Die EU-Kommission nimmt die milliardenschweren Rabatte deutscher Unternehmen bei der Ökostromförderung ins Visier. Bundeskanzlerin Angela Merkel geht im Streit mit Brüssel auf Konfrontationskurs und kündigt klare Worte an.
Die EU-Kommission hat eine eingehende Prüfung der Vergünstigungen für stromintensive Unternehmen in Deutschland eingeleitet. Geklärt werden soll, ob die Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland (sogenannte "EEG-Umlage") mit den Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
Anders als von Bundesregierung und Teilen der Wirtschaft befürchtet leitete sie aber kein umfassendes Verfahren gegen das gesamte Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) ein.
Vielmehr konzentriert sich die Brüsseler Behörde auf die Vorteile, die der Industrie gewährt werden. Die Kommission habe ein Beihilfeverfahren eingeleitet, "um festzustellen, ob die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung (..) mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht", teilte die Behörde am Mittwoch mit. Zuvor war Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Konfrontationskurs zur Kommission gegangen. Deutschland brauche wettbewerbsfähige Unternehmen, sagte sie. Die Industrie hat die Entlastungen verteidigt und vor einer Vernichtung von Arbeitsplätzen gewarnt.
Die deutsche Förderung des Ökostroms verstößt aus Sicht der EU-Kommission nicht gegen EU-Recht: "Die Kommission hat festgestellt, dass die öffentliche Förderung, die den Erzeugern erneuerbaren Stroms (..) gewährt wird, zwar eine Beihilfe darstellt, diese jedoch mit den Leitlinien der Kommission im Einklang steht." Die grundsätzliche Förderung von Strom aus Wind, Sonne und weiteren erneuerbaren Energien in Deutschland ist damit nicht Teil des Verfahrens.
Im Fall der stromintensiven Industrie deutete die Kommission zudem ein mögliches Hintertürchen für einen Ausweg an: "Die Kommission ist der Auffassung, dass Teilbefreiungen von der Umlage zur Finanzierung erneuerbaren Stroms für stromintensive Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein könnten, um eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden."
Nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums beinhaltete das Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen das deutsche Ökostromgesetz keinen sofortigen Stopp der Ausnahmen für deutsche Unternehmen. Eine entsprechende Aussetzungsanordnung werde es nach ihrer Kenntnis nicht geben, sagte ein Sprecherin des neuen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin. Zur Frage, ob Unternehmen bereits jetzt Rückstellungen treffen müssten, um sich für möglicherweise drohende Nachzahlungen zu wappnen, sagte sie, dies müsse im Einzelfall betrachtet werden und sei Aufgabe der Firmen.
Zugleich will die Kommission auch die Beihilferegelungen in den Bereichen Energie und Umweltschutz generell in der EU modernisieren. "Gut konzipierte staatliche Fördermaßnahmen können maßgeblich zur Verwirklichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU für 2020 beitragen", erklärte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia in einer separaten Ankündigung. Die EU-Kommission leitete nun entsprechende Konsultationen ein – auch die deutsche Seite soll dabei Stellung nehmen.
Bundeskanzlerin Merkel hatte sich am Vormittag hinter die deutsche Industrie gestellt. "Wir werden der Kommission sehr deutlich machen: Deutschland möchte ein starker Industriestandort bleiben", sagte sie in einer Regierungserklärung. Man brauche wettbewerbsfähige Unternehmen. "Wir werden deutlich machen, dass Europa nicht dadurch stärker wird, wenn in Deutschland noch Arbeitsplätze gefährdet werden."
EURACTIV/rtr
Links
EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: Kommission eröffnet eingehende Prüfung der Förderung stromintensiver Unternehmen durch Teilbefreiung von EEG-Umlage (18. Dezember 2013)
