Acht EU-Staaten mit „drittem Weg” gegen Entflechtung [DE]

energy_02.jpg

Frankreich, Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten haben Vorschläge für einen „dritten Weg“ für die geplante Energieliberalisierung vorgelegt. Im vollständigen Dokument, in das EURACTIV Einsicht hatte, heißt es, die Kommissionsvorschläge für die Entflechtung vertikal integrierter Energiekonzerne würden nicht den gewünschten Effekt haben, was Netzinvestitionen und niedrigere Energiepreise betreffe.

  • ‚Effektive und effiziente’ Entflechtung

Eine Reihe von Änderungsanträgen für eine dritte Option für die Liberalisierung des Energiemarktes wurde in einem Brief vom 29. Januar 2008 vorgeschlagen. Den Brief haben Österreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Lettland und die Slowakei unterzeichnet.

Der Brief wurde an die Kommission und den Parlamentsausschuss für Industrie gerichtet, und enthält im Vergleich zu einer früheren Version nur eine wesentliche Änderung (siehe EURACTIV vom 29. Januar 2008):

Statt vorzuschlagen, nationale Regulierungsbehörden könnten Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber „verpflichten“, Verbesserungen an Netzen und Infrastruktur vorzunehmen, sieht der neue Text vor, dass die Regulierungsbehörden die Netzbetreiber „auffordern“ könnten, „mit allen zulässigen Mitteln“ zu investieren.

Darüber hinaus hat der Vorschlag im Grunde die gleiche Botschaft: Ein gerechter Wettbewerb könne auch ohne eine vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung oder die Kontrolle durch eine dritte Partei (unabhängiger Systembetreiber) erreicht werden; es müsse nur eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen für Unabhängigkeit, Management und Investitionsentscheidungen der Netzbetreiber getroffen werden.

  • unabhängiger Systembetreiber – keine ‚wirkliche Alternative’

Der Status der Netzbetreiber bildet den Kern der Uneinigkeit zwischen den acht Mitgliedstaaten und der Kommission: Die Parteien sind uneins, wie große, vertikal integrierte Energiekonzerne während der weiteren Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte der EU behandelt werden sollten.

Energieerzeugungsunternehmen zu verpflichten, ihre Übertragungsnetze aufzugeben, sei, so der Brief, nicht kompatibel mit dem Verfassungsrecht und mit freiem Kapitelverkehr. Hier heißt es, es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Umsetzung der eigentumsrechtlichen Entflechtung und der Höhe der Preise und Investitionen, die von vielen Faktoren bestimmt würden.

Die Kommission besteht jedoch darauf, dass Energiekonzerne – in einem Raum des effektiven und gerechten Wettbewerbs – nicht gleichzeitig die Kontrolle über Energieerzeugung und Energieübertragung haben können.

Wenn es nicht zu einer eigentumsrechtlichen Entflechtung kommt, dann sei die Option des unabhängigen Systembetreibers der mindest notwendige Grad an Trennung, um Investitionen in und den Zugang zu Netzen für Wettbewerber zu gewährleisten und um Interessenskonflikte zu verhindern. 

Deutschland und Frankreich seien sehr besorgt über die negativen sozialen Konsequenzen, die eine Entflechtung mit sich bringen könnte. Sie sagen, die Option des unabhängigen Systembetreibers sei eine Art der eigentumsrechtlichen Entflechtung und könne daher nicht als eine ‚wahre Alternative’ dargestellt werden.

EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte den Europaabgeordneten während einer Anhörung im Parlamentsausschuss für Industrie am 31. Januar 2008, dass neben dem dritten Energieliberalisierungspaket der Kommission ebenso einige andere Vorschläge beurteilt wurden. Der Kommissar ist noch immer überzeugt, dass eine vollständige Entflechtung oder die Option des unabhängigen Systembetreibers die ‚besten Lösungen’ seien.

Die Kommission werde den deutsch-französischen Vorschlag genau prüfen, so Piebalgs. Er warnte jedoch, wenn die vorgelegten Optionen nicht die Kriterien der Unabhängigkeit der Netzbetreiber erfüllten, sei die Kommission nicht bereit, die Vorschläge als eine Alternative zu erwägen. 

