‘Dritte Option’ für Energieliberalisierung erörtert [DE]

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Die EU-Länder, welche die Vorschläge für eine ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’ im Elektrizitäts- und Gassektor ablehnen, wurden von der Kommission und der portugiesischen Ratspräsidentschaft aufgefordert, detaillierte Alternativen auszuarbeiten, während sich die Energieminister auf ein wahrscheinlich angespanntes Treffen am 3. Dezember 2007 vorbereiten.

Die portugiesische Präsidentschaft hat für den Energierat nächste Woche einen Fortschrittsbericht vorbereitet, der die Ansichten der Mitgliedstaaten über Vorschläge der Kommission zur weiteren Liberalisierung des Energiemarktes darlegt.

Der Bericht bestätigt die weitverbreitete Ansicht unter den Mitgliedstaaten, deren Energiesektoren bisher noch nicht vollständig liberalisiert sind, dass die Kommissionsvorschläge nicht zufriedenstellend seien, da sie sich störend auf die Eigentumsrechte großer integrierter Energiekonzerne auswirkten.

Die Gruppe, angeführt von Frankreich und Deutschland, zu der weiterhin Österreich, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Lettland, Luxemburg und die Slowakei zählen, argumentiert, dass keiner der beiden Kommissionsvorschläge gut genug sei, um ihre Unterstützung zu bekommen.

Mehrere Mitgliedstaaten stellten die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Regelungen für die eigentumsrechtliche Entflechtung oder ISO infrage, die sie als eine Verletzung der Eigentumsrechte ansähen, so der Forschrittsbericht. Dieser vorgeschlagene unabhängige Systembetreiber könne daher nicht als eine wahre Alternative zur eigentumsrechtlichen Entflechtung angeboten werden.

Die Kommission und die Präsidentschaft forderten laut Bericht die Mitgliedstaaten dazu auf, eine konkrete Alternative vorzuschlagen.

João Amado, ein für Energiefragen zuständiger Beamter in der ständigen portugiesischen Vertretung in Brüssel sagte, die Aufforderung sei bereits mehrfach während Treffen der Energiegruppe des Rats geäußert worden, die schon im Oktober stattgefunden hätten.

Einige Länder wollten keine der beiden Optionen, so ein Diplomat eines der Länder, welche die Opposition gegen die ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’ anführen. Die ISO-Option reize niemanden, so der Diplomat weiter, denn keiner sei bereit, für sie zu sterben.

Die Kommission müsse einer Überprüfung ihrer Position zustimmen.

Die Wirtschaftsminister der neun zögerlichen Staaten hatten bereits am 30. Juli 2007 einen gemeinsamen Brief an die Kommission gerichtet, in dem sie erklärten, dass die Idee einer vollständigen Trennung von Produktion und Übertragung als einzige Maßnahme für die Entwicklung des Energiebinnenmarktes für Strom und Gas vermieden werden sollte.

Zu den wichtigsten Befürwortern der Entflechtung zählen das Vereinigte Königreich und die Niederlande. Sie werden von Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Rumänien und Schweden unterstützt. Noch nicht entschieden haben sich Estland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, Polen, Portugal, die Tschechische Republik und Slowenien, das die kommende EU-Ratspräsidentschaft innehaben wird.

Eine dritte Option, die sogenannte ‚rechtliche Entflechtung’ wurde bereits im März 2007 auf einem Europagipfel in Brüssel vorgestellt. Das System würde eine unabhängige Regulierungsbehörde beinhalten, der die Preise für den Zugang zu Energienetzen festlegen und Investitionsentscheidungen überprüfen würde.

Es ist jedoch noch immer unklar, inwieweit sich diese Möglichkeit von der von der Kommission vorgeschlagenen ISO-Option unterscheiden würde.

Die Kommission legte am 19. September 2007 ihre Vorschläge für das dritte Energieliberalisierungspaket vor. In ihren Vorschlägen hatte die Kommission den Mitgliedstaaten zwei Optionen gelassen, um die Öffnung des Gas- und Elektrizitätssektors der EU zu vollenden:

  • Die großen Energiekonzerne könnten gezwungen werden, ihre Stromübertragungsnetze und Gasspeicheranlagen zu verkaufen, um diese Tätigkeiten vollständig von der Energieerzeugung getrennt zu halten (‚eigentumsrechtliche Entflechtung’), oder; 
  • Die großen Energiekonzerne könnten das Eigentum an Übertragungsanlagen behalten, deren Management würde jedoch einem unabhängigen Systembetreiber (ISO; Independent System Operator) überlassen werden, der für Investitions- und Geschäftsentscheidungen zuständig wäre.

Die Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass die ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’ die bevorzugte Lösung darstelle. Eine solch drastische Maßnahme sei laut Kommission notwendig, um kleineren Unternehmen einen nicht-benachteiligenden Zugang zu Energienetzen zu gewähren, wenn diese mit den vertikal integrierten Energieriesen, wie EDF in Frankreich oder E.ON in Deutschland, in Wettbewerb treten wollten.

Die EU-Exekutive räumte ein, dass die ISO-Option eine Ausweichlösung sei, aber dass sie durch das Verhängen strengerer Regelungen im Wesentlichen ähnliche Ergebnisse erzielen könnte.

  • 3. Dezember 2007: Der Energierat wird den Fortschrittsbericht der portugiesischen Ratspräsidentschaft über das dritte Energiepaket diskutieren.
  • Die dritte Option würde Anfang 2008  vorgelegt werden.
  • Falls die Verhandlungen wie geplant verlaufen, könnte eine politische Einigung unter der französischen Ratspräsidentschaft, in der zweiten Jahreshälfte 2008, erreicht werden.

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