoch, dass an die Gruppe der acht Länder wichtige Zugeständnisse gemacht worden seien. „Es ist wahr, dass der Treuhänder nicht länger Teil des Vorschlags ist. Es ist hauptsächlich Frankreich, das dies gefordert hat.“
Nun bleibt abzuwarten, welche Haltung das Europäische Parlament annehmen wird, wenn es in den kommenden Wochen über die Kommissionsvorschläge abstimmen wird.
Eine Abstimmung Anfang Mai 2008 im Parlamentsausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) deutete die Haltung des Parlaments an: Es gab der eigentumsrechtlichen Entflechtung seine volle Unterstützung. Dies könnte allerdings das Parlament auf Konfrontationskurs mit dem Rat führen (EURACTIV vom 7. Mai 2008).
Die Abstimmung betraf jedoch nur den Vorschlag für den Strommarkt. Es bestehen Vermutungen, dass die Länder, die eine vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung befürworten, nun versuchen werden, einen differenzierten Ansatz auszuhandeln, bei dem die französisch-deutsche Alternative nur für Gas gelten würde. Dies würde jedoch im Rat die Büchse der Pandora öffnen: Es sei klar, dass im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die Präsidentschaft und die Mehrheit der Mitgliedstaaten gesagt hätten, sie seien dafür, dass die Strom- und Gasmärkte in gleicher Weise behandelt würden, so gab eine Quelle aus dem Rat an.
Unterdessen gehen einige Europaabgeordnete davon aus, dass die Unterstützung eines Kompromisses schließlich überwiegen werde. Vermutlich würde in letzter Minute eine Kompromisseinigung in hitzigen Debatten gefunden werden. „Nun nimmt jeder Beteiligte eine starke Haltung ein und versucht, Druck auf die andere Seite auszuüben. Am Ende wird sich jedoch eine europäische Logik finden, die normalerweise funktioniert“, sagte Alejo Vidal-Quadras (EVP-ED, Spanien), einer der federführenden Europaabgeordneten zu diesem Dossier.
In einem Interview mit EURACTIV sagte Vidal-Quadras, das französisch-deutsche Bündnis werde nur das aufschieben, was im Grunde unausweichlich sei: „Mein Eindruck – und der von vielen meiner Kollegen – ist, dass jene, die sich der eigentumsrechtlichen Entflechtung widersetzen, sich immer mehr darüber bewusst werden, dass sie einen hoffnungslosen Fall verteidigen.“
Hintergrund
Frankreich, Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten führen den Widerstand gegen die Pläne der Kommission an, laut denen große Energiekonzerne wie EDF und E.ON gezwungen würden, ihre Energieproduktions- und Übertragungsaktivitäten voneinander zu trennen – ein Prozess, der als „eigentumsrechtliche Entflechtung“ bekannt ist.
Gemeinsam legten sie einen Alternativvorschlag vor, der, so behaupten sie, ein ähnliches Ergebnis sicherstellen würde. Die französisch-deutsche Alternative, die auch „dritter Weg“ genannt wird, würde es den Energiekonzernen ersparen, ihre Energieproduktion von ihren Übertragungsgeschäften abzukoppeln (EURACTIV vom 1. Februar 2008).
Zeitstrahl
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19. Mai 2008: ITRE-Ausschuss wird über den La Russa-Bericht abstimmen (Richtlinie für den Erdgasbinnenmarkt).
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28. Mai 2008: Der Ausschuss für Industrie wird über folgende Berichte abstimmen:
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- Vidal-Quadras (Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel).
- Paparizov (Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen).
- Brunetta (Verordnung zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden).
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6. Juni 2008: Energierat wird sich um eine politische Einigung über das Energieliberalisierungspaket bemühen.
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16. bis 19. Juni 2008: Abstimmung im Plenum des Parlaments über die Berichte von Morgan und La Russa.
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19. und 20. Juni 2008: EU-Gipfel in Brüssel stellt die letzte Möglichkeit für eine Einigung dar, wenn das Ratstreffen am 6. Juni ohne Erfolg bleibt.
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7. bis 10. Juli 2008: Abstimmung im Plenum des Parlaments über die Berichte von Vidal-Quadras, Paparizov und Brunetta.
Weitere Informationen
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