Matthias KurthVorsitzender der Bundesnetzagentur (die Bundesagentur überwacht die Liberalisierung der Netze Deutschlands), unterstützte die Vorschläge der deutschen Regierung. Sie würden zu einer effektiveren und umsetzbareren Gesetzgebung mit weniger Bürokratieaufwand sorgen.

Kurth sagte, es gäbe keine Beschwerden über blockierte Netzzugänge mehr. Große deutsche Unternehmen versuchten, wichtige Infrastruktur auszuweiten. Sie würden dabei jedoch behindert, da es bei der Ausstellung von Baugenehmigungen ernsthafte Verzögerungen gäbe. Er sagte, eine Entflechtung würde dieses Problem nicht berücksichtigen.

Der grüne Europaabgeordnete Claude Turmes, ein starker Befürworter der Entflechtung, widersprach den Argumenten Kurths: Den großen deutschen Energiekonzernen würden Baugenehmigungen aufgrund einer Ablehnung seitens der Öffentlichkeit verweigert werden. Turmes fügte hinzu, viele seien inzwischen nicht mehr der Meinung, dass Konzerne wie E.ON und RWE im Interesse der Öffentlichkeit handelten.

Paolo Scaroni, Vorstandsvorsitzender des italienischen Energieriesens ENI, sagte, sein Unternehmen unterstütze Frankreich und Deutschland. Während der Anhörung im Parlament sagte er, das Unternehmen werde seine Ansicht zu einem späteren Zeitpunkt darlegen. Man könne jedoch schon jetzt sagen, dass man den deutsch-französischen Vorschlag begrüße.

Jorge Vasconcelos des portugiesischen Unternehmens New Energy Solutions, sagte, eine eigentumsrechtliche Entflechtung gehe nicht weit genug. Er forderte eine stärkere Überwachung des Marktes, um Gerechtigkeit sicherzustellen.

Der christdemokratische Europaabgeordnete Alejo Vidal-Quadras, Berichterstatter des Parlaments für die Stromnetzverordnung, sagte, der ‚dritte Weg’ sollte in Erwägung gezogen werden, da er weiter gehe als frühere EU-Vorschriften für rechtliche Entflechtung.

Die Kommission hat am 19. September 2007 ihr drittes Energieliberalisierungspaket vorgelegt. In ihren Vorschlägen hatte die Kommission den Mitgliedstaaten zwei Optionen gelassen, um die Öffnung des Gas- und Stromsektors der EU zu vollenden:

  • Die großen Energiekonzerne könnten gezwungen werden, ihre Stromübertragungsnetze und Gasspeicheranlagen zu verkaufen, um diese Tätigkeiten vollständig von der Energieerzeugung getrennt zu halten (‚eigentumsrechtliche Entflechtung’), oder;
  • Die großen Energiekonzerne könnten das Eigentum an Übertragungsanlagen behalten, deren Management würde jedoch einem unabhängigen Systembetreiber überlassen werden, der für Investitions- und Geschäftsentscheidungen zuständig wäre.

Die Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass die Möglichkeit eines unabhängigen Systembetreibers ein Rückschritt wäre und die ‚eigentumsrechtliche Entflechtung’ die bevorzugte Lösung darstelle. Eine solch drastische Maßnahme sei laut Kommission notwendig, um kleineren Unternehmen einen nicht-benachteiligenden Zugang zu Energienetzen zu gewähren, wenn diese mit den vertikal integrierten Energieriesen, wie EDF in Frankreich oder E.ON in Deutschland, in Wettbewerb treten wollten.

Deutschland und Frankreich stehen den Kommissionsplänen jedoch strikt ablehnend gegenüber. Die beiden Länder haben sich bemüht, Alternativvorschläge auszuarbeiten und die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten zu gewinnen, um eine mögliche Sperrminorität bilden zu können.

  • Juni 2008: Erste Lesung im Parlament über das dritte Energiepaket.

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren