Subventionen für CCS und energieintensive Unternehmen

Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) soll die Umweltbelastung senken. Der erwünschte aber gefährliche Nebeneffekt: Für energieintensive Unternehmen steigen die Stromkosten. © brit berlin / PIXELIO

Die EU lässt staatliche Subventionen für die Stahl- und Chemiebranche und weitere energieintensive Unternehmen zu. Hintergrund sind die steigenden Energiekosten, die sich ab 2013 mit dem Start der dritten Handelsphase des EU-Emissionshandelssystems ergeben. Der Industrielobby gehen die neuen EU-Regeln nicht weit genug.

Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) tritt ab 2013 in die dritte Handelsphase. Für die energieintensive Industrie heißt das vor allem höhere Kosten. Damit die Unternehmen nicht zu stark belastet werden oder gar abwandern, hat die EU-Kommission am Dienstag (22. Mai) ihre Subventionsvorschriften geändert.

In den neuen Europäischen Emissionszertifikatehandel-Beihilfeleitlinien wird den Mitgliedsstaaten erlaubt, bestimmte Unternehmen finanziell zu unterstützen. Bis zuletzt hatte es Streit um die Anzahl der Sektoren und um den Prozentsatz der Kompensierung gegeben. Für die Ausgleichsleistungen kommen derzeit folgende Industriezweige in Frage: Hersteller von Aluminium, Kupfer, Düngemitteln, Stahl, Papier, Baumwolle, Chemikalien und einigen Kunststoffen. Erlaubt sind Beihilfen in Höhe bis zu 85 Prozent der in Folge vom ETS anfallenden Kosten zwischen 2013 und 2015. Dieser Höchstwert wird in den Jahren 2019 bis 2020 schrittweise auf 75 Prozent gesenkt. Grundlage der Berechnung sind die jeweils zehn effizientesten Unternehmen in jedem Industriezweig. Die Höhe der Beihilfen soll in den Jahren danach schrittweise abgesenkt werden.

Förderung der CCS-Technologie

Von der Neuregelung profitiert auch die umstrittene CCS-Technologie Carbon Capture and Storage (CO2-Abscheidung und Speicherung). Die EU-Kommission hat mit ihrem Beschluss festgelegt, dass für einen Zuschuss zum Neubau hocheffizienter Kraftwerke zwischen 2013 und 2016 scharfe Kriterien erfüllt sein müssen. Für einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten muss die vollständige Umsetzung der CCS-Technologie vor dem Jahr 2020 erfolgen.

Die EU-Kommission strebt mit dieser Neuregelung zwei Ziele an: Einerseits sollen die europäischen Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, andererseits soll an dem EU- Ziel einer CO²-ärmeren Wirtschaft festgehalten werden. Ab 2013, mit Beginn der dritten Handelsphase des ETS, werden alle Emissionszertifikate EU- weit versteigert. Vorher wurden die Zertifikate zum Teil kostenlos vergeben.

Gefahr der Abwanderung von Unternehmen

Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte: "Verlagert sich die Produktion von der EU in Drittländer mit weniger strengen Umweltvorschriften, könnte dies unser Ziel einer weltweiten Senkung der Treibhausgasemissionen untergraben. Aufgrund der erwarteten Auswirkungen des EU Emissionshandelssystems auf die Stromkosten ab 2013 könnte in einigen Wirtschaftszweigen ein solches Risiko bestehen. Die heute angenommenen Regeln ermöglichen es den Mitgliedstaaten, diese Problematik anzugehen und gleichzeitig Anreize für eine Produktion und einen Verbrauch mit weniger CO2-Emissionen zu erhalten und jegliche Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren."

Reaktionen

Der CDU-Europaabgeordneter Peter Liese begrüßt die Entscheidung als einen "guten Tag für die Industrie und die Arbeitsplätze in Deutschland und Europa", hat aber Kritik im Detail. "Einigen Betrieben reichen die 85 Prozent Kompensation nicht aus, für andere sind sie wiederum sehr großzügig und es gibt auch stromintensive Betriebe, die auf die Liste gehören, aber nicht drauf sind", so Liese. Nach ersten Berechnungen werde die Bundesregierung aus den Auktionseinnahmen des ETS circa 400 bis 500 Millionen Euro jährlich für die stromintensive Industrie bereitstellen.

Kritik der Industrieverbände

Der Industrie geht die nun genehmigte Subvention nicht weit genug. "Das Abwandern von Unternehmen in Länder ohne Emissionshandel werde nicht verhindert und es bestehe weiterhin die Gefahr von Produktionsschließungen in Europa", erklärte Oliver Bell, Präsident des europäischen Metallverbandes Eurometaux. Der Verband kritisiert zudem, dass Unternehmen nur dann subventioniert werden, wenn sie nach dem neuesten Stand der Technik operieren. Insbesondere für Kupferproduzenten seien diese Standards nicht erreichbar.

"Es ist überraschend, dass die Kommission Regelungen trifft, die die De-Industrialisierung Europas weiter beschleunigen, die Abhängigkeit von Metall-Importen erhöhen und damit zu mehr Arbeitslosigkeit beitragen, fügte Robert Jeekel, Direktor für Energie und Klimawandel bei Eurometaux, hinzu.

Für den Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) liegen "Licht und Schatten" bei den EU-Beihilfeleitlinien nah beieinander. Positiv sei, dass die Kompensationen genehmigt werden, kein Mindestpreis für Zertifikate vorgesehen ist und die Liste der begünstigten Industrien erweitert wurde. Kritisiert werden müsse, dass es keine 100-prozentige Kompensation geben wird, obwohl das in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehen sei. Problematisch seien auch die unklar definierten Effizienzstandards, die von Unternehmen erreicht werden müssen, um die Kompensationen zu erhalten. Die Unternehmen blieben daher im Unklaren über die Höhe der Zahlungen. "Planungssicherheit sieht anders aus", so der VIK. Aufgrund der Dynamik des globalen Wirtschaftssystems seien zudem Unter- und Überkompensationen vorprogrammiert, da sich die Effizienzstandards am Produktionsniveau von 2005- 2011 orientierten.

Kritik kommt auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die beschlossenen Änderungen seien für Energiewirtschaft vor allem mit Blick auf das deutsche Förderprogamm für neue Kraftwerke enttäuschend. "Durch die sehr restriktiven Vorgaben der EU-Kommission für Zuschüsse zum Neubau hocheffizienter, CCS-fähiger Kraftwerke wird das von der Bundesregierung im Energiekonzept 2010 verankerte Kraftwerks-Förderprogramm nahezu ausgehebelt und faktisch unmöglich gemacht. Damit ist die Chance vertan worden, kurzfristig die Investitionsbedingungen für den Neubau von konventionellen Kraftwerken zu verbessern", erklärte die BDEW-Vorsitzende Hildegard Müller.

Andreas Klinger

Links

EU-Kommission: Regeln für nationale Ausgleichsleistungen für industrielle Stromkosten im Zusammenhang mit dem EU?Emissionshandelssystem (22. Mai 2012)

BDEW: EU hebelt nationales Förderprogamm für neue Kraftwerke nahezu aus (23. Mai 2012)

VIK: EU-Kommission genehmigt Teilkompensation der Wettbewerbsverzerrung durch den Emissionshandel (23. Mai 2012)

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